Hochwasserschutz Hausbach
Grundstück für Photovoltaikanlage
Baugrundstück
Hohe Ausgaben für Investitionen hatte die Gemeinde im vergangenen Jahr zu bewältigen. Das geht aus dem Beschluss des Gemeinderats zur Feststellung der Jahresrechnung 2022 und dem vorangegangenen Rechenschaftsbericht des Bürgermeisters dazu hervor.
Bürgermeister Matthias Schlechter informierte in seinem Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2022 darüber, dass sich im Verlauf des Haushaltsjahres 329 000 Euro weniger Einnahmen ergaben als im Nachtragshaushalt veranschlagt. Allerdings fielen auch 826 000 Euro weniger Ausgaben an als ursprünglich angesetzt, teilweise auch wegen der Verschiebung von Reparaturen in die Folgejahre.
Die Einnahmen bei den Verbrauchsabrechnungen von Wasser und Kanal sowie bei den Parkgebühren sind nach dem Wegfall des Beherbergungsverbotes wieder gestiegen. Bei der Gewerbesteuer mit Einnahmen von 1 521 000 Euro und beim Fremdenverkehrsbeitrag (763 000 Euro) hatte das Lockdown-Jahr nach den Worten von Bürgermeister Schlechter noch einen Nachholeffekt.
In der allgemeinen Finanzwirtschaft gab es Einnahmenzuwächse gegenüber der Nachtragshaushaltsplanung beim Einkommensteueranteil mit einem Ergebnis von 1 256 000 Euro und beim Umsatzsteueranteil, wo 196 000 Euro eingingen. Dies gilt auch für die Einkommensteuerersatzleistungen mit Einnahmen von 104 000 Euro und für die Zweitwohnungssteuer, bei der Einnahmen von 508 000 Euro erzielt wurden. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt konnte um 497 000 Euro auf 2 154 000 Euro erhöht werden.
Die größte Ausgabe im Vermögenshaushalt war die für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden mit 2,227 Millionen Euro, in erster Linie für den des ehemaligen Krankenhauses an der Tiroler Straße für Kindertagesstätte und Wohnungen für Senioren. 962 000 Euro wurden für den Wasseranschluss Winklmoos- und Dürrnbachalmen ausgegeben, auf der Einnahmenseite stehen hier 350 000 Euro als Investitionszuschuss von den Almbauern gegenüber.
Die seit 2020 laufenden Hochwasserschutzmaßnahmen erforderten im Berichtsjahr 2022 weitere 522 000 Euro, dieses Mal insbesondere für die im Bereich Hausbach.
Weitere Investitionen im Vermögenshaushalt waren 43 000 Euro für den Brandschutz, 24 000 Euro für die Digitalisierung der Schule, 150 000 Euro für die Zusatzgruppe Kindergarten und Errichtung des Waldkindergartens, 255 000 Euro für den Straßenbau und 265 000 Euro für den Bau von Wasserleitungen, unter anderem im Bereich Groißenbach.
Weiter gab Bürgermeister Schlechter eine für die Gemeinde sehr schmerzliche Neuigkeit bekannt, als er über weitere Ausgaben in Höhe von 195 000 Euro für Investitionen bei den Wanderwegen berichtete. Hier seien 81 000 Euro Nachzahlungen von Vorsteuern ab 2018 enthalten, da laut dem Bundesministerium für Finanzen ab 2018 kein Vorsteuerabzug mehr geltend gemacht werden dürfe für Einrichtungen, die nicht nur von touristischen Gästen, sondern auch von Einheimischen kostenlos genutzt werden dürfen, wie zum Beispiel Langlaufloipen und Wanderwege.
Hauptsächlich aufgrund der Verschiebung von Investitionsausgaben in die Folgejahre in Höhe von 381 000 Euro verringerte sich die Entnahme aus den Rücklagen im Jahr 2022 um 878 000 Euro gegenüber dem Ansatz auf 144 000 Euro. Der Rücklagenstand betrug somit zum Jahresende 1,359 Millionen Euro.
Die Aufnahme eines bereits genehmigten Kredites in Höhe von 3,4 Millionen Euro musste nicht in voller Höhe erfolgen und reduzierte sich vorerst auf 2,1 Millionen Euro. Die ordentliche Tilgung betrug 215 000 Euro. Der Schuldenstand betrug zum Jahresende somit 2,788 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr mit 902 000 Euro.
Der Gemeinderat stellte die Jahresrechnung 2022 einstimmig mit einem Gesamtergebnis von 17,2 Millionen Euro fest, 12 Millionen Euro im Verwaltungshaushalt und 5,2 Millionen Euro im Vermögenshaushalt. Erwähnt wird in dem Feststellungsbeschluss noch ein Vermögensstand der Gemeinde am Ende des Jahres 2022 in Höhe von 33,955 Millionen Euro. Ebenfalls einstimmig erteilte das Gremium der Verwaltung die Entlastung zur Jahresrechnung 2022.
In Reit im Winkl ist die Errichtung eines Solarparks geplant, dessen Erträge zur Unterstützung der Fernwärmebereitstellung der Naturwärme dienen soll. Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage“ und die Änderung des Flächennutzungsplans zu diesem Zweck.
Bürgermeister Matthias Schlechter gab ein Antragsschreiben der Firma MaxSolar GmbH bekannt, in dem diese gebeten hatte, die Aufstellung eines Bebauungsplans einzuleiten. Die Art der baulichen Nutzung solle als Sondergebiet im Sinne der Baunutzungsverordnung für Anlagen, die der Nutzung der Sonnenenergie dienen, festgesetzt werden. Auf Ebene des Flächennutzungsplans soll dieser ebenfalls entsprechend geändert werden und eine Sonderbaufläche dargestellt werden. Die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des neuen Bebauungsplans soll gemäß Baugesetzbuch im Parallelverfahren durchgeführt werden. Der Geltungsplan des Bebauungsplans umfasst eine voraussichtliche Flächengröße von 1,2 Hektar auf einem Grundstück in der Nähe des Heizwerks.
Ziel der Planung ist die Errichtung eines Solarparks, dessen Erträge zur Unterstützung der Fernwärmebereitstellung der Naturwärme Reit im Winkl dienen soll. Die Belange von Natur und Landschaft werden im Rahmen der Bauleitplanung behandelt. Neben der Ausweisung von Bauflächen werden grünordnerische Maßnahmen im Plangebiet festgesetzt, um den Eingriff in Natur und Landschaft zu minimieren.
Bürgermeister Matthias Schlechter sagte dazu, dass im Falle der Zustimmung des Gemeinderats zum Bauleitverfahren vom Planungsbüro in Zusammenarbeit mit den erforderlichen Fachstellen Planentwürfe erstellt würden, mit denen dann nach Genehmigung durch den Gemeinderat die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werde. Zunächst sei aber noch der im Anschreiben erwähnte Kostenübernahmevertrag abzuschließen. Das Projekt mit Stromproduktion aus Sonnenenergie nannte er einen bedeutenden Schritt zur Versorgungssicherheit für das Heizwerk und für den ganzen Ort.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage“ und im Anschluss daran die 35. Änderung des Flächennutzungsplans. In beiden Fällen wurde die Verwaltung beauftragt, einen Kostenübernahmevertrag mit der Antragstellerin abzuschließen.
Die Gemeinden Bergen, Grabenstätt, Grassau, Marquartstein, Schleching, Staudach-Egerndach, Unterwössen, Übersee, Vachendorf und Reit im Winkl haben für die Erfüllung der Aufgaben zur Archivierung im Jahr 2019 eine Zweckvereinbarung abgeschlossen und beschäftigen seither Martina Höhne als gemeinsame Archivarin.
Archivwürdige Unterlagen stellen höhere Anforderungen an die Räumlichkeiten bezüglich Luftfeuchtigkeit und Temperatur. In Grassau konnten für ein gemeinsames Archiv in einer Größe von rund 100 Quadratmetern geeignete Räumlichkeiten angemietet werden. Der Mietvertrag läuft zunächst bis Ende 2025, eine Fortsetzung ist in Aussicht gestellt.
Sieben der zehn Gemeinden haben bereits vor einiger Zeit das Interesse an einem gemeinsamen Archiv bekundet, das von der Archivarin geführt wird. Notwendig sind ein Umbau und die Erstausstattung des Archivs. Die anfallenden einmaligen Umbau- und Anschaffungskosten von rund 36 000 Euro werden von den sieben Gemeinden anteilig getragen.
Aus diesen Gründen wurde die Zweckvereinbarung von 2019 jetzt ergänzt. Der Gemeinderat genehmigte einstimmig die Ergänzung der Zweckvereinbarung für das gemeinsame Archiv.
Die genannten Gemeinden sind im wesentlichen auch Mitglied des Ökomodells Achental. Dessen neuer Geschäftsführer Christoph Bauhofer berichtete von aktuellen Aktivitäten dieses Vereins. Seine Schwerpunkte in der Arbeit seien die Bereiche Energie, Naturschutz, Tourismus und Landwirtschaft. Eine große Aufgabe und Herausforderung sei derzeit die Sicherung von erneuerbarer Energie. Das Ökomodell unterstütze deshalb nachdrücklich die aktuelle Gründung der „Neue Energie Achental-Genossenschaft“ (NEA), so Bauhofer.
Zum letzten Mal seien die Eintrittspreise für das gemeindliche Freibad im Jahr 2019 angepasst worden, erläuterte Bürgermeister Matthias Schlechter. Nun solle eine maßvolle Anhebung erfolgen. Gemeinsam mit dem Freibadpächter Walter Wolfenstetter seien die neuen Preise vorgeschlagen worden. Im Wesentlichen beträgt dabei die Preiserhöhung 20 Cent, beispielsweise bei den Erwachsenen auf jetzt 5,10 Euro. Seit Jahren ist das Freibad Reit im Winkl im Rahmen der Bäderwelt Chiemgau Mitglied, in der einheitliche Saisonkartenpreise gelten. Hier liegt der neue Preis für Erwachsene 85 Euro. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die in dem Vorschlag genannten Preise ab Saisoneröffnung 2023.
Zugestimmt wurde einem Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf einem Grundstück am Klausenbergweg. Das Haus soll mit den Maßen 12,5 x 10 Meter und einer seitlichen Wandhöhe von 6,4 Metern und die Garage mit den Maßen 7 x 7 Meter errichtet werden.
Bürgermeister Matthias Schlechter wies darauf hin, dass sich das geplante Anwesen im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Blindau“ befindet. Die Nutzung als Einfamilienhaus entspreche der festgesetzten Nutzung als Allgemeines Wohngebiet. Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl würden eingehalten.
Gemäß Ziffer 8 des Bebauungsplans sei eine Dachdeckung in roter oder rotbrauner Farbe auszuführen. Hier sei ein Antrag auf isolierte Befreiung gestellt worden, da die Dachdeckung in der Farbe anthrazit erfolgen solle. Eine Dachdeckung mit anthrazitfarbenen Dachplatten aus Blech, Betonstein oder Ziegel sei gemäß der gemeindlichen Baugestaltungssatzung zulässig. Dem Antrag könne daher aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden, auch im Hinblick auf bereits mehrfach bestehende solche Dacheindeckungen.
Weiter wies Schlechter darauf hin, dass das festgesetzte Baufenster auf der nördlichen Seite nicht eingehalten werden könne, was der Neuvermessung aufgrund des Verkaufs des Grundstücks geschuldet sei. Hierfür sei vom Antragsteller ebenfalls ein Antrag auf isolierte Befreiung gestellt worden. Es handle sich lediglich um eine Überschreitung von etwa zehn Metern. Die gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung notwendigen zwei Stellplätze würden mit dem Bau der Doppelgarage eingehalten.
Der Gemeinderat erteilte dem Bauantrag einstimmig das gemeindliche Einvernehmen. Für die Befreiungen hinsichtlich Dacheindeckung und Baugrenzenüberschreitung wurde dieses ebenfalls erteilt.
Weiter befasste sich der Gemeinderat mit einem Bauantrag auf Umbau einer vorhandenen Hotelanlage mit zwei Gebäuden an der Gartenstraße und am benachbarten Kaiserweg. Geplant ist der Einbau von Ferienwohnungen, die teilweise Erweiterung der Balkonanlage an beiden Hauptgebäuden, die Errichtung eines Quergiebels, die Aufstockung eines vorhandenen Anbaus und die Errichtung eines Saunagebäudes.
Bürgermeister Matthias Schlechter unterrichtete, dass auf der Nordwestseite des Gebäudes Gartenstraße zwei bodentiefe Fenster eingezeichnet seien, die den Festsetzungen der Baugestaltungssatzung widersprächen, da diese nur in Verbindung mit Balkonen zulässig seien. Die beantragte Aufstockung des Anbaus sei nicht möglich, da der erforderliche Mindestabstand zum Nachbargrundstück nicht eingehalten werde. Der Gemeinderat verweigerte dem Bauantrag einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.
Ebenfalls auf der Tagesordnung stand ein Bauantrag auf Errichtung eines Holz-Glas-Wintergartens, einer Außenküche und eines Carports sowie die Erweiterung der Terrasse mit dazugehöriger Geländeveränderung an einem Anwesen an der Alten Grenzstraße. Bürgermeister Schlechter gab dazu bekannt, dass bei einer Baukontrolle festgestellt worden sei, dass sich die dortigen Umbaumaßnahmen ganz erheblich von einem vorliegenden Genehmigungsplan unterscheiden würden.
Nun sei ein nachträglicher Bauantrag eingereicht worden. Auch bei diesem lägen in allen Punkten wieder erhebliche Abweichungen von der Baugestaltungssatzung vor. „Die nun bereits durchgeführten Vorhaben entsprechen in keinster Weise dem Ortsbild der Gemeinde“, sagte Schlechter dazu. Darüber hinaus solle keineswegs der Eindruck entstehen, dass nicht gewünschte Vorhaben einfach gebaut werden könnten, um im Nachhinein genehmigt zu werden. Daher empfehle die Verwaltung, den Bauantrag vollumfänglich abzulehnen und die Untere Bauaufsichtsbehörde aufzufordern, entsprechend tätig zu werden. Auch hier verweigerte der Gemeinderat dem Bauantrag einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.
Vom Eigentümer eines Anwesens am Beginn der Tiroler Straße lag ein Antrag auf Nutzungsänderung von einer fluktuierenden Nutzung in eine Betreiberwohnung sowie Ausbau des bestehenden Speichers zur Personalwohnung vor. Grundsätzlich seien drei Wohnungen pro Gebäude möglich, sagte Bürgermeister Schlechter dazu. Allerdings könne die Verwaltung den derzeitigen Wohnungsbestand nicht prüfen, da die Aktenlage dies nicht hergebe. Das Landratsamt habe bereits entsprechende Informationen vom Eigentümer angefordert, derzeit lägen aber noch keine vor. Dies gelte auch für einen Stellplatznachweis und eine Bedarfsberechnung für das gesamte Anwesen. Somit lehnte der Gemeinderat auch diesen Antrag einstimmig ab.
Beim Tagesordnungspunkt „Bekanntgaben von Beschlüssen, deren Geheimhaltungsgründe inzwischen entfallen sind“ berichtete Bürgermeister Schlechter, dass die Bäckerei Kotter zum 1. Mai im Rathausgebäude eröffnet hatte. Entsprechend wurde in einer Sitzung im April der Mietvertrag zwischen der Bäckerei Kotter und der Gemeinde zunächst einmal befristet abgeschlossen. Geplant ist die Vergrößerung des Cafés und eine Vertragslaufzeit von künftig zehn Jahren mit Verlängerungsoption um weitere fünf Jahre. Da die Waren größtenteils angeliefert werden, wird die Backstube sowie die zahlreichen weiteren Nebenräumlichkeiten nicht benötigt. Derzeit stehen diese Räumlichkeiten leer.
Ein weiterer früherer Beschluss betraf die Integration von pflegefreien Bestattungsmöglichkeiten im Gemeindefriedhof. Die Überplanung des Friedhofs ist so weit vorangeschritten, dass die Realisierung ins Auge gefasst werden kann. Mit der Ausführungsplanung, Vergabe, Objektüberwachung und Objektbetreuung wurde das Friedhofskompetenzzentrum beauftragt.