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Ausgabe 20/2023
Aus dem Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung am 26. September

Gut Steinbach mit Chaletdorf

Baugrundstück für Lagerhalle am Bauhof

Flächennutzungsplan und Bebauungsplan Gut Steinbach

Beim Hotelbetrieb Gut Steinbach sollen zusätzlich zu dem bereits bestehenden Chaletdorf östlich des Hotels weitere fünf Chalets, die touristisch genutzt werden sollen, errichtet werden. Um dies zu ermöglichen, beschloss der Gemeinderat die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Gut Steinbach“.

Im derzeitigen Flächennutzungsplan ist zwar größtenteils bereits ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Hotel“ dargestellt, allerdings liegen im Randbereich Ungenauigkeiten vor. Außerdem wurde bereits mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Gut Steinbach“ der Parkbereich südöstlich vom Hotel überplant, allerdings keine Änderung des Flächennutzungsplans vorgenommen. Dies soll mit der Änderung nun bereinigt werden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Einleitung des Verfahrens zur 36. Änderung des Flächennutzungsplans.

Der Bauwerber plant, östlich des Hotels weitere fünf Chalets, die touristisch genutzt werden sollen, zu errichten. Außerdem sollen zwei Caravan-Stellplätze entstehen. Dafür ist die Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Gut Steinbach“ und des dazugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplans notwendig.

Zudem sollen westlich vom Hotel statt der bisher zulässigen zwei großen Chalets drei kleinere Chalets errichtet werden. Noch weiter westlich ist die Errichtung eines Wohngebäudes vorgesehen. Für das Grundstück wurde bereits im Jahr 2019 ein städtebaulicher Vertrag zur baulichen und betrieblichen Integration in das Vorhaben „Gut Steinbach“ mit der Gemeinde abgeschlossen. Es wird angestrebt, den ruhenden Verkehr in eine Tiefgarage unterzubringen, um eine direkte Anfahrt des Gebäudes zu ermöglichen, gleichzeitig aber Flächen oberirdisch zu sparen.

Die Stadt- und Landplanerin Belinda Reiser vom Büro AGL (Arbeitsgruppe für Landnutzungsplanung) in Bad Kohlgrub erläuterte nähere Details der Entwurfsplanung. Anhand einer Grafik erklärte sie die Standorte der vorgesehenen neuen Chalets und des Wohngebäudes.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Einleitung des Verfahrens zur zweiten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integrierter Grünordnungsplanung „Gut Steinbach“. Wie schon bei der Änderung des Flächennutzungsplans wurde auch hier die Verwaltung beauftragt, das Verfahren einzuleiten und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Bauangelegenheiten

Die Gemeinde beabsichtigt eine Neustrukturierung des Bauhofs. Als erster Schritt dazu lag in der Sitzung ein Bauantrag der Gemeinde auf Errichtung einer Lagerhalle vor. Außerdem ging es um einen Bauantrag auf Errichtung eines Gartenhauses mit Sauna und einen auf Nutzungsänderung in einem bestehenden Wohn- und Geschäftshaus.

In einer früheren Sitzung hatte der Gemeinderat beschlossen, einen vom Ingenieurbüro Haumann & Fuchs erstellten Planentwurf für die Neustrukturierung des Bauhofs schrittweise in den nächsten fünf bis acht Jahren umzusetzen. Nun soll die im Nordosten geplante Lagerhalle errichtet werden. Deren Maße betragen rund 20 mal 11 Meter bei einer Wandhöhe von 6,27 Metern.

Das Grundstück befinde sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet am Bauhof“, erläuterte Bürgermeister Matthias Schlechter. Für die hier vorliegende Überschreitung der festgesetzten Baugrenze an zwei Gebäudeecken sei eine Befreiung notwendig. Der Planer halte dies aus logistischen Gründen (Zufahrten und Bedienfläche vor der Halle) für notwendig. Die Befreiung sei aus baulichen und gestalterischen Gründen vertretbar, da es sich um einen untergeordneten Bauteil handle, der im Hinblick auf das gesamte Baufeld nur sehr geringfügig über den Baugrenzen sei.

Am Verfahren beteiligt worden war auch die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Traunstein. Von dieser besteht aus naturschutzfachlicher und -rechtlicher Sicht mit dem Vorhaben Einverständnis, wenn in den Genehmigungsbescheid die Auflage aufgenommen wird, dass das im Osten angrenzende Biotop „Lofer und Loferaue südlich Reit im Winkl“ erhalten wird und jegliche Eingriffe unterlassen werden. Außerdem müsse eine Umfahrung des Gebäudes im Osten ausgeschlossen werden. Zudem ist die Schaffung von naturnahen Übergängen zu den umliegenden Biotopflächen durch Grünflächen und Waldrandvorpflanzungen entsprechend den Festsetzungen im Bebauungsplan nachzuholen.

Der Gemeinderat erteilte für den Antrag einstimmig das gemeindliche Einvernehmen, ebenso für die Befreiung hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen.

Vom Besitzer eines Anwesens an der Alten Grenzstraße lag ein Bauantrag auf Errichtung eines Gartenhauses mit Sauna mit den Maßen 6,43 mal 4,54 Meter und einer Wandhöhe von 2,81 Metern vor. In einem Begleitschreiben wird die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Firstrichtung beantragt mit der Begründung, dass bei einer Einhaltung der Vorschrift aufgrund der Hanglage des Grundstücks das Gebäude derart weit herausragen würde, dass es sich nicht mehr in die Umgebung einfüge.

Weiter war eine Befreiung von der vorgegebenen Dachneigung von 17 bis 23 Grad auf 12 Grad beantragt worden. Durch die geringere Dachneigung werde auch die Firsthöhe verringert, was wiederum ebenfalls dazu führe, dass sich das Gebäude besser in die Umgebung einfüge. Der Gemeinderat erteilte für den Antrag und für die Befreiungen hinsichtlich Firstrichtung und Dachneigung einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.

Einem weiter vorliegenden Bauantrag zufolge soll in einem Anwesen an der Dorfstraße der bisherige Laden im Erdgeschoss umgenutzt werden in einen Friseursalon. Die Umsetzung füge sich in die Umgebung ein, erläuterte Bürgermeister Matthias Schlechter dazu. Im Gebäude seien ansonsten zwei Wohneinheiten untergebracht, und mit insgesamt sieben Stellplätzen seien daher auch genügend Parkmöglichkeiten vorhanden. Auch in diesem Fall erfolgte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen durch den Gemeinderat.

Bekanntgaben

Außerdem gab der Bürgermeister einen Beschluss von einer früheren nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung bezüglich der Vergabe der Zimmerer- und Spenglerarbeiten im Technikgebäude der Wasserversorgung Winklmoos/Dürrnbach bekannt. Entsprechend dem Ausschreibungsergebnis erhielt die einheimische Firma Wolfenstetter, Alpin Zimmerei, als wirtschaftlichste Bieterin den Auftrag mit einer Auftragssumme von 26 674 Euro.

sh