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Ausgabe 1/2023
Aus dem Rathaus
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Vollzug des Grundsteuergesetzes (GrStG)

Fortgeltung der festgesetzten Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023

Die Gemeinde Reit im Winkl setzt hiermit gemäß § 27 Abs. 3 GrStG für diejenigen Grundsteuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2023 keine neue Grundsteuerveranlagung mittels Bescheid erhalten, die Grundsteuer 2032 durch amtliche Bekanntmachung fest.

Die Grundsteuerschuldner haben danach für das Kalenderjahr 2023 zu den jeweiligen Fälligkeiten die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2022 zu entrichten. Diese Feststellung gilt bis zur Zustellung eines geänderten bzw. berichtigten Grundsteuerbescheides.

Mit dieser Bekanntmachung treten die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn dem Grundsteuerschuldner ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Reit im Winkl, 04.01.2023
Gemeinde Reit im Winkl
gez. Matthias Schlechter
Erster Bürgermeister