Ausgabe 8/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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An alle Hundehalterinnen und Hundehalter
Verunreinigung durch Hundekot
Bedauerlicherweise erhalten wir wieder Beschwerden über Hundekot auf öffentlichen und privaten Flächen.
Deshalb weisen wir auf nachstehende Verhaltensregeln hin.
- Hundekot auf Bürgersteigen, Rad- und Fußwegen, Spielplätzen, Plätzen und Grünanlagen ist nicht nur ekelerregend, sondern auch gesundheitsschädlich.
- Achten Sie darauf, wo Ihr Hund sein „Geschäft“ erledigt. Bürgersteige, öffentliche Wege, Plätze und Grünanlagen sind dafür tabu! Sollte Ihr Hund dennoch an einer dieser Stellen sein Geschäft` verrichten, sind Sie dazu verpflichtet, den Hundekot zu beseitigen. Es ist nicht Sache der Gemeinde oder Ihrer Mitmenschen, Hundekot zu beseitigen.
- Meiden Sie Spielplätze, auf denen Hunde prinzipiell nicht mitgeführt werden dürfen.
- Beachten Sie diese einfachen Regeln nicht, so begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
- Hundekot ist Abfall und gehört in die Restmülltonne. Bitte benutzen Sie die im Gemeindegebiet aufgestellten Hundekot-Entsorgungsstationen.
Beachten Sie bitte diese Regeln und die Mitmenschen werden es Ihnen danken.
Markt Dinkelscherben