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Ausgabe 13/2023
Aus dem Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung am 20. Juni

Antrag Integrations-Zusatzkraft für Kindergarten

Auf der Tagesordnung stand ein Antrag des Pfarrverbands Oberes Achental auf Übernahme der Kosten für eine Integrations-Zusatzkraft für 2022 im Integrationskindergarten St. Pankratius. Bürgermeister Matthias Schlechter erläuterte, dass sich die Gemeinde mit dem Staat gemäß dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz 50 Prozent der Personalkosten teilt, die sich nach einem komplexen Berechnungssystem mit Buchungszeiten, Alter der Kinder und Herkunft beziehungsweise Umfang des Betreuungsbedarfs ergäben.

Von den von der Förderung nicht gedeckten Betriebskosten habe die Gemeinde sich in einer Defizitvereinbarung freiwillig bereiterklärt, weitere 80 Prozent zu tragen, soweit der Umfang der Kosten im Vorfeld abgestimmt und ein gewisser Personalschlüssel bis 2022 eingehalten werde.

Der Kommunale Prüfungsverband habe im Bericht 2022 explizit darauf hingewiesen, dass für die Gemeinde grundsätzlich keine rechtliche Verpflichtung zur Übernahme der Defizite bestehe. Vielmehr habe sie den Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit einzuhalten. Da die Fachkraft nicht in den Personalschlüssel eingerechnet werden dürfe und somit als zusätzliches Personal hinzukomme, bestehe auch über die Defizitvereinbarung keine vertragliche Übernahmepflicht der Gemeinde, vielmehr handle es sich dabei um eine weitere rein freiwillige Leistung zusätzlich zur Defizitübernahme.

Deutliche Kritik übte Bürgermeister Schlechter an der Verwaltungsleitung des Pfarrverbands wegen der verspäteten Antragstellung. „Wir bitten nachdrücklich, dass Anträge wie der vorliegende frühzeitiger gestellt werden und ebenso rechtzeitig das voraussichtliche Defizit zu Beginn eines Kalenderjahres besprochen wird“, sagte er dazu. Auch die Gemeinde müsse voraussehen könne, welche Steuermittel für welche Zwecke eingesetzt werden könnten. Ausdrücklich nahm er sowohl den Kindergarten als auch die ehrenamtliche Kirchenverwaltung von der Kritik aus. Beide würden eine gute Arbeit leisten.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Kostenübernahme für die Zusatzkraft von circa 30 000 Euro für das Jahr 2022. Für die Zukunft stellte er eine Kostenübernahme nur dann in Aussicht, wenn der Antrag fristgerecht zum Ende eines Jahres für das Folgejahr eingereicht wird.

Bauangelegenheiten

Hier ging es um einem Vorbescheidsantrag auf Errichtung von drei Doppelhäusern einschließlich von Garagen, Carports und Stellplätzen im Gebiet „Am Waldbahnhof“ in Groißenbach. Das dafür vorgesehene Grundstück ist derzeit noch mit dem in die Jahre gekommenen Hallenbad „St. Sebastian“ überbaut. Im Rahmen einer erfolgten Bauberatung seien die Antragsteller bereits darauf hingewiesen worden, dass dort Wohnen lediglich im Erstwohnsitz möglich wäre, erläuterte Bürgermeister Matthias Schlechter.

Den Planzeichen sei zu entnehmen, dass eine Wandhöhe von maximal acht Metern vorgesehen sei. Im Sinne der Innenverdichtung und auch im Hinblick auf den Zustand des derzeitigen Gebäudes sei das Vorhaben grundsätzlich zu begrüßen, jedoch würden für eine letztliche Beurteilung maßgebliche Fakten fehlen.

Der Gemeinderat erteilte dem Vorbescheidsantrag einstimmig das gemeindliche Einvernehmen hinsichtlich der Errichtung von drei Doppelhäusern einschließlich Garage. Ausdrücklich nicht erteilt wurde dieses Einvernehmen für die im Lageplan angegebene Wandhöhe.

Für das in unmittelbarer Nachbarschaft des vorgenannten Grundstücks stehende Anwesen „St. Sebastian“ lag ein Bauantrag auf Errichtung einer temporären Abstützung während der Instandsetzung des chloridgeschädigten Tragesystems in der Tiefgarage vor. Es handelt sich dabei nicht um ein verfahrensfreies Vorhaben, da es hier um einen wesentlichen Eingriff in die Substanz der Anlage geht. Der Gemeinderat erteilte dem Antrag einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.

Weiter ging es um einen Bauantrag auf Erweiterung und Aufstockung der Garage bei einem Anwesen an der Blindauer Straße. Das Vorhaben führt zu einer neuen Grundfläche von 203 Quadratmetern. Damit wird die im für das Gebiet maßgeblichen Bebauungsplan „Blindau“ maximal zulässige Grundfläche um 43 Quadratmeter überschritten. Dafür lag ein Antrag auf Befreiung vor. Auch für eine hier ebenfalls vorliegende Überschreitung der Baugrenze war eine Befreiung notwendig, ebenso für die Nichteinhaltung des notwendigen Dachüberstandes.

Der Entwurf des Bauantrags war im Vorfeld auch dem Bauamt im Landratsamt vorgestellt worden. Vorbehaltlich der vollständigen Prüfung wurde von diesem der Antrag hinsichtlich der beantragten Befreiungen als zustimmungsfähig erachtet. Dr. Sabine Wörnle bekundete hingegen, dass für sie hier zu viele Befreiungsnotwendigkeiten vorlägen und sie dem Antrag nicht zustimmen könne.

Der Gemeinderat erteilte dem Bauantrag schließlich bei zwei Gegenstimmen von Wörnle und Gerhard Grünbacher das gemeindliche Einvernehmen, ebenso für die Befreiungen hinsichtlich der Grundfläche, der Überschreitung der Baugrenzen und des Dachüberstandes.

Für das bestehende landwirtschaftliche Betriebsgebäude am Pötschbichl lag ein Bauantrag auf Anbau einer Fahrzeug- und Gerätehalle mit den Maßen zwölf auf zehn Meter und einer seitlichen Wandhöhe von rund fünf Metern vor. Da der Gebäudeanteil für landwirtschaftliche Fahrzeuge und Geräte errichtet wird, handelt es sich gemäß Baugesetzbuch um ein privilegiertes Vorhaben. Die Angemessenheit des Vorhabens wird durch das Amt für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten beurteilt, die entsprechende Stellungnahme lag zur Sitzung noch nicht vor. Der Gemeinderat erteilte für den Antrag einstimmig das gemeindliche Einvernehmen unter der Voraussetzung, dass eine Privilegierung vorliegt.

Die Gemeinde beabsichtigt, auf der südwestlichen Seite des Festsaals eine Hütte für den Außenverkauf mit den Maßen vier auf sechs Meter zu errichten. Außerdem soll vor der Freilichtbühne ein Gastgarten angelegt werden. Dazu soll der Boden in dem Bereich aufgekiest und wieder dünn angesät werden, also ein Schotterrasen entstehen.

Das Grundstück befinde sich im Außenbereich, erläuterte Bürgermeister Matthias Schlechter. Dort sei die bauliche Erweiterung eines Betriebs gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches zulässig, wenn die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb angemessen sei. Diese Voraussetzung sei angesichts der Größe des Festsaals gegeben. Der Gemeinderat erteilte für das Bauvorhaben einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.

Ein weiterer Bauantrag der Gemeinde betraf den geplanten Neubau eines Technikgebäudes der Abwasseranlage bei der Dürrnbachalm. Die Gemeinde muss für die Steuerungsanlage der Abwasserpumpstation und die Kompressoranlage für das Freispülen der Abwasserdruckleitung ein Technikgebäude errichten.

Das Gebäude ist mit den Maßen 3,6 auf 3,1 Meter und einer seitlichen Wandhöhe von 2,9 Metern geplant. Die Außenwände sollen mit Holz verschalt werden. Für das geplante Gebäude muss das Gelände entsprechend leicht angepasst werden.

Das betreffende Grundstück befindet sich ebenfalls im Außenbereich. Das Vorhaben fällt unter die privilegierten Vorhaben nach dem Baugesetzbuch, wonach solche zulässig sind, die unter anderem der öffentlichen Versorgung der Abwasserwirtschaft dienen. Der Gemeinderat erteilte dem Bauantrag bei einer Gegenstimme von Gerhard Grünbacher das gemeindliche Einvernehmen.

Bekanntgaben

Beim TOP „Bekanntgaben von Beschlüssen, deren Geheimhaltungsgründe inzwischen entfallen sind“, gab Bürgermeister Matthias Schlechter bekannt, dass für den Umbau des alten Krankenhauses zu Kita, Wohnen und Begegnungsstätte Vermessungsarbeiten vergeben wurden.

Von Gelände und Bestandsgebäude einschließlich aller Räumlichkeiten werden exakte Maße für die Eingabeplanung benötigt. Hierfür wird eine Vermessung mit Laserscanner durchgeführt, so dass ein fotografisches Aufmaß zur Verfügung steht, aus dem alle Maße exakt entnommen werden können. Die Vermessung führt das Büro Limbus Vermessung GmbH aus Traunstein durch.

Für die Grundstücke „Nördlich der Tiroler Straße“ im Familienmodell wurde der Kaufpreis festgelegt. In diesen sind alle für den Erwerb und die Grundstücksentwicklung anfallenden Kosten einzubinden. Der Bodenrichtwert in diesem Bereich liegt aktuell bei 770 Euro pro Quadratmeter. Der Verkaufspreis wurde mit rund 466 Euro pro Quadratmeter (420 Euro zuzüglich der Kosten für die notwendige Entwässerung der Staatsstraße und der Grundstücke) festgesetzt.

Weiter gab Bürgermeister Schlechter bekannt, dass für den in der Tourist-Info ausscheidenden Stefan Mühlauer ab 1. Juni Hannes Heigenhauser in Teilzeit eingestellt wurde.

sh