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Die Reischenau
Ausgabe 22/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Pflege von Grünflächen und Freihaltung öffentlicher Bereiche

Wir möchten alle Grundstückseigentümer darum bitten, ihre Bepflanzungen so zurückzuschneiden, dass keine Äste oder Pflanzen in den öffentlichen Raum hineinragen. Bitte achten Sie darauf, dass über Fahrbahnen eine Durchfahrtshöhe von mindestens 4,50 m und über Gehwegen eine Höhe von 2,50 m gewährleistet ist.

Ebenso bitten wir darum, Gehwege, Bordsteine sowie Entwässerungsrinnen regelmäßig von Bewuchs zu befreien, um die Sicherheit und Sauberkeit im öffentlichen Raum zu gewährleisten.

Diese Maßnahmen sind Bestandteil der Reinhalteverordnung des Marktes Dinkelscherben. Die vollständige Verordnung kann auf der Homepage des Marktes eingesehen werden.