Der Bundesrat hat am 15. Februar 2019 den gestaffelten Pflichtumtausch von alten Führerscheinen beschlossen. Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033 in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein umgetauscht werden. Aufgrund der großen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt.
Um Engpässe und erhöhte Wartezeiten bei der Fahrerlaubnisbehörde Traunstein zu vermeiden, wurde ein nach Geburtsjahr bzw. nach Ausstellungsdatum des Führerscheins gestaffelter Stufenplan vorgeschrieben. Den Stufenplan und allgemeine Informationen für den Umtausch finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/pflichtumtausch-von-fuehrerscheinen.html
Wie funktioniert die Antragstellung?
Der Antrag kann direkt in der Fahrerlaubnisbehörde Traunstein oder wie bisher auch über die Wohnsitzgemeinde gestellt werden. Der Antrag kann auch online ( https://www.traunstein.com/buerger-verwaltung/fuehrerscheinstelle ) vorab ausgefüllt werden und an das Landratsamt Traunstein per Post geschickt werden.
Für die Abholung des Führerscheines in der Fahrerlaubnisbehörde Traunstein ist ein Termin notwendig. Der neue Führerschein kann entweder persönlich (mit Ausweis) oder mit Vollmacht und der Ausweiskopie des Antragstellers im Landratsamt abgeholt werden.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
| - | Reisepass oder Personalausweis (Kopie) |
| - | aktuelles biometrisches Passbild |
| - | vorhandener Führerschein (Kopie) |
| - | bei Abholung des neuen Führerscheines: bitte den originalen alten Führerschein mitbringen |
| - | Umtausch-Antrag mit Unterschrift für den EU-Scheckkartenführerschein |
Zusätzlich können z. B. bei Lkw- Klassen weitere Unterlagen zur Verlängerung erforderlich sein (ärztliches und augenärztliches Gutachten).
Hinweis: Wurde der alte (rosa oder graue) Führerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, können Sie eine sog. Karteikartenabschrift bei der Behörde beantragen, welche den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Sie können dadurch die Bearbeitungszeit verkürzen.
Bei der Umschreibung des Führerscheindokumentes bleiben die bisher erteilten Fahrerlaubnisklassen grundsätzlich erhalten. Die Gültigkeit des neu erstellten Führerscheindokuments beträgt 15 Jahre (nicht mehr unbefristet).
Entstehende Kosten: 25,30 Euro (Umtausch-Gebühren)
Für etwaige Rückfragen steht Ihnen die Führerscheinstelle am Landratsamt Traunstein gerne zur Verfügung (Tel.: 0861 58 - 7047 oder - 7667)