Aus der öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses vom 13.09.2022 werden folgende Beschlüsse bekanntgegeben:
2. Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines Einfamilienhauses
Beschluss 7:0:
Der Bau-, Umwelt- und Energieausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Flur-Nr. 24/2, Gemarkung Fleinhausen. Die Hinweise zur Erschließung sind zu beachten.
3. Antrag auf Schaffung einer Erschließungsmöglichkeit für das Grundstück Flur-Nr. 442, Gemarkung Fleinhausen
Antragsteller: Katholischer Pfründestiftungsverbund St. Ulrich
Beschluss 7:0:
Der Bau-, Umwelt- und Energieausschuss beschließt folgendes Vorgehen: eine Änderung der Einbeziehungssatzung „Fleinhausen-westlicher Ortsrand“ wird derzeit nicht befürwortet.
4. Anträge auf Baugenehmigung
Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen
a) 3-1942-2022-BA-110
Beschluss 7:0:
Der Bau-, Umwelt- und Energieausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung – Neubau Einfamilienhaus mit Garage
Grundstück Flur-Nr. 6/4, Gemarkung Fleinhausen
b) 3-1941-2022-BA-110
Antrag auf Baugenehmigung
Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage
modifizierte Pläne (Höhen)
Beschluss 7:0:
Der Bau-, Umwelt- und Energieausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses – Grundstück Flur-Nr. 6/9, Gemarkung Fleinhausen
c) Az: 3-2188-2022-BA-110 – Flur-Nr. 6/5
Antrag auf Baugenehmigung – Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage/Gerätehaus
Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen (Garage)
Beschluss 7:0:
Der Bau-, Umwelt- und Energieausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage – Grundstück Flur-Nr. 6/5, Gemarkung Fleinhausen
Auflage Dacheindeckung in „naturrot bzw. ziegelrot“
Das gemeindliche Einvernehmen gilt auch zur Abweichung von den Abstandsflächen Planunterlagen vom 22.08.2022 – eingegangen 02.09.2022
5. Antrag auf Baugenehmigung: Neubau einer Lager- und Maschinenhalle und einer befestigten Abstellfläche
Az:3-2416-2022-BA
a) Beschluss 7:0:
Der Bau-, Umwelt- und Energieausschuss beschließt, die Erlaubnis, im Rahmen der genehmigungsfreien Einleitmenge, zum Einleiten von nicht verschmutztem Oberflächenwasser zu erteilen.
Über die Erlaubnis im Rahmen einer genehmigungspflichtigen Einleitung, wird gesondert entschieden. Hierzu muss die entsprechende Berechnung vorgelegt werden.
b) Beschluss 7:0:
Der Bau-, Umwelt- und Energieausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Lager- und Maschinenhalle mit einer befestigten Abstellfläche auf der Flurnummer 364 der Gemarkung Breitenbronn
6. Antrag auf Baugenehmigung:
Beschluss 3:4:
Der Bau-, Umwelt- und Energieausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Stahlgitterturmes, OK Mast 30,58 m, inkl. Stahlbetonfundament
Grundstück Flur-Nr. 125, Gemarkung Ettelried
Aus der öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses vom 08.11.2022 werden folgende Beschlüsse bekanntgegeben:
2. Einbeziehungssatzung Ettelried, Flur-Nr. 65 + 389
A) Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
a) Beschluss 7:0:
Beschluss zur Stellungnahme LRA-Bauleitplanung:
Ergänzungen werden gemäß Abwägungsvorschläge 1.1.1 bis 1.15 aufgenommen.
b) Beschluss 7:0:
Beschluss zur Stellungnahme UNB:
Mit der Ausweisung der Ausgleichsflächen - Flur-Nr. 259, Gmkg. Ettelried mit 550 m² und Flur-Nr. 389, Gmkg. Ettelried mit 1.203,62 m² besteht Einverständnis.
Es gilt der Ausgleichsflächenplan, Fassung 08.11.2022
Die Ausgleichsflächen sind dinglich zu sichern.
c) Beschluss 7:0:
Beschluss zur Stellungnahme –abwehrender Brandschutz:
Die Ergänzungen werden gemäß den Abwägungen aufgenommen.
d) Beschluss 7:0:
Beschluss zur Stellungnahme – techn. Immissionsschutz
Es wird auf die Festsetzung „Art der Nutzung“ verzichtet. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich § 34 BauGB.
e) Beschluss 7:0:
Beschluss zur Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Donauwörth – Altlasten, Bodenschutz und Wärmepumpen:
Die Hinweise werden gemäß Abwägung ergänzt.
f) Beschluss 7:0:
Beschluss zur SN Wasserwirtschaftsamt Donauwörth
Ziffer 3.2.3 - Ergänzung Text: Ziffer 5
g) Beschluss 7:0:
Beschluss zur SN Wasserwirtschaftsamt Donauwörth 3.2.3.1
Die textlichen Festsetzungen, Ziffer 4 werden hinsichtlich der Zulässigkeit von Dachmaterial ergänzt.
h) Beschluss 7:0:
Beschluss zur SN WWA Donauwörth – Oberflächenwasser:
Der Vorschlag für die Festsetzungen wird zur Kenntnis genommen. Der Vorschlag für Hinweise zum Plan wird unter Hinweise Ziffer 4.1 aufgenommen.
B) Satzungsbeschluss
i) Beschluss 7:0:
Der Bau-, Umwelt- und Energieausschuss beschließt die Einbeziehungssatzung – Ettelried, Flur-Nr. 65 und 389 in der Fassung 08.11.2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen. Die Rechtskraft tritt mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses ein.
3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Nr. 61 – Ried, Flur-Nr. 86 - Sondergebiet –Freiflächenphotovoltaikanlage
A) Vorhaben-Beschreibung – Festsetzungen
Beschluss 6:0:
Der Bau-, Umwelt- und Energieausschuss beschließt die Aufstellung gemäß § 2 BauGB zum „vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Nr. 61 – Photovoltaik-Freiflächenanlage Ried“, Flur-Nr. 86 mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht und billigt die Auslegungsfassung 08.11.2022, sowie den Vorhaben- und Erschließungsplan mit Fassung 04.03.2022
B) Auslegung der gebilligten Fassung: 08.11.2022 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Beschluss 6:0:
Der Bau-, Umwelt- und Energieausschuss beschließt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die öffentliche Auslegung, sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt die Auslegung und die Beteiligung entsprechend bekannt zu geben.