Titel Logo
Die Reischenau
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

An alle Hundehalterinnen und Hundehalter

Verunreinigung durch Hundekot

Bedauerlicherweise erhalten wir wieder Beschwerden über Hundekot auf öffentlichen und privaten Flächen.

Deshalb weisen wir auf nachstehende Verhaltensregeln hin.

  • Hundekot auf Bürgersteigen, Rad- und Fußwegen, Spielplätzen, Plätzen und Grünanlagen ist nicht nur ekelerregend, sondern auch gesundheitsschädlich.
  • Achten Sie darauf, wo Ihr Hund sein „Geschäft“ erledigt. Bürgersteige, öffentliche Wege, Plätze und Grünanlagen sind dafür tabu! Sollte Ihr Hund dennoch an einer dieser Stellen sein Geschäft` verrichten, sind Sie dazu verpflichtet, den Hundekot zu beseitigen. Es ist nicht Sache der Gemeinde oder Ihrer Mitmenschen, Hundekot zu beseitigen.
  • Meiden Sie Spielplätze, auf denen Hunde prinzipiell nicht mitgeführt werden dürfen.
  • Beachten Sie diese einfachen Regeln nicht, so begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
  • Hundekot ist Abfall und gehört in die Restmülltonne. Bitte benutzen Sie die im Gemeindegebiet aufgestellten Hundekot-Entsorgungsstationen.

Beachten Sie bitte diese Regeln und die Mitmenschen werden es Ihnen danken.

Markt Dinkelscherben