Baugrundstücke
Der Gemeinderat fasste einen Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans „Nördlich der Tiroler Straße“. Diese Änderung war nötig geworden, da am Ortsausgang in Richtung Kössen eine kleinteilige Bebauung mit einem Einfamilienhaus und zwei Doppelhäusern geplant ist. Die Grundstücke werden ausschließlich für einkommensschwächere Personen im Rahmen des Familienansiedlungsmodells vergeben.
Die zweite Änderung des Bebauungsplans „Nördlich der Tiroler Straße“ ist schon im Mai dieses Jahres in Kraft getreten. Das Bauleitverfahren wurde dabei im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch durchgeführt. Unter anderem war es nicht notwendig, im 13b-Verfahren eine Umweltprüfung durchzuführen.
Nun hat eine Umweltvereinigung im Wege einer Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan im Raum Mannheim geklagt, der ebenfalls im 13b-Verfahren aufgestellt wurde. Das Bundeverwaltungsgericht hat letztinstanzlich entschieden, dass Freiflächen außerhalb eines Siedlungsgebiets nicht im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung überplant werden dürfen. Das bedeutet, das ab sofort der 13b Baugesetzbuch nicht mehr anwendbar ist. Anhängige Verfahren müssen ins Regelverfahren übergeleitet werden.
Bürgermeister Matthias Schlechter erläuterte in der Sitzung, dass die Änderung dieses Bebauungsplans zwar bereits in Kraft getreten, die sogenannte Rügefrist von einem Jahr gemäß Baugesetzbuch aber noch nicht abgelaufen sei. Um einen rechtssicheren Bebauungsplan zu haben, sei daher der noch fehlende Umweltbericht erarbeitet worden. Der Bebauungsplan könne durch ein ergänzendes Verfahren geheilt werden. Es müsse nochmal ein Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst und eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die zweite Änderung des Bebauungsplans „Nördlich der Tiroler Straße“ mit Begründung und Umweltbericht zu billigen, um den Fehler der rechtskräftigen Änderung zu beheben. Zugleich wurde die Verwaltung beauftragt, die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß Baugesetzbuch durchzuführen.
Reit im Winkl erfüllt das Prädikat „Luftkurort“. Voraussetzung ist die Erfüllung der lufthygienischen Anforderungen dafür. Da heuer wieder eine neue Beurteilung stattfindet, beschloss der Gemeinderat eine Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen.
Die letzten Messungen zur Lufthygiene in Reit im Winkl wurden im September 2019 durchgeführt und bewertet. Dabei konnten die lufthygienischen Anforderungen für das Prädikat „Luftkurort“ ohne Einschränkungen erfüllt werden. Die Beurteilungen erfolgen in regelmäßigen Abständen. Heuer ist dies wieder der Fall. Dabei mussten die lufthygienische und die Überprüfung der bioklimatischen Bedingungen in Reit im Winkl durchgeführt werden.
Insbesondere waren dazu eine Luftqualitätsbeurteilung vom Deutschen Wetterdienst durchzuführen, ein Gutachten des Landratsamtes zur Ortshygiene hinsichtlich Wasser, Boden und Luft vorzulegen, das mit dem Wasserwirtschaftsamt abzustimmen war, und eine ärztliche Beurteilung des gesundheitsfördernden Aspekts des Klimas sowie ein Verzeichnis der bestehenden Kurbetriebe sowie Kur- und Erholungseinrichtungen samt Prospektmaterial vorzulegen.
„Nachdem Messungen längere Zeit in Anspruch nehmen, haben wir diese bereits im Dezember 2022 beauftragt“, gab Bürgermeister Matthias Schlechter zur Auskunft. Dazu habe eine Ortseinsicht stattgefunden. Parallel dazu seien das Landratsamt beteiligt und abschließend noch die ärztliche Beurteilung eingeholt worden.
Alle am Verfahren Beteiligten seien zu positiven Ergebnissen in Bezug auf die Anforderungen für das Prädikat Luftkurort gekommen. Nachdem alle maßgeblichen Entscheidungsgrundlagen eingeholt worden seien, könne der Antrag auf Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen für das Prädikat Luftkurort bei der Regierung von Oberbayern gestellt werden.
Um einen Kurbeitrag gemäß dem Kommunalabgabengesetz erheben zu können, müsse die Gemeinde die Anerkennung für einen Luftkurort erfüllen. Zuständig für die Anerkennung sei das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie mit dem für die Gesundheit und Pflege. Bislang seien für den Deutschen Wetterdienst und die ärztliche Beurteilung Kosten in Höhe von insgesamt 8800 Euro angefallen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass die Gemeinde Reit im Winkl die Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen nach dem Kommunalabgabengesetz bezüglich des Prädikats „Luftkurort“ beantragt.
Bürgermeister Matthias Schlechter berichtete von der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen und der Kasse der Gemeinde der Jahre 2018 bis 2021 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband. Sie hatte in der Zeit von August 2022 bis Februar 2023 stattgefunden. Der Prüfungsbericht ist im August dieses Jahres in der Verwaltung eingegangen.
Die Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses ergab, dass die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde im Berichtszeitraum geordnet und die Kassenlage günstig waren. Der Haushaltsausgleich war in allen Berichtsjahren gewährleistet. Die Gemeinde verfügte stets über eine zufriedenstellende, 2020 über eine günstige finanzielle Bewegungsfreiheit.
Das Nettosteueraufkommen der Gemeinde lag in allen Berichtsjahren über dem Landesdurchschnitt. Zur Finanzierung ihrer Investitionen von rund 9 Millionen Euro musste die Gemeinde auf keine Kreditmittel zurückgreifen. Der Schuldenstand sank im Berichtszeitraum auf 388 Euro je Einwohner und lag damit deutlich unter dem Landesdurchschnitt von 679 Euro. Die Gemeinde verfügte am Ende des Berichtszeitraums über eine allgemeine Rücklage von 1,5 Millionen Euro.
Bei der Prüfung der Jahresrechnungen ergaben sich verschiedene Feststellungen mit finanziellen Auswirkungen von grundsätzlicher Bedeutung. Schwerpunkte dabei lagen bei der Informationstechnik, bei den Kindertagesstätten, den Kur- und Fremdenverkehrsbeiträgen und dem Feuerwehrwesen. Der Gemeinderat nahm die Stellungnahmen zur Kenntnis und beauftragte einstimmig die Verwaltung, die angesprochenen Punkte umzusetzen.
Weiter ging es um einen Bauantrag auf Errichtung eines Anbaus einer Holz-Glas-Wintergartenkonstruktion, einer Außenküche und eines Carports bei einem Anwesen an der Alten Grenzstraße. Dort waren einige An- und Umbauten vorgenommen worden, die erheblich von der genehmigten Planung abgewichen sind. Bei einer Ortsbesichtigung zusammen mit dem Landratsamt wurde die weitere Vorgehensweise besprochen und die dabei abgesprochene Eingabeplanung vom Eigentümer daraufhin bei der Gemeinde eingereicht.
Nach dieser soll in Verlängerung des bereits bestehenden Pultdaches der Garage am geplanten Anbau ebenfalls ein Pultdach errichtet werden. Hier ist eine Befreiung von den Vorschriften des Bebauungsplans notwendig, wonach hier lediglich Satteldächer zulässig sind. Die beantragte Variante sei nach Ansicht der Verwaltung die bestmögliche Lösung, erläuterte Bürgermeister Matthias Schlechter.
Der Gemeinderat erteilte für den vorliegenden Antrag einstimmig das gemeindliche Einvernehmen. Für die Befreiung hinsichtlich der Dachform des Anbaus wurde dieses Einvernehmen ebenfalls erteilt.
Im weiteren Verlauf der Sitzung gab Bürgermeister Schlechter frühere Beschlüsse bekannt, deren Geheimhaltungsgründe inzwischen entfallen sind. Da ging es um das Projekt „Traudl“, einen flexiblen Bedarfsverkehr Achental-Chiemsee. In dem Beschluss wird festgehalten, dass eine Verbesserung der Mobilität „auf dem letzten Meter“ und eine gute Anbindung nach Traunstein für Reit im Winkl als Luftkurort und für die einheimische Bevölkerung sehr wichtig sei. In den Wintermonaten betreibe die Gemeinde aber bereits seit Jahren auf eigene Kosten einen Ortsbus.
Das derzeitige Konzept „Traudl“ entspreche den notwendigen Verbesserungen für Reit im Winkl nicht. Hinzu kämen die hohen, bislang nur geschätzten laufenden Kosten sowie das Kostenrisiko für die Gemeinde angesichts der anstehenden Pflichtaufgaben. Deshalb hat sich der Gemeinderat gegen eine Teilnahme am Projekt zum jetzigen Zeitpunkt ausgesprochen.
Ein weiterer Beschluss betraf die Beauftragung der Ingenieurleistungen der Leistungsphasen fünf bis acht bezüglich des Neubaus der Gebläsestation und der Erneuerung der Belüftung in der Kläranlage. Entsprechend wurde der Ingenieur mit der Ausführungsplanung, Vergabe und der Bauoberleitung beauftragt.