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Die Reischenau
Ausgabe 9/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Hundesteuer

Bitte denken sie an die Fälligkeit der Hundesteuer. Die Hundesteuer ist jeweils zum 15. Mai eines jeden Jahres fällig. Falls sie keine Einzugsermächtigung bzgl. der Hundesteuer beim Markt Dinkelscherben abgegeben haben, bitten wir um pünktliche Überweisung. Sollten Änderungen wie zum Beispiel Tod oder Hundehalterwechsel bezüglich ihres Hundes eingetreten sein, bitten wir um Mitteilung.