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Die Reischenau
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Absicht der Entwidmung

Vollzug Bayer. Straßen- und Wegegesetz

Hier:

Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges - „Rauher Berg“

Flur-Nr. 913/2, Gemarkung Anried

Lagebezeichnung: „Rauher Berg“

Der nicht ausgebaute öffentliche Feldweg - „Rauher Berg“ - Flur-Nr. 913/2 Gemarkung Anried hat keine öffentliche Verkehrsbedeutung, weil der Weg vollständig im privaten Grund aufgeht.

Der Weg ist im Bestandsverzeichnis für öffentliche Feld- und Waldwege mit der Nummer 155 geführt.

Zudem entspricht der tatsächliche Verlauf des Weges nicht der historischen Grenze aus dem Kartenmaterial.

Es ist beabsichtigt, den Weg in voller Länge von ca. 800 m gem. Art. 8 Abs. 1 BayStrWG einzuziehen. Die Absicht der Einziehung wird hiermit gem. Art. 8 Abs. 2 BayStrWG bekannt gemacht.

Einwendungen zur Einziehung können innerhalb von drei Monaten beim Markt Dinkelscherben schriftlich (Brief oder E-Mail) oder mündlich (zur Niederschrift nach Terminvereinbarung) vorgebracht werden.

bauamt@dinkelscherben.de oder 08292/202-60

Dinkelscherben, den 27.02.2025
Gez. Kania, Bauamt