Der Markt Dinkelscherben erlässt auf Grund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796,797, BAYRS 2020-1-1-I) zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2025 (GVBl. S. 637) sowie auf Grund von Art. 2 Abs. 1 Satz 1 und Art. 8 Abs. 1 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I) zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Dezember 2025 (GVBl S. 642) folgende
Satzung
Der Markt erhebt zur Deckung seines Aufwandes für die Benutzung des Freibades Gebühren nach dieser Satzung.
| (1) | Die Gebühren entstehen mit der Buchung (Saisonkarten) bzw. mit dem Betreten des Badegeländes. Sie ist mit der Entstehung fällig. |
| (2) | Die Gebührenschuldner sind die Erwerber von Eintrittskarten. |
| (3) | Die erworbenen Eintrittskarten sind für den Zugang über das Drehkreuz zu verwenden, dem Badepersonal auf Verlangen vorzuzeigen und sorgfältig aufzubewahren. Bei Verlust oder Nichtausnutzung von Eintrittskarten werden Gebühren nicht erstattet. |
| (4) | Wer ohne gültige Eintrittskarte das Bad betritt, wird mit einer Ordnungsstrafe belangt. |
Es werden folgende Eintrittskarten ausgegeben:
1. Einzelkarten
berechtigen zum einmaligen Betreten des Bades. Bei Verlassen des Geländes wird die Karte ungültig.
2. Saisonkarten
werden auf den Namen des Inhabers ausgestellt, sind nicht übertragbar und nur für die Dauer der jeweiligen Badesaison gültig.
3. Familienkarten
sind Saisonkarten und können ausgestellt werden für bis zu zwei Erwachsene (Personensorgeberechtigte) und deren zum gemeinsamen Haushalt gehörenden Kinder. Die Familienkarten sind für die Dauer der jeweiligen Badesaison gültig.
Es werden folgende Altersgrenzen und Berechtigungen festgelegt:
| 1. | Personen ab 18 Jahre gelten in der Gebührenordnung als Erwachsene. |
| 2. | Personen ab 6 Jahre bis 17 Jahre gelten in der Gebührenordnung als Kinder |
| 3. | Personen bis 6 Jahre gelten in der Gebührenordnung als Kleinkinder. |
| 4. | Personen bis 27 Jahren mit entsprechendem Berechtigungsausweis (z.B. Schüler- oder Studentenausweis) gelten in der Gebührenordnung als Schüler oder Studenten. |
| 5. | Die Berechtigung für ermäßigte Tarife und freien Eintritt muss nachgewiesen werden. |
| 6. | Maßgebend für die Inanspruchnahme einer Altersermäßigung bei Saisonkarten ist der Tag des Erwerbes. |
| 1. Normaltarif | ||
| Erwachsene | Einzelkarte | 6,00 € |
|
| Saisonkarte | 80,00 € |
| 2. Ermäßigte Tarife | ||
| Kinder (6 bis 17 Jahre) | Einzelkarte | 3,00 € |
| Schüler und Studenten,Menschen mit Behinderungen | Saisonkarte | 40,00 € |
| ab GdB 50, FSJ, aktive Feuerwehrdienstleistende aus | ||
| dem Gemeindegebiet, Juleika, Bedienstete des Marktes | ||
| Dinkelscherben, Besitzer der bayerischen Ehrenamtskarte | ||
| 3. Gebührenfreiheit | ||
| Kleinkinder (unter 6 Jahre) |
| frei |
| Menschen mit Behinderung ab GdB 70, Begleitperson von | ||
| Behinderten mit Kennzeichen B, Kioskbesucher (ohne | ||
| Badnutzung), Bedienstete des Freibads, dienstleistende | ||
| Mitglieder der Wasserwacht Dinkelscherben | ||
| 4. Spätschwimmertarif | Saisonkarte | 40,00 € |
| Juni bis August | von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr | |
| Mai, September | von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr | |
| 5. Familientarife | ||
| 1 Erwachsener und 1 Kind (6 bis 17 Jahre) | Saisonkarte | 90,00 € |
| 1 Erwachsener und 2 oder mehr Kinder (6 bis 17 Jahre) | Saisonkarte | 100,00 € |
| 2 Erwachsene und 1 Kind (6 bis 17 Jahre) | Saisonkarte | 170,00 € |
| 2 Erwachsene und 2 oder mehr Kinder (6 bis 17 Jahre) | Saisonkarte | 180,00 € |
| 6. Pfand, Verlust, Ordnungsstrafe | ||
| Ordnungsstrafe für Besucher ohne gültige Eintrittskarte |
| 50,00 € |
Die vorgenannten Gebühren sind inklusive der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
| (1) | Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. |
| (2) | Die Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung des Freibades des Marktes Dinkelscherben vom 11.05.2022 zuletzt geändert am 24.01.2024 tritt am Tage der Bekanntmachung dieser Satzung außer Kraft. |
Dinkelscherben, den 27.02.2026