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Die Reischenau
Ausgabe 46/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Gebührensatzung für die Mittagsverpflegung an der Grund- und Mittelschule Dinkelscherben

Der Markt Dinkelscherben erlässt aufgrund von Art. 2 Abs.1 und Art 8 des Kommunalabgabengesetzes i.d.F. d. Bek. vom

04. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Dezember 2021 (GVBl. S. 638) folgende Satzung:

Allgemeines

§ 1 Gebührenpflicht

Der Markt Dinkelscherben erhebt für die Inanspruchnahme der Mittagsverpflegung an der Grund- und Mittelschule Dinkelscherben Gebühren auf der Grundlage dieser Satzung.

§ 2 Gebührenschuldner

1.

Gebührenschuldner sind, die Personensorgeberechtigten bzw. die weiteren Unterhaltsverpflichteten im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches, wenn durch sie selbst oder in ihrem Auftrag die Schülerin bzw. der Schüler in der in § 1 genannten Mittagsverpflegung aufgenommen bzw. betreut wird.

2.

Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner

§ 3 Entstehen und Fälligkeit der Gebühr

1.

Für die zu entrichtende Verpflegungsgebühr ist die jeweils von den Personensorgeberechtigten gebuchte

2.

Verpflegung maßgeblich.

3.

Die Gebühren entstehen erstmals mit dem Monat, in dem die Schülerin bzw. der Schüler an der Mittagsverpflegung teilnimmt. Sie endet mit dem Monat, in dem die Schülerin bzw. der Schüler nach der ordnungsgemäßen Abmeldung austritt oder nach dem jeweiligen Schuljahresende.

Anmeldungen zur Teilnahme am Mittagessen sind jeweils 7 Tage vor Beginn des Kalendermonats, Abmeldungen 7 Tage vor Kalendermonatsende möglich.

4.

Bei Eintritt oder Ausscheiden während eines Monats sind für diesen Monat die vollen Gebühren zu entrichten.

5.

Die Verpflegungsgebühren werden für 39 Wochen erhoben. Die Gebühren werden in 10 gleichen Monatsraten (Oktober bis Juli) erhoben.

6.

Ferienbedingte, sowie sonstige vorübergehende Schließungen oder Ausfallzeiten, berühren nicht die Pflicht zur Zahlung der vollen Gebühr.

7.

Die Gebühren sind jeweils am ersten des Monats fällig.

Gebührensatz

§ 4 Gebührensatz für die Mittagsverpflegung

Für die Mittagsverpflegung sind folgende Gebühren zu entrichten:

Schlussbestimmungen

§ 5 In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft

Markt Dinkelscherben
Dinkelscherben, den 03.11.2022
Edgar Kalb
1. Bürgermeister