Der Markt Dinkelscherben erinnert alle Grundstückseigentümer daran, dass sie verpflichtet sind, die Gehwege entlang ihrer Grundstücke bei Schnee und Eis zu räumen und zu streuen.
Sollte kein eigener Gehweg vorhanden sein, gilt die Winterdienstpflicht für eine entsprechende Gehbahn von 1 Meter als begehbaren Straßenrand.
Diese Pflicht dient der Sicherheit aller Passanten und verringert die Unfallgefahr. Bitte sorgen Sie dafür, dass die Wege werktags von 7:00 bis 20:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8:00 bis 20:00 Uhr, sowie bei Bedarf tagsüber erneut frei von Schnee und Eis sind.
Die Gemeindestraßen sind in Priorität 1-3 eingeteilt. Deshalb bitten wir um Verständnis, dass nicht alle Straßen und öffentliche Plätze zur gleichen Zeit von Schnee und Eis zu befreien sind.
In unserem Gemeindegebiet verlaufen neben den Gemeindestraßen auch Kreis-, Staats- und Bundesstraßen. Diese werden von Fahrzeugen des Landkreises befahren, die unseren sehr stark ähneln. Dadurch kann bei Bürgern der Eindruck entstehen, dass dieselbe Strecke mehrfach befahren wird
Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe und Ihr Verantwortungsbewusstsein – gemeinsam tragen wir zu sicheren Wegen und einem guten Miteinander in unserer Gemeinde bei.