Bitte denken sie an die Fälligkeit der Hundesteuer. Die Hundesteuer ist jeweils zum 15. Mai eines jeden Jahres fällig. Falls sie uns kein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Hundesteuer erteilt haben, bitten wir um pünktliche Überweisung. Sollten Änderungen wie zum Beispiel Tod oder Hundehalterwechsel bezüglich ihres Hundes eingetreten sein, bitten wir um Mitteilung im Steueramt bei Frau Wiedemann, Tel.: 08292 202 34 oder
steueramt@dinkelscherben.de