Nach § 13 Abs. 3 der Satzung über das Abhalten von Märkten im Markt Dinkelscherben in der Fassung vom 27.07.2011 wird der in § 1 Satz 1 Buchst. c) festgelegte Christkindlesmarkt mit verkaufsoffenem Sonntag abgesagt. Die bisher eingegangene Zahl an Anmeldungen rechtfertigt nicht, einen ordnungsgemäßen Markt abzuhalten.