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Die Reischenau
Ausgabe 24/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Rückschnitt von Anpflanzungen

Die Grundstückseigentümer werden gebeten, regelmäßig ihre Anpflanzungen zu überprüfen und überhängende Äste und Sträucher an Straßen und Geh- bzw. Radwegen zurückzuschneiden.

Im Grenzbereich der Grundstücke müssen Anpflanzungen auf eine Lichtraumhöhe von 4,50 m über den Fahrbahnen bei Kfz-Verkehr bzw. 2,50 m über Fuß- bzw. Radwegen zurückgeschnitten werden. Dies wird regelmäßig durch den Markt Dinkelscherben überprüft.

Sofern der Rückschnitt durch die Grundstückseigentümer nicht erfolgt, können diese Arbeiten im Zuge der Ersatzvornahme durch den Markt Dinkelscherben auf Kosten des jeweiligen Grundstücksbesitzers durchgeführt werden.

Tipp: Für diese Arbeiten können auch Dienstleister beauftragt werden. Auskünfte unter ordnungsamt@dinkelscherben.de oder tel. unter 08292/202-39, H. Hierse.