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Ausgabe 12/2023
Aus dem Rathaus
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Satzung zur Änderung der Gebührensatzung

für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen

Die Gemeinde Reit im Winkl erlässt aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und des Art. 20 Kostengesetzes (KG) folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen:

§ 1

Änderungen

Die Gebührensatzung für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen vom 16.12.2015 veröffentlicht mit Bekanntmachung vom 17.12.2015 wird wie folgt geändert:

§ 2

In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Reit im Winkl, 01. Juni 2023
Gemeinde Reit im Winkl
gez Matthias Schlechter
Erster Bürgermeister

Die Satzung wurde am 02.06.2023 durch Aushang an der gemeindlichen Anschlagtafel ortsüblich bekannt gemacht.

Ebenfalls am 02.06.2023 wurde der Neuerlass der Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung – FS) vom 01. Juni 2023 bekannt gemacht.

Beide Satzungen sind im Internet veröffentlicht.