Stand 01.01.2022
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Augsburg hat am 10.05.2022 die Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2022 ermittelt und beschlossen.
Der Auszug aus der Bodenrichtwertliste wird gemäß § 12 Abs. 2 BayGaV einen Monat lang beim Markt Dinkelscherben öffentlich ausgelegt.
Sie liegt
im Bauamt Dinkelscherben, 1. Stock,
Augsburger Straße 4 - 6, 86464 Dinkelscherben
in der Zeit vom 18.07.2022 bis 19.08.2022 während der allgemeinen Dienstzeiten
| Montag bis Freitag | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und |
| Montag bis Donnerstag | 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr |
öffentlich aus.
Auf Grund der geltenden allgemeinen Regelungen zur persönlichen Vorsprache im Rathaus, kann jederzeit mit der Verwaltung ein Termin vereinbart werden.
Telefonnummer: 08292/202-60 oder bauamt@dinkelscherben.de.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch außerhalb dieser Zeit jedermann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Zi.Nr. D 2.20, D 2.22, D 2.24 und D 2.26 im 2. Stock des Landratsamtes Augsburg, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg, Tel. Nrn. 0821/3102-2231 oder -2233, -2558, -2585, -2643 bzw. -2958) schriftlich gegen Gebühr (aktuell 25,00 EUR/Einzelauskunft) Auskünfte über die Bodenrichtwerte verlangen kann (§ 196 Abs. 3 S. 2 BauGB, § 12 Abs. 2 BayGaV).
Anderen Stellen ist es nicht erlaubt, Seiten aus der Bodenrichtwertliste zu kopieren bzw. mündliche oder schriftliche Auskunft zu erteilen oder die Bodenrichtwerte auf die Homepage zu stellen.