Der Markt Dinkelscherben weist auf die Einhaltung der „Verordnung über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ hin.
Der Winterdienst im Gemeindegebiet erfolgt nach Notwendigkeit und Dringlichkeit der Sicherungsmaßnahmen.
Auf prophylaktische Arbeitseinsätze und den Einsatz von umweltschädlichen Streumitteln wird, soweit sicherheitstechnisch vertretbar, verzichtet.
Für die Gehwege hat Dinkelscherben per Verordnung die Verantwortung auf die Anlieger übertragen. Die Verordnung ist auf der Homepage des Marktes www.dinkelscherben.info abgedruckt.
Die Gehwege müssen von Schnee und Eis freigehalten werden. Sofern kein eigenständiger Gehweg vorhanden ist, gilt die Winterdienstpflicht für eine entsprechende Gehbahn von 1,00 m Breite als begehbaren Straßenrand.
Der Winterdienst ist an Werktagen von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr durchzuführen. Schneit oder friert es erst nach 20 Uhr, reicht es, wenn am nächsten Morgen geräumt bzw. gestreut wird.
Damit Regenwasser von den Fahrbahnen und Gehwegen abfließen kann, sind die Regenabflussrinnen von Bewuchs freizuhalten. Ebenso sind an Fahrbahnen und Gehwegen die Lichtraumprofile freizuhalten.