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Die Reischenau
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Absicht der Einziehung

Vollzug Bayer. Straßen- und Wegegesetz

Hier:

Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges „Söldnerfeldweg“

Flur-Nr. 630/Blatt Nr.33 Gemarkung Dinkelscherben

Lagebezeichnung: „Söldnerfeldweg“

Der ausgebaute öffentliche Feldweg – „Söldnerfeldweg“ - Flur-Nr.630, Gemarkung Dinkelscherben soll vollständig eingezogen werden, da der Feldweg vom neuen Bebauungsplan-Nr.15 „Söldnerfeld“ überlagert wird und einer, dem Bebauungsplan entsprechenden Nutzung zugeführt werden soll.

Der Weg ist im Bestandsverzeichnis für öffentliche Feld- und Waldwege mit der Nummer 33 geführt.

Es ist beabsichtigt, den Weg in voller Länge von ca. 185m gem. Art. 8 Abs. 1 BayStrWG einzuziehen. Die Absicht der Einziehung wird hiermit gem. Art. 8 Abs. 2 BayStrWG bekannt gemacht.

Einwendungen zur Einziehung können innerhalb von drei Monaten beim Markt Dinkelscherben schriftlich (Brief oder E-Mail) oder mündlich (zur Niederschrift nach Terminvereinbarung) vorgebracht werden.

bauamt@dinkelscherben.de oder 08292/202-60

Dinkelscherben, den 27.02.2025

Gez. Kania, Bauamt