Der Markt Dinkelscherben weist darauf hin, dass Zuschussanträge für das kommende Haushaltsjahr bis zum 30.09.2024 bei der Verwaltung des Marktes Dinkelscherben einzureichen sind, damit diese für das Haushaltsjahr 2025 berücksichtigt werden können. Bitte beachten Sie, dass es für die Auszahlung der Zuschüsse keinen Rechtsanspruch gibt, die Auszahlung richtet sich nach den jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Bei den Anträgen ist zu beachten, dass geforderte Angaben aus den Zuschussrichtlinien anzugeben sind.