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Die Reischenau
Ausgabe 37/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Schlussfeststellung Tronetshofen, Willmatshofen, Siegertshofen

Flurneuordnung Tronetshofen

Flurneuordnung Willmatshofen

Flurneuordnung Siegertshofen

Markt Fischach, Landkreis Augsburg

Gz. A-V 7566

Schlussfeststellung

Die Verfahren Tronetshofen, Willmatshofen und Siegertshofen werden abgeschlossen (§ 149 Flurbereinigungsgesetz).

Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die in den Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaften Flurbereinigung Tronets-hofen, Willmatshofen und Siegertshofen sind abgeschlossen. Die Teilnehmergemeinschaften erlöschen mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim

Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben

Dr.-Rothermel-Str. 12, 86381 Krumbach (Schwaben)

(Postanschrift: Postfach 11 63, 86369 Krumbach (Schwaben))

eingelegt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elek-tronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Hinweis:

Diese Schlussfeststellung kann innerhalb von vier Monaten nach dem Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Schwaben auf der Seite Projekte in Schwaben unter

„Öffentliche Bekanntmachungen in Flurneuordnungen und Dorferneuerungen“ eingesehen werden. (https://www.ale-schwaben.bayern.de/304951)

Krumbach (Schwaben), 16.08.2022
gez. Christian Kreye
Leitender Baudirektor