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Ausgabe 2/2023
Aus dem Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung am 17. Januar

Baugrundstück

Ehemaliger Blaserwirt

Der Gemeinderat befasste sich mit einem Bauantrag auf Neubau eines Wohnhauses für eine Wohnpartei zur Nutzung im Erstwohnsitz auf einem Grundstück am Waldbahnhof in Groißenbach. Geplant ist ein eingeschossiges Wohnhaus ohne Keller mit den Maßen 10 x 6,5 Meter.

Der vorgesehene Bauplatz hierfür befinde sich im Innenbereich und im Bereich der Fremdenverkehrssatzung, erläuterte Bürgermeister Matthias Schlechter. Dort seien Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfüge und die Erschließung gesichert sei.

Die Verwaltung habe gegenüber dem Landratsamt Bedenken hinsichtlich des Einfügens geäußert, da das geplante Gebäude doch im Gegensatz zu seiner Umgebung eine sehr geringe Grundfläche aufweise. Das Amt gehe davon aus, dass sich das Gebäude in die Umgebungsbebauung laut Baugesetzbuch einfüge. Die Bebauung im Umfeld von circa 200 Metern sei zum Teil heterogen. Bereichsweise gebe es gleichartige Haustypen, die voraussichtlich aus gleicher Bauzeit stammen würden. Die Gestaltung sei zurückhaltend und städtebauliche Spannungen seien durch die vorhandene Topografie nicht zu befürchten.

Da sich das Grundstück im Überschwemmungsgebiet befindet, wurde nach Auskunft des Bürgermeisters das Sachgebiet Wasserrecht im Landratsamt am Verfahren beteiligt. Laut Wasserrecht ergebe sich durch das Bauvorhaben ein Retentionsraumverlust von etwa acht Quadratmetern, der durch Abgrabung am Baugrundstück auszugleichen sei. Es seien entsprechende Pläne vorgelegt worden, eine Stellungnahme zu diesen liege der Verwaltung noch nicht vor. Sollte hier noch Nachbesserungsbedarf bestehen, werde das durch das Landratsamt geklärt.

Im ursprünglichen Eingabeplan seien einige Punkte der Baugestaltungssatzung nicht eingehalten worden. So hätten die Fenstertüren im Westen und Norden nicht den Vorschriften dieser Satzung entsprochen, da sie zu schmal gewesen seien. Wiederum seien die breiten Türen an der Westseite in stehende Formate zu unterteilen gewesen. Die Gemeinde habe dem Antragsteller daraufhin die mangelhaften Punkte mitgeteilt. Diese seien durch den Planer dann nachgebessert worden. Die Baugestaltungssatzung werde nun in allen Punkten eingehalten. Der Gemeinderat erteilte dem Bauantrag somit einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.

Von der deutschen Post DHL lag ein Antrag auf Nutzungsänderung von einem Getränkemarkt in einen Zustellstützpunkt in dem Anwesen am Tennispark in Groißenbach vor, in dem sich auch der Penny Markt befindet. Vorhaben im Außenbereich, wie es hier der Fall sei, könnten im Einzelfall zugelassen werden, wenn die Erschließung gesichert sei und ihre Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtige, erläuterte Bürgermeister Matthias Schlechter dazu. Öffentliche Belange lägen insbesondere vor, wenn das Vorhaben schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen könne.

Gemäß der Betriebsbeschreibung der deutschen Post finde durch das Vorhaben keinerlei Luftverunreinigung statt. Das Landratsamt habe noch eine schalltechnische Untersuchung hinsichtlich der Nachbarverträglichkeit beziehungsweise bauplanungsrechtlich relevante Störungen in Bezug auf Lärm angefordert. Laut Antragsteller sei das Gutachten bereits beauftragt worden, liege aber noch nicht vor.Dem Stellplatznachweis könne entnommen werden, dass für den Betrieb 15 Stellplätze benötigt würden. Diese seien entsprechend nachgewiesen.

Der Gemeinderat erteilte dem Bauantrag einstimmig das gemeindliche Einvernehmen, sofern die schalltechnische Untersuchung zu einem positiven Ergebnis kommt.

Zugestimmt wurde auch einem Antrag auf Nutzungsänderung einer sich im Gebäude des ehemaligen Gasthofs Blaserwirt in Entfelden befindlichen Wohnung zur Ferienwohnung. Das Anwesen befindet sich im Innenbereich sowie im Geltungsbereich der Fremdenverkehrssatzung. Ein entsprechendes Nutzungskonzept liegt den eingereichten Unterlagen bei. Seine einhellige Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu dem Antrag verband der Gemeinderat mit der Auflage, dass das Nutzungskonzept in die Baugenehmigung mitaufzunehmen ist.

Um den umgekehrten Fall handelte sich bei einem Antrag auf Nutzungsänderung einer bisherigen Ferienwohnung in eine Dauer- beziehungsweise Mietwohnung im Erdgeschoss eines Anwesens an der Frühlingstraße. Im Bebauungsplan „Ortskern – Östlicher Teil“ ist das Baugebiet als Mischgebiet gemäß Baunutzungsverordnung festgesetzt, wonach unter anderem Wohngebäude sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes zulässig sind.

Bei dem betreffenden Anwesen war im ursprünglichen Genehmigungsbescheid die Festsetzung mitaufgenommen worden, dass die Bestellung von Dauerwohnrechten ausdrücklich untersagt wird. Hierzu wurde eine beschränkt-persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen.

Bürgermeister Schlechter gab dazu bekannt, dass in der Vergangenheit Anträge auf Nutzungsänderung gestellt worden seien, die regelmäßig abgelehnt wurden. „Damals stand jeweils zu befürchten, dass die Wohnungen als Zweitwohnsitz genutzt werden sollen“, sage er dazu. Seit der vierten Änderung der Fremdenverkehrssatzung im Jahr 2019 sei dies nicht mehr möglich, da die Wohnung nun über die Hälfte der Tage des Jahres, also im Erstwohnsitz, genutzt werden müsse. Daher sei die Verwaltung der Ansicht, dass dem Antrag zugestimmt werden könne, gerade auch im Hinblick darauf, dass im Gemeindegebiet immer wieder Wohnungen gesucht würden.

Manfred Hanrieder kündigte seine Gegenstimme zum Antrag an mit der Begründung, dass dies ein Schritt zur Entfernung vom Merkmal als Fremdenverkehrsort sei. Gerhard Grünbacher äußerte die Befürchtung, dass bei einer Zustimmung die betreffende Wohnung als Zweitwohnsitz genutzt werde.

Der Gemeinderat erteilte dem Bauantrag bei vier Gegenstimmen von Hanrieder, Grünbacher, Lisa Ruh und Georg Weber mehrheitlich das gemeindliche Einvernehmen und gab auch die Zustimmung zur Löschung der Fremdenverkehrsdienstbarkeit bezüglich der hier in Frage kommenden Wohnung.

Einem dem Gemeinderat weiter vorliegenden Antrag zufolge sollen in einem Anwesen am Sonnenweg die bestehenden fünf Ferienwohnungen in eine allgemeine Wohneinheit umgenutzt werden. Außerdem ist der Anbau einer Außentreppe mit Haustüre geplant. Das Anwesen befindet sich im Innenbereich sowie im Geltungsbereich der Fremdenverkehrssatzung, wonach maximal drei Wohneinheiten zur Nutzung im Erstwohnsitz zulässig sind. Durch die geplante Nutzungsänderung ergeben sich insgesamt drei Wohneinheiten. Die beantragte Außentreppe sowie die Haustüre auf der östlichen Seite des Anwesens entsprechen nach den Worten von Bürgermeister Matthias Schlechter der Baugestaltungssatzung und seien daher zulässig. Der Gemeinderat erteilte dem Bauantrag einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.

sh