Grundstück für Solarpark
Baugrundstück
Erklärtes Ziel der Bundesregierung sowie der Landesregierung ist, den Anteil an erneuerbaren Energien bayernweit zu erhöhen, um eine ressourcenschonende, klimaverträgliche Energieversorgung zu erreichen. Auch die Gemeinde Reit im Winkl hat sich als Luftkurort grundsätzlich zum Ziel gesetzt, den Klimaschutz und die Energiewende vor Ort aktiv mitzugestalten. In der Sitzung wurde der im Entwurf vorliegende Bebauungsplan „Sondergebiet Solarpark Reit im Winkl I“ genehmigt und ebenso die Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich.
Um das Ziel zu erreichen, soll das Gemeindegebiet möglichst rasch aus eigenen Ressourcen mit Energie in Form von Strom und Wärme versorgt werden. Dies soll erreicht werden durch eine Verminderung des Energieverbrauchs, durch effiziente Energieerzeugung und -nutzung und durch den Einsatz erneuerbarer Energien. Zu diesem Zweck ist die Errichtung eines Solarparks (Freiflächen-Photovoltaikanlage) zur Gewinnung, Speicherung und Umwandlung elektrischer Energie aus Sonnenlicht geplant.
Bereits in einer Sitzung im Mai dieses Jahres hatte der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans in dem dafür vorgesehenen Gebiet zwischen Krautloider und dem Heizkraftwerk beschlossen. Der Arbeitstitel lautete „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage“. In der Zwischenzeit wurden der Entwurf mit dem neuen Namen „Sondergebiet Solarpark Reit im Winkl I“ sowie die Begründung mit Umweltbericht erstellt.
Dasselbe Verfahren wurde bei der Änderung des Flächennutzungsplans angewandt. In diesem wird auch die ebenfalls geplante Erweiterung des Heizkraftwerks berücksichtigt. Somit wäre bei einer späteren Änderung des Bebauungsplans keine Änderung des Flächennutzungsplans mehr notwendig. Bei diesem konnte der notwendige Umweltbericht noch nicht fertiggestellt werden. Er liegt nach Aussage des Planungsbüros voraussichtlich Ende November vor.
Lisa Heigenhauser von der Planungsgruppe Strasser und Simon Forster von der Firma MaxSolar GmbH stellten die Entwurfsplanung in der Sitzung vor. Nach ihrer Auskunft benötigt der geplante Solarpark eine Fläche von rund 1,5 Hektar und erreicht eine Höhe von maximal acht Metern über Geländeoberkante. Das Grundstück ist von der Hochwassergefahr ausgeschlossen und das Vorhaben hat keine negativen Auswirkungen auf die nahegelegenen Wanderwege und Loipen.
Der Gemeinderat genehmigte einstimmig den in der Sitzung vorgestellten Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet Solarpark Reit im Winkl I“ und die zugehörige Begründung, ebenso den der 35. Änderung des Flächennutzungsplans. Zugleich wurde die Verwaltung beauftragt, die frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen gemäß Baugesetzbuch durchzuführen. Beim Flächennutzungsplan kann dies nach Einarbeitung des Umweltberichts erfolgen.
Der Bereich des alten Krankenhauses an der Tiroler Straße wird zu Kindertagesstätte, Wohnen und Begegnungsstätte um- beziehungsweise neu gebaut. Um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, wird der Bebauungsplan „Reit im Winkl – West“ geändert. In dieser Sitzung fand nun eine Abwägung der eingegangenen Einwendungen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung statt und ein Billigungs- und Auslegungsbeschluss wurde gefasst.
Das Wasserwirtschaftsamt Traunstein hatte in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass das Grundstück nach Fertigstellung des Hochwasserschutzes im Wesentlichen nicht mehr in der Hochwassergefahrenfläche des Hausbachs liegt. Dies sei jedoch noch bei einem kleineren Teil im südöstlichen Bereich der Fall, auf dem sich die Zufahrt zum Gelände befindet. Der Gemeinderat beschloss dazu, diesen Hinweis in den Bebauungsplan mit aufzunehmen. Ob bauliche Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung bei Starkniederschlägen notwendig sind, wird dann bei der Objektplanung berücksichtigt.
Auf einen Hinweis der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt hin wurde die textliche Festsetzung dahingehend ergänzt, dass an der Westfassade des Bestandes die Abgrabung auf eine Länge von zwölf Metern beschränkt wird. An der Südfassade kann auf die gesamte Gebäudelänge abgegraben werden.
Die Begründung zum Bebauungsplan wurde dahingehend ergänzt, dass vorgesehen ist, den Kinderhort im Untergeschoss zu situieren. Dies hat den Hintergrund, eine bestmögliche Ausnutzung des Gebäudes beziehungsweise des Grundstücks zu erzielen, da der Platz ziemlich begrenzt ist. An der Südfassade ist schon im Bestand das Kellergeschoss bis etwa 1,2 Meter freigelegt. Die weitere Abgrabung bis auf Kellerniveau ist durch das bestehende Gelände gut möglich.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den vorliegenden und in der Sitzung teilweise geänderten Entwurf der Änderung des Bebauungsplans „Reit im Winkl – West“ zu billigen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß Baugesetzbuch durchzuführen.
Als Satzung beschloss der Gemeinderat die Änderung des Bebauungsplans „Hotel zur Post“. Zuvor hatte er die im Rahmen der Behördenbeteiligung eingegangenen Einwendungen abgewägt und den Bebauungsplan zum Teil nochmal geändert oder ergänzt. Damit ist dieses Bauleitverfahren nun abgeschlossen.
Die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Traunstein hatte in ihrer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass die Bebauungsplanung gewährleisten müsse, dass artenschutzrechtliche Probleme beim späteren Planvollzug bewältigt werden können. Der Gemeinderat beschloss dazu, dass die Planunterlagen in der Weise ergänzt werden, dass vor dem Abbruch das Hotel auf eine Besiedelung durch Fledermäuse, gebäudebrütende Vogelarten und Insekten durch eine geeignete Fachperson überprüft wird, um artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gemäß dem Bayerischen Naturschutzgesetz auszuschließen. Gegebenenfalls sind in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde geeignete Ersatzquartiere herzustellen.
Auf eine Stellungnahme vom Bereich Immissionsschutz- und Abfallrecht hin war eine Planänderung nicht erforderlich. In dem Beschluss dazu wurde aber vermerkt, dass grundsätzlich ein Gutachter verantwortlich für die Festlegung der schalltechnisch relevanten Eingangsdaten ist und die Stellungnahme an den Vorhabenträger zur Berücksichtigung in der weiteren Planung weitergegeben wird.
Abschließend beschloss der Gemeinderat einstimmig die erste Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „Hotel zur Post“ mit Begründung und Umweltbericht auf der Grundlage des Vorhaben- und Erschließungsplans als Satzung.
Positiv stand der Gemeinderat einem Vorbescheidsantrag auf Errichtung eines Wohngebäudes mit Garage gegenüber. Die Erschließung soll gemäß Antragstellung über den Wiesenweg erfolgen.
Der Antragsteller habe die Frage aufgeworfen, ob die geplante Erschließung über den mit Geh-, Fahrt und Leitungsrechten gesicherten Privatweg „Wiesenweg“ bauordnungsrechtlich gemäß Bayerischer Bauordnung zulässig sei, erläuterte Bürgermeister Matthias Schlechter. Die Nutzung sei für den Antragsteller mit Erstwohnsitz geplant. Das Maß der Nutzung solle eine Grundfläche bis 125 Quadratmeter, einer Wandhöhe bis 6,25 Metern und zwei Geschossen für das Wohngebäude betragen. Beim Nebengebäude (Garage mit Abstellraum) sei eine Grundfläche von 50 Quadratmetern und eine mittlere Wandhöhe von drei Metern geplant.
Es habe bereits eine Ortsbesichtigung mit dem Landratsamt stattgefunden, fuhr Schlechter fort. Im Rahmen derer habe man sich auf eine fiktive Baugrenze geeinigt, innerhalb derer noch ein Innenbereich gemäß § 34 Baugesetzbuch angenommen werden könne. Das Gebäude sei so weit wie geländebedingt möglich nach Norden geschoben und die Situierung mit dem Landratsamt abgesprochen worden.
Die Art der Nutzung mit einer Wohneinheit im Erstwohnsitz füge sich in die Umgebung ein und werde von der Verwaltung begrüßt. Der Grundfläche und den Höhen von Haupt- und Nebengebäude könne ebenfalls zugestimmt werden, da sie sich in die Umgebungsbebauung einfügen würden.
Der Gemeinderat erteilte für den Vorbescheidsantrag einstimmig das gemeindliche Einvernehmen gemäß Baugesetzbuch.