Wir bitten die Grundstücksbesitzer, regelmäßig ihre Anpflanzungen zu überprüfen und überhängende Äste und Sträucher an Straßen und Gehwegen zurückzuschneiden sowie Grasbewuchs aus den Randsteinen zu entfernen. Anpflanzungen müssen auf eine Lichtraumhöhe von 4,50 m über den Fahrbahnen bzw. 2,50 m über Fuß- bzw. Radwegen zurückgeschnitten werden. Wir hoffen auf Ihr Verständnis und bedanken uns für eine rasche Beseitigung der störenden Äste und Zweige. Tipp: Für diese Arbeiten können auch Dienstleister beauftragt werden.