| für die Wahl des | X Gemeinderats | X ersten Bürgermeisters |
| X Kreistags | X Landrats |
am 08. März 2026
1.
Falls Wahlvorschläge zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen, können sich die Wahlberechtigten ab dem Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlags, jedoch spätestens bis Montag, den 19. Januar 2026 (48. Tag vor dem Wahltag), 12 Uhr, mit Familienname, Vorname und Anschrift in eine Unterstützungsliste eintragen.
2.
Es besteht folgende Eintragungsmöglichkeit:
| Anschrift des Eintragungsraums | Eintragungszeiten |
| Rathaus Dinkelscherben, Einwohnermeldeamt, Augsburger Str. 4 – 6, 86424 Dinkelscherben | Montag bis Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr zusätzlich: Donnerstag, 15.01.2026 15.30 bis 20.00 Uhr Samstag, 17.01.2026 09.00 bis 12.00 Uhr |
Der Eintragungsraum ist barrierefrei erreichbar.
3.
Die Unterschrift muss eigenhändig geleistet werden. Wer glaubhaft macht, wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage zu sein, einen Eintragungsraum aufzusuchen, erhält auf Antrag einen Eintragungsschein. Auf dem Eintragungsschein ist an Eides statt zu versichern, dass diese Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen. Der Eintragungsschein ist bei der Eintragung abzugeben. Eintragungsscheine können schriftlich (auch per E-Mail) oder mündlich (nicht telefonisch) beim Markt Dinkelscherben beantragt werden. Die Eintragung kann nicht brieflich erklärt werden.
4.
Personen, die sich eintragen wollen, müssen ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihren Identitätsausweis, oder ihren Reisepass vorlegen.