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Ausgabe 1/2023
Aus dem Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung am 13. Dezember

Anpassung des Kommunalen Förderprogramms

In der Sitzung vom 12. Juli 2022 wurde das Kommunale Förderprogramm zur Förderung von gestalterischen Verbesserungen auf Privatgrundstücken im Rahmen der Ortskernsanierung beschlossen, nachdem der Planer die Inhalte mit der Regierung von Oberbayern abgestimmt hatte. Ende Oktober bat der zuständige Ansprechpartner bei der Regierung darum, einige Änderungen einzuarbeiten. Eine davon betrifft die Vorschrift, dass für die Vergabe von Bauaufträgen mindestens drei statt bisher zwei Angebote eingeholt werden müssen.

Bürgermeister Matthias Schlechter gab bekannt, dass vor kurzem ein Muster eines Flyers für Zuschüsse für die Gebäudesanierung vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr aufgelegt wurde, um die Möglichkeit der Unterstützung privater Sanierungsprojekte besser bekannt zu machen. Der Gemeinderat beschloss jetzt einstimmig, das Kommunale Förderprogramm in den von der Regierung vorgeschlagenen Punkten anzupassen.

Änderung Bebauungsplan „Nördlich der Tiroler Straße“

Bürgermeister Matthias Schlechter berichtete, dass die Rechtsanwältin, die das Planungsbüro Romstätter und die Gemeinde anwaltlich im Bauleitverfahren „Nördlich der Tiroler Straße“ begleitet, in ihrer Stellungnahme angemerkt hatte, dass dabei bislang die falsche Verfahrensart worden sei. Dort werden zwei Doppelhäuser und ein Einfamilienhaus festgesetzt. Die Gemeinde erwirbt die Grundstücke im Zwischenerwerbsmodell und verkauft sie später weiter an die zukünftigen Eigentümer.

Das Änderungsverfahren wurde bislang nach § 13a Baugesetzbuch (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt. Nach Auskunft der Rechtsanwältin gibt es allerdings eine aktuelle Rechtsprechung, nach der Grundstücke, die zwar überplant aber unbebaut sind, als Außenbereich einzustufen sind. Daher müsse zum beschleunigten Verfahren gewechselt werden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die zweite Änderung des Bebauungsplans „Nördlich der Tiroler Straße“ im beschleunigten Verfahren durchzuführen.

Friedhof – Vorstellung des Planungsstandes

Aufgrund der Tatsache, dass der traditionelle Friedhof den Wünschen und Bedürfnissen der Menschen immer weniger gerecht wird, befasst sich die Gemeinde seit einiger Zeit mit einer Neugestaltung des Friedhofs und setzte sich mit dem Friedhofskompetenzzentrum in Rosenheim in Verbindung. Dessen Planer Michael Hartl stellte in der Sitzung einen ausgearbeiteten Entwurfsplan dazu vor und Steinmetz Fritz Seibold aus Grassau Modelle für die Gestaltung von Nischengräbern.

„Anlass für die Überplanung des Friedhofs ist die sich seit längerer Zeit abzeichnende Entwicklung, dass Gräber aufgelassen werden und so zahlreiche Lücken im Bereich der Erdgräber entstehen“, erläuterte Bürgermeister Matthias Schlechter. Die Überlegung sei daher gewesen, Lösungen aufzuzeigen, die dem entgegenwirken. Auf das Friedhofskompetenzzentrum sei die Gemeindeverwaltung im Zuge der Besichtigung des Naturfriedhofs in Bad Feilnbach aufmerksam geworden. Dort werde mit neuen Bestattungsformen geänderten Bedürfnissen der Hinterbliebenen entsprochen.

In einer Sitzung im Februar hatte der Bürgermeister darüber informiert, dass in einer kleinen Gruppe Neuerungen im Friedhof zusammen mit dem Friedhofskompetenzzentrum als Planer beraten würden. Nach einem gemeinsamen Ortstermin Anfang April wurde die Bestandsaufnahme und Friedhofsentwicklung in Auftrag gegeben. Im August traf sich die Gruppe nochmal. Dabei wurden erste Überlegungen vorgestellt und besprochen.

Zwischenzeitlich hatte das Friedhofskompetenzzentrum einen Entwurfsplan mit Kostenschätzung ausgearbeitet. Planer und Projektleiter Michael Hartl stellte ihn in der Sitzung vor. „Der Friedhof Reit im Winkl soll als Teil des Lebens verstanden werden, ein Ort, an dem sich der Mensch durch alle Trauer hindurch des Lebens bewusst wird“, sagte er und ging auf die im Konzept geplanten neuen Bestattungsformen ein.

Als Beispiel nannte er die Bestattung in einem Rosengarten, eine Bestattungsform, die im Naturfriedhof in Au bei Bad Feilnbach und in Kolbermoor großen Zuspruch gefunden habe. Die entsprechenden Grabstätten dort seien bereits alle vergeben. Dabei fänden sich die Namen der Bestatteten auf einzelnen Tafeln, bei verstorbenen Partnern auch zusammen. Umrankt sein könnten sie ihrerseits von Rosen.

Als Grabstätten mit Zukunft bezeichnete Hartl auch pflegefreie Gemeinschaftsgräber, die Identität stiften würden, um dem Wunsch von Angehörigen nachzukommen, den Pflegeaufwand auf ein Minimum zu reduzieren. Jeweils acht Urnen fänden in einem solchen Grab Platz. Auf einem speziell gestalteten Grabstein könnten dann individuell gestaltete Tafeln die Erinnerung an die hier Bestatteten ermöglichen.

Geplant sei auch die Anpflanzung von acht neuen Bäumen und von mehreren Sitzbänken. Der Friedhof solle ein Ort werden, an dem in der Trauerarbeit der Erinnerung Ausdruck verliehen werden könne. Vorteilhaft sei auch das Anbringen von Kerzenhaltern. Steinmetz Fritz Seibold aus Grassau stellte die Projektidee Gemeinschaftsgräber vor und erläuterte verschiedene Modelle für die Gestaltung von Nischengräbern.

Projektleiter Michael Hartl gab bei der Umsetzung der Maßnahme einen voraussichtlichen Kostenbetrag von derzeit geschätzten 173 000 Euro an. Bei dem weiter geplanten Vorgehen nannte er die Einarbeitung von Änderungswünschen, eine Bürgerbeteiligung, eine Beschlussfassung des Gemeinderats, eine Werkplanung, das Erstellen von Leistungsverzeichnissen, die Ausschreibung und die Submission. Die Umsetzung des Projekts ist dann für Sommer/Herbst nächsten Jahres geplant.

Bürgermeister Matthias Schlechter sprach von einem sehr aufschlussreichen Vortrag über das Projekt und kündigte an, weiterhin eng mit dem Planungsbüro zusammenzuarbeiten.

Defizitvereinbarung Kindergarten

Die Gemeinde gewährt der Katholischen Pfarrkirchenstiftung St. Pankratius neben ihrem gesetzlichen Förderanspruch zusätzlich 80 Prozent des ungedeckten Betriebsaufwands für den Kindergarten. Bürgermeister Matthias Schlechter unterrichtete darüber, dass in einer Sitzung im März 2020 beschlossen worden war, dass zum nächstmöglichen Zeitpunkt die bisherige Vereinbarung über die freiwillige Betriebskostenförderung durch eine einheitliche Vereinbarung im Pfarrverband abgelöst werden soll. Im Zuge einer Prüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband im Spätsommer dieses Jahres sei die bisherige Vereinbarung bewertet und eine Orientierung für eine künftige gegeben worden. Außerdem müsse für den neuen Waldkindergarten als weitere Einrichtung ebenfalls eine Vereinbarung geschlossen werden.

Nachdem die Defizitvereinbarungen von der überörtlichen Rechnungsprüfungsstelle als kreditähnliche Rechtsgeschäfte genehmigt werden müssten, habe die Gemeinde diese vorab mit dem Landratsamt abgestimmt. Ebenso sei die Vereinbarung mit der Gemeinde Unterwössen abgeglichen worden, die sich im gleichen Pfarrverband wie Reit im Winkl befinde.

Bei der jetzt dem Gemeinderat zur Abstimmung vorliegenden Defizitvereinbarung handle es sich um ein kreditähnliches Rechtsgeschäft, das der Genehmigungspflicht gemäß Gemeindeordnung unterliege, so Bürgermeister Schlechter. In dieser ist festgelegt, dass die Gemeinde dem kirchlichen Träger mit der Vereinbarung über die freiwillige Betriebskostenförderung neben seinem gesetzlichen Förderanspruch nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz zusätzlich 80 Prozent des ungedeckten Betriebsaufwands einschließlich laufender Reparaturleistungen als freiwilligen Zuschuss gewährt.

In Anbetracht der von der Gemeinde gewährten zusätzlichen Förderung zum Betrieb des Kindergartens bedürfen der jährliche Haushaltsplan einschließlich der Festsetzung der Elternbeiträge und des Stellenplans sowie während des Haushaltsjahres anfallende über- und außerplanmäßige Ausgaben der Kindertageseinrichtung der Zustimmung der Gemeinde.

Für die Gemeinde besteht nach Auskunft des Bürgermeisters grundsätzlich keine rechtliche Verpflichtung zur Übernahme der Defizite. Durch die von ihr gewährte freiwillige Förderung werde der örtliche Träger der Kindertageseinrichtung laut Kommunalem Prüfungsverband deutlich bessergestellt als in vielen anderen bayerischen Kommunen.

Der Gemeinderat genehmigte einstimmig den ihm vorliegenden Entwurf der Vereinbarung über die freiwillige Betriebskostenförderung der Kindertageseinrichtung zwischen der Katholischen Pfarrkirchenstiftung St. Pankratius Reit im Winkl und der Gemeinde mit den von der überörtlichen Rechnungsprüfung empfohlenen Anpassungen. Ebenfalls genehmigte er die entsprechende Zusatzvereinbarung für den Waldkindergarten.

Änderung Bauleitplanverfahren Seegatterl-Ausweichparkplatz

Auf dem Gelände des ehemaligen Campingplatzes in Seegatterl soll ein Ausweichparkplatz für das Skigebiet Winklmoos/Steinplatte entstehen. Der Gemeinderat stellte nach Abwägung der dazu eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eine Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Seegatterl-Ausweichparkplatz fest. Den dafür ebenfalls notwendigen Bebauungsplan „Seegatterl-Ausweichparkplatz“ beschloss er als Satzung.

Für die Benutzer der seit 2009 bestehenden Winklmoosalmbahn im Winter von Seegatterl aus zum Skigebiet Winklmoos/Steinplatte stehen derzeit der Hauptparkplatz Seegatterl und der Nattersbergparkplatz zur Verfügung. An Spitzentagen wird zusätzlich ein Ausweichparkplatz Richtung Weitsee bereitgestellt. Die hier parkenden Skifahrer werden mittels Shuttlebus zur Gondelbahn gebracht. Durch den jetzt von deren Betreiber, der Steinplatte Aufschließungsgesellschaft, beantragten Ausweichparkplatz auf dem Gelände des ehemaligen Campingplatzes sind diese dann näher an der Gondelbahn und können diese zu Fuß und ohne Shuttle erreichen. Der Ausweichparkplatz Richtung Weitsee wird auch in Zukunft den Skitourengehern, Langläufern und Winterwanderern gegen Gebühr zur Verfügung gestellt.

Der Bund Naturschutz hatte in seinen Stellungnahmen zu den beiden Bauleitplänen die Errichtung eines Ausweichparkplatzes abgelehnt, da damit ein weiterer Flächenverbrauch für Abbiegespur und die interne Haupterschließungsstraße, die Aufkiesung von Grünflächen und die Eingriffe durch einen geplanten Brückenneubau verbunden seien. Die fehlende Parkplatzkapazität sollte vielmehr durch den Ausbau des ÖPNV-Angebotes wie zum Beispiel Ski-Bus ersetzt werden, anstatt den Verkehr in das Skigebiet noch weiter auszubauen.

Der Gemeinderat sah hier jedoch keine Planänderung veranlasst und hielt sich dabei an den Abwägungsvorschlag des Planungsbüros, wonach die geplante Neuordnung der Parkplatzsituation zu einer Entzerrung und somit Verbesserung der Verkehrsführung führen würde. Es bleibe vorrangiges und erklärtes Ziel der Kommune, an den beschriebenen touristischen Spitzentagen den Verkehrsfluss und folglich die Verkehrssicherheit einschließlich Rettungswege auf der B 305 baldmöglichst zu verbessern.

Aufgrund einer Stellungnahme des Staatlichen Bauamts Traunstein wird in den weiteren Planungen berücksichtigt, dass die Beschilderung wie zum Beispiel Geschwindigkeitsbegrenzungen und Markierung vor Ort nach Abstimmung mit der Unteren Verkehrsbehörde, dem Sachbearbeiter Verkehr der Polizei sowie dem Straßenbaulastträger auf Kosten des Antragstellers anzupassen beziehungsweise zu ergänzen sind. Hierfür ist ein Markierungs- und Beschilderungsplan zu erstellen. Sofern eine Erschließung des neuen Parkplatzes direkt über die B 305 erfolgen soll, ist die Ausführungsplanung (Linksabbiegespur) mit dem Staatlichen Bauamt im Detail abzustimmen.

Der Gemeinderat stellte einstimmig die 34. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Seegatterl-Ausweichparkplatz mit Begründung und Umweltbericht in der Sitzung beschlossenen Fassung fest. Den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Seegatterl-Ausweichparkplatz“ beschloss er ebenfalls einstimmig gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches als Satzung.

Sonntagsverkauf 2023

Der Gemeinderat beschloss auch die Verordnung über den Sonntagsverkauf in Kur-, Erholungs-, Ausflugs- und Wallfahrtsorten für das Jahr 2023. Danach dürfen in der Gemeinde Verkaufsstellen für frische Früchte, alkoholfreie Getränke, Milch und Milcherzeugnisse, Süßwaren, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen abweichend von den Vorschriften des Ladenschlussgesetzes an den im Einzelnen genannten Sonn- und Feiertagen offengehalten werden.

Die erwähnten Verkaufsstellen dürfen gemäß der Verordnung an folgenden Tagen im Jahr 2023 jeweils von 11 bis 18 Uhr offengehalten werden: am 1., 6., 8., 15., 22 und 29. Januar, am 5., 12., 19. und 26 Februar, am 5., 12., 19. und 26. März, am 2., 9.und 10. April, am 28. und 29. Mai, am 25. Juni, am 2., 9., 16., 23.und 30. Juli, am 6., 13., 15., 20.und 27. August, am 3. September, am 1. und 3. Oktober sowie am 3., 10., 17., 24., 25., 26.und 31. Dezember.

Zu den genannten Verkaufsgegenständen gehören auch Devotionalien, Badegegenstände und andere Waren, soweit sie für den Ort kennzeichnend sind. Weiter steht in der Verordnung, dass die Offenhaltung auf diejenigen Verkaufsstellen beschränkt ist, in denen eine oder mehrere der genannten Waren im Verhältnis zum Gesamtumsatz in erheblichem Umfang geführt werden.

Die Vorschriften des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage und des Gesetzes über den Ladenschluss, die Bestimmungen der Arbeitszeitverordnung, des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzes sind der Verordnung zufolge zu beachten und werden durch die Verlängerung der Verkaufszeiten nicht berührt.

Bauangelegenheiten

Um einer Beurteilung der Denkmalschutzbehörde nicht vorzugreifen, lehnte der Gemeinderat einen Antrag auf Vorbescheid auf Umbau von Oider Hof, Kuhstall und Milchbar an der Brunnenstraße zunächst ab. Zugestimmt wurde dagegen einem Bauantrag auf Nutzungsänderung in Wohnung und Ferienwohnung bei einem Anwesen an der Walmbergstraße.

Im rückwärtigen Teil des Anwesens Oider Hof, ehemals „Restaurant Kuhstall“ von Maria Hellwig, soll jeweils auf der Ost- und der Westseite ein Quergiebel errichtet werden, außerdem jeweils im ersten Obergeschoss und im Dachgeschoss zusätzlich Balkone. Ersatzweise, falls die Giebel nicht genehmigungsfähig sind, sollen große Dachfenster eingebaut werden.

Da das Anwesen denkmalgeschützt ist, wurde die Untere Denkmalschutzbehörde am Verfahren beteiligt. Sämtliche gestellte Fragen müssen zunächst durch den Denkmalschutz geklärt werden. Der Verwaltung liegt noch keine Stellungnahme vor. Daher hatte die Verwaltung, auch nach Rücksprache mit dem Bauamtsleiter im Landratsamt, vorgeschlagen, das Einvernehmen zunächst nicht zu erteilen und die Beurteilung der Denkmalschutzbehörde abzuwarten. Der Gemeinderat folgte dieses Empfehlung und lehnte den Antrag auf Vorbescheid einstimmig ab.

Bereits im Juli hatte sich der Gemeinderat mit einem Bauantrag auf Nutzungsänderung in Wohnung und Ferienwohnung mit Anbau einer Tiefgarage an einem Anwesen an der Walmbergstraße befasst und der Planung zugestimmt. Allerdings ist für die Umsetzung der ursprünglich geplanten Garage eine Abstandsflächenübernahme durch den Nachbarn notwendig, die nicht realisiert werden kann.

Daher war nun eine Austauschplanung vorgelegt worden. Die Garage soll nun südlich vor dem Anwesen errichtet und größten Teils in das bestehende Gelände hineingegraben werden. Der Gemeinderat erteilte für den Bauantrag einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.

Bekanntgaben

Gemäß einem Gemeinderatsbeschluss vom Oktober wird das Hallenbad ab dieser Wintersaison geschlossen. Bürgermeister Matthias Schlechter gab nun in der Sitzung bekannt, dass in Abstimmung mit dem für die Städtebauförderung beauftragten Planer Hans Romstätter die Bildung einer Arbeitsgruppe abgestimmt wurde. Diese befasse sich mit der Frage, was mit dem Hallenbad beziehungsweise mit dem Grundstück jetzt geschehen soll.

Geplant ist der Start mit einer ersten Runde im Januar. Die Moderation übernimmt ein dafür ausgebildeter Moderator. Der Arbeitsgruppe werden insbesondere Mitglieder des Gemeinderats, der Tourist-Info, der Vereine, des Wirtschaftsverbands, der Hotellerie, der Gastronomie und der Unterschriftensammler gegen die Schließung angehören.

Bei dem Vorhaben Umbau und Erweiterung vom Alten- und Seniorenheim zu einer viergruppigen Kindertagesstätte und Einbau von sechs bis zu neun Wohneinheiten für Senioren mit einem Begegnungsort wurde die Objektplanung vergeben. Die Architektenleistungen mussten in einem zweistufigen Vergabeverfahren ausgeschrieben werden. Den Auftrag erhielten die Architekten und Stadtplaner Romstätter aus Traunstein.

Auf einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Nutzung der Wohnung Chiemseestraße 12 als Nebenwohnung hin wurde das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzung der Wohnung an weniger als der Hälfte der Tage eines Jahres abgelehnt.

Ein weiterer Punkt war die Strombeschaffung für die Jahre 2023, 2024 und 2025. Da Reit im Winkl wie eine große Zahl anderer Gemeinden im Rahmen der Strombündelausschreibung kein Angebot erhalten hatte, schrieb die Verwaltung mit Unterstützung eines Fachbüros die Strombeschaffung kurzfristig selbst im Rahmen eines Vergabeverordnungs-Verfahrens aus. Es wurde 100 Prozent Ökostrom ohne Neuanlagenquote angefragt. Die Stadtwerke Traunstein hatten für die Jahre 2023 bis 2025 die Stromlieferung angeboten und erhielten den Zuschlag.

Sonstiges

Gemäß der Geschäftsordnung der Gemeinde gehören zu den Aufgaben des Ersten Bürgermeisters die Erteilung von Negativzeugnissen bei Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass im Falle eines bestehenden Vorkaufsrechts eine Beschlussfassung durch den Gemeinderat notwendig ist. Für einen potenziellen Grundstückskäufer ergibt sich daher eine Verzögerung von meist mehreren Wochen bis zur nächsten Gemeinderatssitzung. Der Gemeinderat bevollmächtigte den Ersten Bürgermeister einstimmig, über die Wahrnehmung von Vorkaufsrechten zu entscheiden.

Zur Schaffung von mehr Marktgerechtigkeit ist seit längerem die Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz geplant. Damit wird eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt, was bedeutet, dass die Verwaltung in Bereichen, in denen ein privater Dritter eine Leistung ebenso erbringen kann und auch darf, von der Gemeinde Umsatzsteuer erhoben werden muss. Der Wechsel zu § 2 UStG eröffnet der Gemeinde den Vorsteuerabzug in Bereichen, in denen dies bisher nicht möglich war. Die Umstellung betrifft in Reit im Winkl in erster Linie die gemeindlichen Parkplätze. Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Wechsel zu § 2b UStG zum 1. Januar 2023.

sh