Seit einiger Zeit befasst sich der Gemeinderat mit einer Neugestaltung des Friedhofs. In dieser Sitzung beschloss er nun aus diesem Grund den Neuerlass der Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung und eine Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung.
Zweiter Bürgermeister Max Weiß wies darauf hin, dass sich der Gemeinderat bereits in einer Sitzung im Dezember vergangenen Jahres für neue pflegefreie Bestattungsmöglichkeiten im Gemeindefriedhof ausgesprochen habe. Auch in der Bürgerversammlung vor kurzem habe Erster Bürgermeister Matthias Schlechter über die geplanten Gemeinschaftsgräber in der äußeren Einfriedung des alten Friedhofteils sowie über das Rosenmodul im neuen Bereich informiert. Die diesbezüglichen Planungen seien dabei für jedermann zur Einsicht ausgehängt gewesen.
Jetzt müssten die rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechend angepasst werden. Da die bisherige Friedhofssatzung in zahlreichen Punkten einer Anpassung bedürfe, biete es sich an, die Satzung neu zu erlassen. Mit Unterstützung des Friedhofskompetenzzentrums und in Abstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde sei der Entwurf erarbeitet worden. Entsprechend des Vertrags über die Trägerschaft des Friedhofs sei vor Satzungserlass die Pfarrkirchenstiftung sowie die Pfarrpfründestiftung zu hören. Dieser Verpflichtung sei die Gemeinde per Mail nachgekommen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die im Entwurf vorliegende Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen, kurz Friedhofssatzung genannt, als Satzung. Der Satzungstext ist Bestandteil des Beschlusses.
Im weiteren Verlauf der Sitzung informierte Bürgermeister Weiß darüber, dass für die neuen Bestattungsformen laut Friedhofssatzung in der Gebührensatzung entsprechende Ansätze fehlen würden. Da es sich hier aber lediglich um eine Erweiterung der Satzung handle, müsse diese nicht neu erlassen werden. Das Friedhofskompetenzzentrum als Planer habe die Kostenzusammenstellung gefertigt, dementsprechend ergäben sich die Gebühren.
Die Pflege der Grabstätten sei bei diesen Bestattungsformen in der Gebühr eingerechnet. Im Rahmen der nächsten Kalkulation in zwei Jahren müssten sämtliche Gebühren wieder auf den Prüfstand gestellt werden.
Die Gebührensatzung werde sowohl für das Urnengemeinschaftsgrab als auch für die Partnerurnengrabstätten im Rosengarten je Urnenplatz ergänzt um die Grundgebühren und die Jahresgebühren. Die Beteiligung der Kirche sei wie beim vorhergehenden Tagesordnungspunkt erfolgt.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die ebenfalls im Entwurf vorliegende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen als Satzung. Neu ist darin, dass für ein Urnengemeinschaftsgrab pro Urnenplatz mit zehn Jahren Nutzungsdauer 704 Euro und eine Jahresgebühr von 83 Euro bezahlt werden müssen. Bei einer Partnerurnengrabstätte im Rosengarten sind dies pro Urnenplatz 803 Euro beziehungsweise ebenfalls 83 Euro.
Das Bebauungsplanverfahren „Tiroler Straße 13“ ist jetzt abgeschlossen. Der Gemeinderat beschloss den gleichnamigen Bebauungsplan als Satzung. Gleich anschließend wurde über einen Bauantrag auf Umbau und Nutzungsänderung des Sparkassengebäudes in diesem Gebäude entschieden.
Im Rahmen einer Gemeinderatssitzung im April waren die im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß Baugesetzbuch eingegangenen Stellungnahmen abgewogen worden. Aufgrund der dabei beschlossenen Änderungen der Planung wurde eine nochmalige verkürzte Beteiligung durchgeführt, in deren Rahmen keine Stellungnahme eingegangen ist. Beteiligt wurden lediglich noch die Abteilung Immissionsschutz im Landratsamt Traunstein und die Eigentümerin des Anwesens.
Somit war der Weg frei, und der Gemeinderat beschloss den einfachen Bebauungsplan „Tiroler Straße 13“ mit Stand vom 18. April 2023 einstimmig als Satzung.
Auf der Tagesordnung für diese Sitzung stand auch gleich ein Bauantrag auf Umbau und Nutzungsänderung des Sparkassengebäudes im Anwesen Tiroler Straße 13. Demnach soll im Erdgeschoss der zurzeit bestehende Bereich für die Sparkassenfiliale stark verkleinert werden.
Zusätzlich sollen zwei Wohneinheiten mit einer Größe von 99 beziehungsweise 52 Quadratmetern entstehen. Die beiden Wohnungen sind per städtebaulichem Vertrag gesichert für die Nutzung als Erstwohnsitz und gedeckeltem Mietpreis. Die Gemeinde hat außerdem ein Vorschlagsrecht für die Belegungen. Die größere der beiden Wohnungen wird zudem priorisiert an Menschen mit eingeschränkter Mobilität vergeben.
Gemäß Antragschreiben werden zwei neue Türen und eine Fensteröffnung benötigt. Diese widersprechen nach Auskunft des zweiten Bürgermeisters Max Weiß der Baugestaltungssatzung, wonach diese nur in quadratischen oder stehenden rechteckigen Formaten zulässig seien. Begründet worden sei dies mit dem Argument, dass die neuen Fenster- beziehungsweise Türöffnungen dem Format der bereits bestehenden entsprächen. Die neuen Terrassentüren würden den Formaten der bestehenden Öffnungen angepasst, damit eine einheitliche Fassadengestaltung erreicht werde.
Weiter erläuterte Weiß, dass für den Bestand von vier Wohnungen sechs Stellplätze notwendig seien, für die neu hinzukommenden Wohnungen drei Stellplätze und für die Bankfiliale weitere drei, was insgesamt einen Stellplatzbedarf von zwölf ergebe. Insgesamt vorhanden seien 19 Stellplätze.
Der Gemeinderat erteilte für den Bauantrag einstimmig das gemeindliche Einvernehmen gemäß Baugesetzbuch. Für die Abweichung hinsichtlich der Fenster- und Türformate wurde dieses Einvernehmen ebenfalls erteilt.
Für ein Gebäude an der Weitseestraße lag ein Bauantrag auf Umbau und Nutzungsänderung zu einem Ferienhaus vor. Demnach sollen dort im Erdgeschoss fünf Ferienwohnungen statt der bisherigen gewerblichen Nutzung entstehen. Für eine der Wohnungen sind im Keller- und im Dachgeschoss insgesamt drei Schlafzimmer samt Bädern geplant. Im Keller soll statt der bisherigen Gastronomie unter anderem ein Wellnessbereich und ein Kinderspielraum entstehen. Die bestehenden vier Wohneinheiten im Dachgeschoss bleiben unberührt.
Der Gemeinderat erteilte für den Bauantrag einstimmig das gemeindliche Einvernehmen. Das bereits vorgelegte Nutzungskonzept soll in den Genehmigungsbescheid mitaufgenommen werden. Einstimmig abgelehnt wurde dieses Einvernehmen aber für zwei an der Ostseite des Gebäudes vorgesehene Türen und für einen auf der Südseite geplanten Lichtgraben, was jeweils den Vorschriften der Baugestaltungssatzung widerspricht.
Weiter ging es um einen Antrag auf Vorbescheid hinsichtlich der Erweiterung eines bestehenden Anwesens an der Hausbergstraße. Das Gebäude soll um einen Meter angehoben werden. Die Grundfläche des Bestandsanwesens beträgt 105 Quadratmeter, die des geplanten Anbaus 39 Quadratmeter.
Da sich das Anwesen im Außenbereich befinde, sei eine Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude nur zulässig, wenn diese unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse angemessen sei, erläuterte Zweiter Bürgermeister Max Weiß. Gerade bei der hier vorliegenden exponierten Lage des Anwesens müsse äußerst sensibel und zurückhaltend umgegangen werden. Die Verwaltung sei der Ansicht, dass den Wohnbedürfnissen bei günstiger Raumaufteilung bereits im Bestand angemessen Rechnung getragen werden könne. Marcus Ritzer vertrat dagegen die Ansicht, dass die geplante neue Größe des Gebäudes noch vertretbar sei.
Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich gegen die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum vorliegenden Antrag auf Vorbescheid. Lediglich Marcus Ritzer, Stefan Auer und Gerhard Grünbacher stimmten dafür.
Für eine vorhandene Hotelanlage an der Gartenstraße und am Kaiserweg lag ein Bauantrag auf Umbau durch Einbau von Ferienwohnungen, teilweiser Erweiterung der Balkonanlage, Errichtung eines Quergiebels und Aufstockung des vorhandenen Anbaus vor. In der vorangegangenen Sitzung hatte der Gemeinderat aufgrund der Massivität der Balkonerweiterung und der sich daraus ergebenden Erweiterung der Dachflächen das Einvernehmen verweigert.
Nach einem Gespräch mit der Antragstellerin hatte sich diese dazu bereit erklärt, die geplanten Balkonerweiterungen bei beiden Gebäuden auf eine Tiefe von zwei Metern statt der ursprünglich geplanten drei Meter zurückzufahren. Auch bei der Farbe der Fenster- und Türrahmen war sie den Vorstellungen der Gemeinde entgegengekommen.
Der Gemeinderat erteilte dem Bauantrag nun einstimmig das gemeindliche Einvernehmen. Ebenfalls einstimmig verweigert wurde dieses Einvernehmen aber für eine hier vorliegende Abweichung von der Baugestaltungssatzung hinsichtlich von geplanten bodentiefen Fenstern.
Zweiter Bürgermeister Max Weiß gab Beschlüsse von früheren nichtöffentlichen Sitzungen bekannt, deren Geheimhaltungsgründe inzwischen entfallen sind.
2024 werden wieder ein neuer Maibaum und auch neue Maibaumtafeln fällig. Der Gemeinderat hatte beschlossen, die Tafeln von einem Kirchenmaler bemalen zu lassen. Dabei handelt es sich um 20 beidseitig bemalte Berufs- und Handwerkertafeln und um zwölf einseitig gestaltete Vereinstafeln. Der Auftrag wurde an den Kirchenmaler M.R. Lauber aus Bad Endorf vergeben.
Für die Sanierungsarbeiten bei der Tiefgarage an der Grundschule wurde eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Es wurden vier Angebote eingereicht. Der Auftrag wurde an die Firma Hartmaier-Bautenschutz GmbH aus Prutting vergeben, die mit 172 352 Euro brutto das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hatte.