Nachtragshaushalt 2023
Durch verschiedene Mehreinnahmen im bisherigen Verlauf des diesjährigen Haushalts der Gemeinde kann die Zuführung vom Verwaltungs- in den Vermögenshaushalt erhöht werden. Einige im Vermögenshaushalt eingeplante Investitionen verschieben sich auf das Jahr 2024.
Dies sind die wesentlichen Eckpunkte des Nachtragshaushalts 2023, der in der Sitzung beschlossen wurde.
Im bisherigen Verlauf des Haushalts 2023 konnten durch Mehreinnahmen beim Fremdenverkehrsbeitrag, bei der Gewerbesteuer, bei den Badegebühren im Freibad und bei der Erstattung für das Julihochwasser 2021 die Einnahmen im Verwaltungshaushalt um rund 427 000 Euro gesteigert werden. Die Ausgaben erhöhten sich hauptsächlich aufgrund gestiegener Stromkosten um 63 000 Euro. Die Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt erhöht sich um 383 000 Euro auf 1 013 000 Euro.
Im Vermögenshaushalt wurden einige Ausgaben in das Folgejahr verschoben.
Für die Sanierung der Technik in der Kläranlage erfolgt 2023 lediglich eine Teilzahlung. Auch die Ausgaben für die Teerarbeiten beim Straßenbau reduzieren sich. Die ebenfalls im diesjährigen Haushalt eingeplanten Investitionen in Höhe von 291 000 Euro für die Wasserversorgung Winklmoos erfolgen erst im Jahr 2024. Insgesamt verringern sich im Nachtragshaushalt die Ausgaben im Vermögenshaushalt um 645 000 Euro.
Die Einnahmen im Vermögenshaushalt reduzieren sich um 2,1 Millionen Euro. Davon betreffen 1,6 Millionen Euro ausstehende Investitionszuweisungen vom Land für den Ausbau der Wasserversorgung Winklmoos. Diese wird die Gemeinde voraussichtlich erst 2025 erhalten. Weitere Beiträge der Almbauern hierfür werden erst erhoben, wenn die Leitung abgenommen ist. Ein Teil der Investitionszuweisung RZWas 2018 (Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben) verschiebt sich ebenfalls in das Jahr 2025.
Aufgrund der Verzögerung bei der Aufstellung des Bebauungsplans für das Einheimischenmodell rechnet die Verwaltung mit einer Einnahmeverschiebung von 410 000 Euro in das Jahr 2024. Um den Fehlbetrag im Bereich Wasser Winklmoos ausgleichen zu können, ist eine bereits genehmigte Kreditaufnahme in Höhe von 1,3 Millionen Euro vorgesehen. Die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage erhöht sich um 162 000 Euro auf 984 000 Euro.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 mit einem Gesamtergebnis von 11,7 Millionen Euro im Verwaltungshaushalt und 4,7 Millionen Euro im Vermögenshaushalt. Zugestimmt wurde auch dem Stellenplan zum Nachtragshaushaltsplan 2023 und dem Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2026.
Jahresrechnungen 2022 Wasserwerk und Fremdenverkehrsbetriebe
Ein Jahresgewinn von 60 000 Euro wurde im Jahr 2022 beim gemeindlichen Wasserwerk erzielt. Bei den Fremdenverkehrsbetrieben gab es einen Jahresverlust von 823 000 Euro. Der Gemeinderat stellte die beiden Jahresabschlüsse fest.
Sie waren jeweils von der Diplomvolkswirtin Simone Dennert vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband aus der von der Gemeindeverwaltung vorgelegten Kameralrechnung entwickelt und in Anlehnung an die Formblätter der Eigenbetriebsverordnung gegliedert worden. Die Vermögensgegenstände wurden nach handelsrechtlichen Grundsätzen bewertet. Das Anlagevermögen wurde mit Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, ausgewiesen.
Beim gemeindlichen Wasserwerk gab es im vergangenen Jahr Anlagenzugänge in Höhe von 1,2 Millionen Euro. Nach Auskunft von Bürgermeister Matthias Schlechter (CSU) wird seit 2020 wieder vermehrt in die Neuverlegung und Sanierung von Hauptwasserleitungen investiert. Im Rahmen der Baumaßnahmen zum Hochwasserschutz am Hausbach und der Wasserleitung von Seegatterl zur Winklmoos-Alm werden neue Rohre verlegt. Diese Baumaßnahmen sind größtenteils schon 2020 gestartet, erstrecken sich aber auch auf das Folgejahr 2022. In den nächsten Jahren soll zudem die Hauptwasserleitung in der Walmbergstraße erneuert werden.
Die Einnahmen aus dem Wasserverkauf stiegen von 329.000 Euro im Vorjahr auf 429.000 Euro. Grund hierfür ist, dass im Vergleich zum Vorjahr kein Corona-Lockdown mehr war und während der gesamten Saison Gäste vor Ort waren. Außerdem wurden die Wasserpreise und Benutzungsgebühren neu kalkuliert. Die nächste Kalkulation der Wasserpreise erfolgt 2026.
Der Gemeinderat stellte einstimmig den Jahresabschluss 2022 der Wasserversorgung mit einer Bilanzsumme von 3,4 Millionen Euro und einem Jahresgewinn laut Bilanz von 60.000 Euro fest.
Bei den Fremdenverkehrsbetrieben betrugen die Anlagenzugänge im vorigen Jahr 252.000 Euro. Sie betreffen unter anderem den Neubau des Kneippbeckens, die Sanierung der WC-Anlage Winklmoos, den Anteil am Bau der Langlaufüberführung in der Nähe des Heizkraftwerks der Naturwärme und die Erneuerung der Schrankenanlage in Seegatterl zur Winklmoos-Alm.
Bei der Fremdenverkehrsförderung wurden 427.000 Euro mehr an Kurbeiträgen und 148.000 Euro mehr Fremdenverkehrsbeitrag eingenommen als im Vorjahr. Die Ausgaben haben sich hier um 79.000 Euro erhöht. Dies liegt daran, dass nach Corona wieder vermehrt Angebote geschaffen wurden und Veranstaltungen stattgefunden haben.
Stark erhöht hat sich der Verlust im Bereich der Winklmoosstraße von 132.000 Euro im Vorjahr auf 259.000 Euro. Der Anstieg der Ausgaben hier um 105.000 Euro ergibt sich insbesondere durch die Sanierung der öffentlichen WC´s und vermehrte Reparaturen und Maßnahmen. Insgesamt ist im Tourismusbereich der Verlust um 56.000 Euro gegenüber dem Vorjahr gestiegen.
Der Gemeinderat stellte ebenfalls einstimmig den Jahresabschluss 2022 der Fremdenverkehrsbetriebe Reit im Winkl mit einer Bilanzsumme von 8,6 Millionen Euro und einem Jahresverlust von 823.000 Euro ohne Änderung fest.
Finanzierung der Sparte Tourismus in der Chiemgau GmbH
Die Gemeinde sichert die Finanzierung der Sparte Tourismus in der Chiemgau GmbH für die Jahre 2024 und 2025 entsprechend der vorliegenden vertraglichen Vereinbarung zu. Dies beschloss der Gemeinderat in dieser Sitzung.
Bürgermeister Matthias Schlechter erläuterte dazu, dass die aktuelle Vereinbarung des Landkreises Traunstein und aller 35 Städte, Märkte und Gemeinden zur Finanzierung des Chiemgau Tourismus zum Jahresende 2023 endet und die Planungen für das kommende Jahr 2024 und die Folgejahre anstehen.
Mit der Verschmelzung des Chiemgau Tourismus e.V. in die Chiemgau GmbH soll die Finanzierung der Sparte Tourismus grundsätzlich unverändert beibehalten werden, formell wird diese jedoch künftig über eine vertragliche Vereinbarung zwischen den Städten, Gemeinden und dem Landkreis mit der Chiemgau GmbH festgelegt.
Entgegen der satzungsmäßig festgelegten Geltungsdauer von fünf Jahren hatten die Bürgermeister der Landkreisgemeinden bei einer Sitzung des Bayerischen Gemeindetags, Kreisverband Traunstein, im September 2023 beschlossen, auf Grund der geplanten Neustrukturierung der Sparte Tourismus die Fortführung der vertraglichen Vereinbarung ausnahmsweise zunächst für die Jahre 2024 und 2025 zu vereinbaren. In der Folge soll die Vereinbarung jeweils für fünf Jahre geschlossen werden.
Die Satzung der Chiemgau GmbH regelt die Eigenständigkeit der Finanzierung der Sparte Tourismus, das heißt alle Gelder, die von Landkreis und Kommunen für die Erbringung touristischer Leistungen der Chiemgau GmbH erbracht werden, dienen alleine der Finanzierung dieser Aufgaben.
Die öffentliche Grundfinanzierung der Sparte Tourismus soll ohne Änderung nach dem bisherigen Modell erfolgen. Diese beinhaltet einen jährlichen Umlagebetrag von 0,125 Euro je Übernachtung für die Städte und Gemeinden. Basis sind die Übernachtungszahlen des jeweils vorletzten Tourismusjahres. Der jährliche Zuschuss des Landkreises Traunstein beträgt weiterhin eine Million Euro.
„Ab 1. Dezember dieses Jahres wird mit Franz Bauer ein neuer Geschäftsführer für die Sparte Tourismus diesen umfassenden Aufgabenbereich stärken und gemeinsam mit den Städten und Gemeinden des Landkreises die Tourismusstrategie für eine innovative Zukunftsausrichtung des Chiemgau Tourismus auf den Weg zu bringen“, informierte Bürgermeister Schlechter.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass die Gemeinde Reit im Winkl die Finanzierung der Sparte Tourismus in der Chiemgau GmbH für die Jahre 2024 und 2025 entsprechend der vorliegenden vertraglichen Vereinbarung zusichert.
Die Bemessung der finanziellen Beteiligung erfolgt unverändert wie bisher. Die Höhe der jährlichen finanziellen Beteiligung der Städte und Gemeinden ermittelt sich aus der Gesamtzahl der Übernachtungen des vorletzten Tourismusjahres (1. November bis 31. Oktober). Der Umlagebetrag für die Städte und Gemeinden beträgt 0,125 Euro pro Übernachtung. Der Bürgermeister wurde ermächtigt, die vertragliche Vereinbarung zur Finanzierung der Sparte Tourismus der Chiemgau GmbH gemäß dem vorliegenden Entwurf zu unterzeichnen.
Bauangelegenheiten
Bereits in einer Sitzung im August 2020 war ein Vorbescheidsantrag auf Teilabbruch des Gästehauses Weisses Rössl an der Dorfstraße sowie Umbau und Sanierung der bestehenden Ferienwohnungen positiv beschieden worden. Der vordere Teil des Gebäudes soll abgerissen werden. Im hinteren Teil sind der Umbau und die Sanierung der bestehenden Ferienwohnungen geplant. Im Erdgeschoss soll eine Betriebsleiterwohnung entstehen, im ersten und zweiten Obergeschoss jeweils zwei Ferienwohnungen.
Der bestehende Querfirst auf der Nord-West Seite wird abgerissen, das Hauptdach soll auf dieser Seite auf 10,31 Meter seitliche Wandhöhe angehoben werden. Die bisherige Wandhöhe ist nicht bemaßt, herausgemessen beträgt sie 8,10 Meter. Damit entspricht die seitliche Wandhöhe auf der Nord-West Seite der seitlichen Wandhöhe auf der Süd-Ost Seite, da gleichzeitig der First mittig situiert werden soll.
Bürgermeister Matthias Schlechter erläuterte, dass im Zuge eines Ortsbesichtigungstermins mit zusammen mit dem Landratsamt von diesem festgestellt worden sei, dass die geplante Höhe noch dem Einfügegebot entspreche. Durch den Abbruch ergebe sich, dass der First nun nicht mehr entlang der längeren Seite des Hauptgebäudes verlaufe. Daher sei eine Abweichung von Ziffer 5.2 der Baugestaltungssatzung notwendig.
Der Gemeinderat erteilte dem Bauantrag einstimmig das gemeindliche Einvernehmen unter der Auflage, dass ein belastbares und nicht weiter widerlegbares Nutzungskonzept vorgelegt wird. Hinsichtlich des Verlaufs des Firsts wurde dieses Einvernehmen ebenfalls erteilt.
Weiter ging es um einen Vorbescheidsantrag auf Grundstücksteilung und Errichtung von zwei Einfamilienhäusern an der Loferaustraße. Das bestehende Grundstück soll in zwei gleich große Hälften geteilt werden. Auf dem nördlichen Teil des Grundstücks soll ein Einfamilienhaus mit den Maßen von 11,62 mal 8,77 Metern und einer seitlichen Wandhöhe von sechs Metern sowie eine Doppelgarage errichtet werden. Auf dem südlichen Teil des Grundstücks sind ein Einfamilienhaus mit den Maßen 13,21 mal 9,47 Meter und zwei Einzelgaragen geplant.
Bürgermeister Schlechter gab zur Auskunft, dass zur Teilung des Grundstücks eine Zustimmung nicht erforderlich sei. Im Hinblick auf die gewünschte Innenverdichtung sei die Bebauung mit zwei Anwesen sinnvoll. Diese dürften lediglich im Erstwohnsitz genutzt werden. Auf der Südwestansicht des südlichen Gebäudes seien mehr als fünf unterschiedliche Fenster- und Türformate eingezeichnet, was der Baugestaltungssatzung widerspreche.
Vom Planer lagen dem Gemeinderat zwei Varianten mit unterschiedlichen Situierungen der Garagen der beiden geplanten Häuser vor. Bei einer weiteren vom Landratsamt vorgeschlagenen Variante treten die Garagengebäude als einheitlicher Baukörper auf, was für den Planer ebenfalls denkbar wäre. Der Gemeinderat entschied sich einstimmig für letztere Variante und erteilte diesem das gemeindliche Einvernehmen. Einstimmig abgelehnt wurde aber die Abweichung von der Baugestaltungssatzung hinsichtlich der maximalen Anzahl unterschiedlicher Fensterformate.
Schließlich lag noch ein Bauantrag auf Umnutzung einer als allgemeine Wohneinheit genehmigten Wohnung in einem Anwesen in Blindau in eine Ferienwohnung vor. Im für das betreffende Grundstück geltenden Bebauungsplan „Blindau“ ist die Art der baulichen Nutzung als „Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt, in dem Ferienwohnungen nur ausnahmsweise zulässig sind. Der Ausnahme kann gemäß den Vorschriften aufgrund der Prägung der näheren Umgebung zugestimmt werden.
Der Gemeinderat erteilte dem Bauantrag einstimmig das gemeindliche Einvernehmen unter der Auflage, dass ein belastbares und nicht weiter widerlegbares Nutzungskonzept vorgelegt wird. Für die Ausnahme hinsichtlich der Nutzung wurde ebenfalls das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Bekanntgaben
Im weiteren Verlauf der Sitzung gab Bürgermeister Schlechter zwei Beschlüsse bekannt, deren Geheimhaltungsgründe inzwischen entfallen sind. Der eine betraf den Neubau der Gebläsestation und die Erneuerung der Belüftung in der Kläranlage. Mit dem Thema Kläranlage beschäftige sich der Gemeinderat seit Juni 2021 in zahlreichen Sitzungen, sagte er. Dabei wurde beschlossen, die Belüftungseinrichtungen und die Gebläsestation energetisch wie technisch zu optimieren und eine öffentliche Ausschreibung durchzuführen. Daraufhin gingen vier Angebote ein. Das wirtschaftlichste Angebot war das der Firma Weber Kraftwerk- und Industrieservice GmbH. Der Auftrag wurde entsprechend an diese Firma mit einer Bruttosumme von 320.108 Euro vergeben. Außerdem wurde für ein Update der Prozessleitsteuerung sowie der Anpassung der neuen Gebläse der Auftrag an die Firma Zach vergeben.
Bei einem weiteren Beschluss ging es um die Vergabe des Gastgeberverzeichnisses 2024/2025. Im August wurde für dieses eine Ausschreibung durchgeführt. Der Auftrag erging an die Firma Westermann Druck.
sh