Der Marktgemeinderat hat am 24.02.2026 die Haushaltssatzung des Marktes Dinkelscherben für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen. Das Landratsamt Augsburg hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde die erforderliche Genehmigung der Haushaltssatzung mit Schreiben vom 04.03.2026 erteilt. Die Haushaltssatzung wird nachstehend bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan samt Anlagen liegen vom Tage der Bekanntmachung an bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Geschäftsstelle des Marktes Dinkelscherben, Augsburger Str. 4-6, 86424 Dinkelscherben, Zimmer 12 für jedermann zur Einsichtnahme auf.
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Dinkelscherben folgende Haushaltssatzung:
| Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 18.655.000 EUR |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 7.275.000 EUR |
| ab. | ||
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 1.862.000 EUR festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 10.110.000 EUR festgesetzt.
Der Steuersatz (Hebesatz) für nachstehende Gemeindesteuer wird wie folgt festgesetzt:
Gewerbesteuer | 360 v.H. |
nachrichtlich:
Die Hebesätze für die Grundsteuer wurden in der Satzung vom 20.11.2024 wie folgt festgesetzt:
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| a) Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) | 595 v.H. |
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| b) Grundsteuer B (für Grundstücke) | 295 v.H. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.000.000 EUR festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Dinkelscherben, 16.03.2026