Der Markt Dinkelscherben erlässt auf Grund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796 ff.), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2025 (GVBl. S. 637) folgende Satzung:
Diese Satzung regelt die Erhebung von Gebühren für die nicht gemeindliche Nutzung des Rathausstadels (Augsburger Straße 4-6, 86424 Dinkelscherben). Sie dient der Deckung der Betriebskosten, die durch Veranstaltungen entstehen, und berücksichtigt die durch den Freistaat Bayern geförderte Sanierung des Gebäudes.
Für jede genehmigte Nutzung wird eine pauschale Kostenbeteiligung erhoben, die u.a. folgende Leistungen umfasst:
| • | Reinigung |
| • | Strom- und Heizkosten |
| • | Verwaltung und Zahlungsabwicklung |
| • | Liegenschafts- und Ausstattungsbetreuung |
| Nutzungsart | Pauschale Gebühr |
| Veranstaltung (ein Tag) | 150,00 € |
| Mehrtägige Veranstaltung (je Tag) | 100,00 € |
| Sondernutzungen wie zusätzliche Aufbauzeiten, Nutzung der Außenfläche etc. | 50,00 € |
| Trauungen im Sinne des § 2 der Rathausstadelnutzungssatzung | 100,00 € |
(1) Die Gebühr ist spätestens zwei Wochen nach Eingang der gezeichneten Nutzungsvereinbarung fällig.
(2) Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das Konto des Marktes Dinkelscherben. Die Kontodaten werden mit der Nutzungsvereinbarung übermittelt.
(3) Bei Stornierung innerhalb der letzten 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Gebühr von 50,00 € erhoben. Diese wird unmittelbar nach Stornierung fällig.
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und ersetzt alle vorherigen Regelungen zu den Gebühren für die Nutzung des Rathausstadels.