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Ausgabe 19/2023
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat

Altes Hallenbad

Der Gemeinderat beschloss eine Änderung des Bebauungsplans „Hotel zur Post“. Er wägte die im Rahmen einer frühzeitigen Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen ab und fasste einen Billigungs- und Auslegungsbeschluss.

Nachdem das bestehende und derzeit stillgelegte Hotel zur Post dem heute geforderten Standard nicht mehr gerecht werden konnte, soll durch den Bebauungsplan am jetzigen Standort ein neuer viergeschossiger Hotelkomplex mit Wellnessanlage als Ersatzbau ermöglicht werden. Dazu sind Einrichtungen für gastronomische Zwecke und Läden vorgesehen. Im Norden des Geltungsbereichs sind Wohnungen und Zimmer für das Hotelpersonal geplant.

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege verwies in seiner Stellungnahme darauf, dass sich in unmittelbarer Nähe zum Planungsgebiet das Bodendenkmal „Untertägige spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Katholischen Pfarrkirche St. Pankratius und ihrer Vorgängerbauten“ befinde.

Zudem liege die Planung im Bereich des historischen Ortskernes von Reit im Winkl. Deshalb seien im Bereich der Planung weitere Bodendenkmäler, insbesondere aus dem Mittelalter, zu vermuten.

Weitere Planungsschritte sollen diesen Aspekt berücksichtigen und Bodeneingriffe auf das unabweisbar notwendige Mindestmaß beschränken.

Für Bodeneingriffe jeglicher Art im Geltungsbereich des Bebauungsplans sei eine denkmalrechtliche Erlaubnis gemäß Bayerischem Denkmalschutzgesetz notwendig, die in einem eigenständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen sei.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Hinweise zum Bodendenkmal vollständig nachrichtlich in die Begründung zum Bebauungsplan zu übernehmen und die Stellungnahme an den Vorhabenträger zur Berücksichtigung in der weiteren Planung weiterzugeben.

Die Regierung von Oberbayern hatte darauf verwiesen, dass im Zuge der vorliegenden Bebauungsplanänderung das im Rahmen des Ursprungbebauungsplanes erstellte schallschutztechnische Gutachten fortgeschrieben wurde. Ob die Ergebnisse des aktualisierten Gutachtens mit Datum zutreffen und die geänderte Planung weiterhin den Belangen des Lärmschutzes gerecht werde, sei mit der unteren lmmissionsschutzbehörde abzuklären.

Der Gemeinderat beschloss dazu, den Hinweis aufzunehmen, dass diese Behörde im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung angeschrieben wurde und keine Stellungnahme abgegeben hat.

Aufgrund einer Stellungnahme der Abteilung Wasserrecht und Bodenschutz im Landratsamt Traunstein wurde mit aufgenommen, dass eine wasserrechtliche Genehmigung mit entsprechenden Unterlagen zu beantragen ist und die gesetzlichen Regelungen zur Niederschlagsentwässerung einzuhalten sind.

Von der Deutschen Telekom Technik GmbH lag die Stellungnahme vor, dass sich im Geltungsbereich der Bebauungsplans Telekommunikationslinien befinden, die durch die geplanten Baumaßnahmen möglicherweise berührt werden. Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen mit dem Hinweis, dass die Stellungnahme an den Vorhabenträger zur Berücksichtigung in der weiteren Planung weitergegeben werde.

Das Staatliche Bauamt Traunstein hatte darauf hingewiesen, dass sich das Bauvorhaben im Einwirkungsbereich der Straßenemissionen befindet. Eventuell künftige Forderungen auf die Erstattung von Lärmsanierungsmaßnahmen durch den Straßenbaulastträger könnten daher gemäß der Verkehrslärmschutzrichtlinien durch den Eigentümer nicht geltend gemacht werden. Dieser Hinweise ist gemäß dem Abwägungsvorschlag des Planungsbüros bereits im Bebauungsplan enthalten.

Auf die Anfrage von Gerhard Grünbacher hin gab Bürgermeister Matthias Schlechter zur Auskunft, dass nach seiner Schätzung im kommenden Frühjahr mit dem Abriss des bisherigen Hotels zur Post begonnen werden könne, wenn alles planmäßig laufe.

Abschließend beschloss der Gemeinderat einstimmig, die in dieser Sitzung überarbeitete erste Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Hotel zur Post“ mit Begründung und Umweltbericht sowie den Vorhaben- und Erschließungsplan zu billigen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die öffentliche Auslegung und die öffentliche Behördenbeteiligung gemäß Baugesetzbuch durchzuführen, sobald alle hierfür notwendigen Unterlagen vorliegen.

Antragstellung Gigabit-RL 2.0 (Glasfasernetz)

Die Gemeinde Reit im Winkl will für die fristgerechte Förderantragstellung zum Ausbau von Glasfasertechnik für schnelles Internet die notwendigen Schritte einleiten. Dies beschloss der Gemeinderat in der Sitzung.

Bürgermeister Matthias Schlechter gab zur Auskunft, dass sich der Gemeinderat bereits im April 2021 für die Erstellung eines Glasfaserkonzeptes ausgesprochen und in der Folge den Masterplan für den Ausbau von Glasfasertechnik für schnelles Internet in Auftrag gegeben habe. Auf Basis dieses Masterplans würden schon seit Jahren in Straßen- oder Gehwegen, die asphaltiert werden, Leerrohre für einen späteren Anschluss von Glasfaserleitungen verlegt.

In Zusammenarbeit mit sieben Gemeinden aus dem Ökomodell Achental sind den Worten des Bürgermeisters zufolge diese bestrebt, den Ausbau dieser Infrastruktur zu beschleunigen. Hierfür wurde bereits eine sogenannte Markterkundung durchgeführt. In dieser wird ermittelt, welche Bereiche der Gemeinden von Telekommunikationsbetreibern eigenwirtschaftlich, also ohne Kosten für die Kommune, ausgebaut werden können.

Durch die Kooperation der sieben Gemeinden, insbesondere der Gemeinden Marquartstein und Grassau, kommen nun auch die südlich gelegenen Orte Unterwössen, Schleching und Reit im Winkl zu höheren Anschlussquoten. Für diesen eigenwirtschaftlichen Ausbau müssen in den nächsten Monaten noch Gespräche zur Abstimmung geführt werden.

Gemäß Auftrag an die Firma Breitbandberatung Bayern GmbH wurden in der Bestandsaufnahme sämtliche potentiellen Adressen im gesamten Gemeindegebiet ermittelt. Insgesamt verfügt Reit im Winkl über knapp 1000 anschlussfähige Gebäude. Für die Leistungen der Förderantragstellung in vorläufiger Höhe lag zu der Sitzung ein Angebot dieser Firma in Höhe von 3510,50 Euro vor.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, für die fristgerechte Förderantragstellung (bis 15. Oktober 2023) gemäß Ergebnis der Markterhebung die Verwaltung zu ermächtigen, die notwendigen Schritte einzuleiten. Der Erhalt der Förderbescheide in vorläufiger Höhe verpflichtet die Kommune nicht, in ein Auswahlverfahren einzusteigen. Der finale Einstieg wird zu einem späteren Zeitpunkt auf Grundlage einer Großkalkulation der endgültigen Förderkulisse erfolgen. Zugleich erteilte das Gremium für die fristgerechte Förderantragstellung der Breitbandberatung Bayern GmbH den Auftrag für die Förderbegleitung.

Buswartehäuschen – Standorte und Gestaltung

Der Ruf nach Buswartehäuschen ist in Reit im Winkl immer wieder laut geworden und war auch Thema in dieser Sitzung.

Deshalb habe sich der Sozial- und Kulturausschuss in seiner jüngsten Sitzung konkret damit befasst, um Vorschläge für mögliche Standorte dafür zu unterbreiten, erläuterte Bürgermeister Matthias Schlechter.

Wichtige Kriterien seien neben dem witterungsbedingten Schutz noch Gestaltung, Nachhaltigkeit, Einsehbarkeit und Pflegeaufwand. Konkret sollten die Standorte ehemaliges Forsthaus, Donnersgattern, Groißenbach in beiden Richtungen und eventuell Blindau umgesetzt werden.

Buswartehäuschen seien gemäß Bayerischer Bauordnung verfahrensfrei, soweit sie dem öffentlichen Personennahverkehr oder der Schülerbeförderung dienen.

Angestrebt sei die Durchführung im Frühjahr 2024, wenn wirtschaftliche Angebote vorlägen. Die Ausschreibung sei bei einem positiven heutigen Beschluss in den nächsten Monaten durch die Verwaltung vorzubereiten.

Der Gemeinderat beauftragte einstimmig die Verwaltung mit der Ausarbeitung des Vorhabens Buswartehäuschen, mit der Prüfung der Fördermöglichkeiten, der Förderantragstellung und der Kostenschätzung. Die erforderlichen Mittel sollen in den Haushalt 2024 eingestellt werden.

Bauangelegenheiten

Anstelle des in die Jahre gekommenen Hallenbads „St. Sebastian“ ist auf diesem Grundstück die Errichtung von drei Doppelhäusern einschließlich der erforderlichen Garagen, Carports und Stellplätzen geplant. Der Gemeinderat erteilte einem diesbezüglichen Vorbescheidsantrag das gemeindliche Einvernehmen. Außerdem ging es um einen Antrag auf Errichtung einer Gartenhütte und um einen auf Austausch eines Fensters zu einer Terrassentür.

Der Antrag auf Errichtung von drei Doppelhäusern auf einem Grundstück „Am Waldbahnhof“ in Groißenbach war bereits im Rahmen einer Gemeinderatssitzung im Juni behandelt worden. Dabei waren jedoch keine Bemaßungen angegeben. Daraufhin wurden nun die nachgebesserten Pläne eingereicht. Die Voranfrage bezieht sich auf drei Doppelhäuser mit den Maßen von jeweils rund 18 auf neun Meter und einer Wandhöhe von 7,45 bis 7,85 Metern je nach Geländesituation. Außerdem wurden im Vergleich zur veralteten Planung die drei Garagen oder Carports nun durch eine Tiefgarage ersetzt.

Das Grundstück befindet sich im Innenbereich gemäß Baugesetzbuch und im Bereich der gemeindlichen Fremdenverkehrssatzung. In Rahmen der diesbezüglichen Bauberatung seien die Antragsteller bereits darauf hingewiesen worden, dass Wohnen lediglich im Erstwohnsitz möglich wäre, erläuterte Bürgermeister Matthias Schlechter. Derzeit ist das Grundstück noch mit dem in die Jahre gekommenen Hallenbad „St. Sebastian“ überbaut.

Die Maße der umgebenden Bebauung seien im Plan mit angegeben, so Schlechter weiter. Daraus ergebe sich, dass die Gebäude abgesehen von dem sich im Bau befindlichen Mehrfamilienhaus und dem östlichen Mehrfamilienhaus „St. Sebastian“ die höchsten Grundflächen und Wandhöhen aufweisen. Bei einer Gesamtschau ergebe sich nach Ansicht der Verwaltung aber noch eine Innenbereichsverträglichkeit, gerade auch im Hinblick auf die gewünschte Innenverdichtung. Eine positive Entwicklung sei die nun geplante Tiefgarage, durch die die zusätzlichen Garagen und Carports und somit Fläche gespart würden.

Georg Speicher vertrat jedoch die Ansicht, dass die geplanten drei Doppelhäuser eindeutig zu groß seien und sich nicht in die Umgebungsbebauung einfügen würden. Der Gemeinderat war aber mehrheitlich anderer Ansicht und erteilte für den vorliegenden Antrag bei drei Gegenstimmen das gemeindliche Einvernehmen.

Weiter ging es um einen Antrag auf Errichtung einer Gartenhütte zur Unterbringung einer Heizungsanlage für ein Anwesen am Dürrnbachhornweg auf der Winklmoos-Alm. Der gleichlautende Antrag war in einer Sitzung Anfang August abgelehnt worden, weil die angeforderte Begründung sowie Geländeschnitte im Gegensatz zur jetzigen Sitzung noch nicht vorlagen.

Zwischen den vorliegenden Bestandsgebäuden ist die Errichtung einer Gartenhütte mit den Maßen 4,80 mal 3,50 Meter und einer Wandhöhe von 2,70 Metern geplant. Darin untergebracht werden soll eine Heizungsanlage.

Bürgermeister Matthias Schlechter gab die vom Landratsamt geforderte und mittlerweile vorliegende Begründung der Antragsteller bekannt, warum die Unterbringung im baulichen Bestand nicht möglich sei. Demnach wird, um die neue Pelletheizung zu betreiben, eine Lagerstätte für das Brennmaterial benötigt, ebenso müsse der Pelletbrenner anderweitig als der derzeitige Ölbrenner untergebracht werden.

Aus den zwischenzeitlich nachgebesserten Plänen gehe hervor, dass eine Geländeveränderung nicht erforderlich sei, und die Verwaltung sei der Ansicht, dass nun das Einvernehmen erteilt werden könne, so Bürgermeister Schlechter. Georg Weber vertrat aber die Ansicht, dass der Bau eines eigenen Gebäudes für eine Pelletheizung sich nachteilig auf das Ortsbild von Winklmoos auswirken und bei einer Zustimmung ein Präzedenzfall geschaffen würde. Der Gemeinderat schloss sich mit großer Mehrheit dieser Ansicht an und verweigerte dem Antrag das gemeindliche Einvernehmen. Lediglich Max Weiß stimmte dafür.

Einhellig zugestimmt wurde einem Antrag auf isolierte Abweichung von der Baugestaltungssatzung wegen Austauschs eines Fensters zu einer Terrassentür an einem Anwesen am Dosbachweg. Dort soll statt eines Fensters eine Terrassentür eingebaut werden, um den Gästen den Zugang zur Terrasse zu erleichtern. Mittelfristig soll eine barrierefreie Wohnung für die Eigentümer entstehen.

Bekanntgaben

Im weiteren Verlauf der Sitzung gab Bürgermeister Schlechter einen Beschluss aus einer früheren Gemeinderatssitzung bekannt, dessen Geheimhaltungsgrund inzwischen entfallen ist. Als weitere Maßnahme nach dem Gemeinschaftsgrab im gemeindlichen Friedhof wurden dabei die Arbeiten für das Rosenmodul ausgeschrieben. Es gingen zwei Angebote ein. Den Auftrag erhielt die Firma Oberbauer als wirtschaftlichste Bieterin mit einem Bruttoangebotspreis in Höhe von 50.030 Euro.