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Die Reischenau
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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RN-Nachrichten

Der Marktgemeinderat hat am 28.02.2023 die Haushaltssatzung des Marktes Dinkelscherben für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Das Landratsamt Augsburg hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde die erforderliche Genehmigung der Haushaltssatzung mit Schreiben vom 07.03.2023 (Aktenzeichen 31-940/02-3) erteilt. Die Haushaltssatzung wird nachstehend bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan samt Anlagen liegen vom Tage der Bekanntmachung an bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Geschäftsstelle des Marktes Dinkelscherben, Augsburger Str. 4-6, 86424 Dinkelscherben, Zimmer 12 für jedermann zur Einsichtnahme auf.

Haushaltssatzung

des Marktes Dinkelscherben (Landkreis Augsburg)

für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Markt Dinkelscherben folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  16.625.000 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  9.425.000 EUR

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 5.401.000 EUR festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)  —  370 v.H.

b) für die Grundstücke (B)  —  370 v.H.

2. Gewerbesteuer  —  360 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.500.000 EUR festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Dinkelscherben, 20.03.2023
Markt Dinkelscherben
Edgar Kalb
1. Bürgermeister