Liebe Vermieterinnen und Vermieter,
wenn Gäste sich als Geschäftsreisende anmelden möchten, müssen diese Gäste das notwendige Formblatt (erhältlich in der Tourist-Info oder unter https://www.reitimwinkl.de/gastgeber-werden zum Download) ausfüllen und in der Tourist-Info bei Anreise abgeben und bestätigen lassen.
Wenn Ihnen dann die Gäste diese Bestätigung von der Tourist-Info vorzeigen, können Sie die Gäste auf Geschäftsreisende anmelden.
Fehlt das Formblatt und die Bestätigung der Tourist-Info wird bei der jeweiligen Monatsabrechnung der Status „Geschäftsreisender“ automatisch auf Kurgast gestellt und somit wird der Kurbeitrag berechnet.
Laut unserer Kurbeitragssatzung muss in der Tourist Information ein Antrag auf Befreiung vorliegen, dies muss bei Anreise erfolgen, und wird von uns nicht nachgefragt.
Prinzipiell ist jeder Gast kurbeitragspflichtig, nur wenn eine genehmigte Befreiung zur Geschäftsreise vorliegt, kann dieser Gast dann auf Geschäftsreisend umgestellt werden.
Auszug aus der Satzung des Kurbeitrages:
§ 1
Beitragspflicht
(1) Personen, die sich zu Kur- oder Erholungszwecken im Kurgebiet der Gemeinde aufhalten, ohne dort ihre Hauptwohnung im Sinne des Melderechts zu haben, und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Kureinrichtungen und zur Teilnahme an den Veranstaltungen geboten wird, sind verpflichtet, einen Kurbeitrag zu entrichten. Diese Verpflichtung ist nicht davon abhängig, ob und in welchem Umfang Einrichtungen, die Kurzwecken dienen, tatsächlich in Anspruch genommen werden.
(2) Bei Auszubildenden und Praktikanten in anerkannten Ausbildungsberufen, die sich ausschließlich aus Anlass ihrer Berufsausbildung in der Gemeinde aufhalten (der Anmeldung ist eine formlose Bestätigung des Ausbildungsbetriebes beizufügen).
(3) Bei Personen, die sich ausschließlich aus Anlass ihrer Berufsausübung in der Gemeinde aufhalten (die tatsächliche Berufsausübung ist bei der Anmeldung anhand einer formlosen Bestätigung des Arbeitgebers (bei unselbstständig Beschäftigten) bzw. des Auftraggebers (bei Selbstständigen) nachzuweisen und zu dokumentieren.