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Die Reischenau
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Hundesteuersatzung

Satzung zur Änderung der Satzung

für die Erhebung der Hundesteuer vom 24.01.2024

Auf Grund Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch § 12 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl S. 385), erlässt der Markt Dinkelscherben folgende Satzung:

§ 1

Die Satzung für die Erhebung der Hundesteuer, in Kraft getreten am 01.01.2004, zuletzt geändert am 03.03.2021 wird wie folgt geändert:

§ 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

(1) Die Steuer beträgt

für den ersten Hund  —  80,00 €

für den zweiten Hund  —  150,00 €

für jeden weiteren Hund  —  200,00 €

Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 2 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen. Hunde, für die die Steuer nach § 7 ermäßigt wird, gelten als erste Hunde.

§ 2

Die Satzung tritt rückwirkend am 01.01.2024 in Kraft.