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Ausgabe 25/2023
Aus dem Rathaus
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Winterdienst - eine Herausforderung

Der erste Schneefall heuer hat wieder einmal gezeigt, dass die weiße Pracht für den Winterdienst als auch für die Bevölkerung eine jährlich wiederkehrende Herausforderung darstellt.

Alle Einsatzkräfte im Winterdienst –unsere Bauhofmitarbeiter und die Mitarbeiter der Firma Dirnhofer- tun ihr Möglichstes, um auf Gehwegen und Straßen ein sicheres Fahren und Gehen zu gewährleisten. Oftmals sind sie bereits sehr früh am Morgen und bis spät in der Nacht unterwegs, egal ob unter der Woche oder an Wochenenden und Feiertagen.

Wir bitten allerdings zu bedenken, dass der Winterdienst stets den bestmöglichen Kompromiss zwischen den Anforderungen der Verkehrssicherheit, der Leistungsfähigkeit, der Wirtschaftlichkeit und jedes Einzelnen suchen muss.

Vereinzelt wünschen Bürger sich einen früheren, häufigeren und gerechteren Einsatz der Winterdienstfahrzeuge.

Vielleicht ist es vielen unbekannt, dass für Kommunen eine rechtliche Verpflichtung zum Räumen und Streuen nur innerhalb der geschlossenen Ortschaft an verkehrswichtigen und gleichzeitig gefährlichen Stellen besteht und dies unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Gemeinde. Eine bestimmte Schneehöhe ist hierbei nicht maßgebend. Entscheidend ist, dass die Situation für den Verkehrsteilnehmer bei einem den winterlichen Bedingungen angepassten Verkehrsverhalten nicht mehr beherrschbar ist.

Der Gemeinde ist es ungeachtet der Rechtslage auch in Zukunft wichtig, sämtliche öffentliche Straßen zu räumen und soweit erforderlich zu streuen, um diese befahrbar und in einem verkehrssicheren Zustand zu halten.

Bei andauerndem, starkem Schneefall bitten wir jedoch um Verständnis, dass dieser Zustand nicht sofort und überall gleich hergestellt werden kann.

Außerdem bitten wir alle Hausbesitzer um Mithilfe:

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern an öffentlichen Verkehrsflächen

Alle Haus- und Grundeigentümer, die an eine öffentliche Verkehrsfläche angrenzen (Straße, Gehsteig, Radweg, Parkplatz), werden dringend gebeten, ihre Sträucher, Bäume und Hecken zurückzuschneiden. In den Verkehrsraum einragende Äste, Sträucher und Hecken behindern oftmals den fließenden Verkehr und vor allem die Sicht.

Ablagerungen im Bankettbereich

Immer wieder müssen wir feststellen, dass große Steine, Holzpflöcke oder auch andere Gegenstände im Bankettbereich abgelagert werden. Bitte entfernen Sie jegliche Gegenstände und Hindernisse aus dem Bankettbereich. Eingeschneite Hindernisse können von den Winterdienstfahrern nicht mehr wahrgenommen werden. Dies führt oftmals zu großen Schäden an den Fahrzeugen!

Schneeabraum aus Privatgrundstücken

Es kommt immer wieder vor, dass Schneeabraum aus privaten Grundstücken, insbesondere aus Zufahrten, einfach auf die angrenzende Straße geräumt wird, damit dieser bei der nächsten Räumung mitgeführt wird.

Wir weisen eindringlich darauf hin, dass dies nicht gestattet ist. Alle Grundstückseigentümer sind verpflichtet, den Schnee ihres Grundstücks auf den eigenen Flächen abzulagern. Bedenken Sie auch bitte, dass derartig abgelagerter Schnee notgedrungen in der nächsten Einfahrt landet, wenn der Räumdienst diesen Straßenzug durchfährt.

Fräsen in Privatgrundstücke

Wir bekommen regelmäßig Beschwerden, wenn der Winterdienst fräst und Schnee auf Privatgrund gelangt. Hier appellieren wir an Ihr Verständnis – denn wo soll der Schnee hin, wenn der öffentliche Grund so schmal wird bzw. ist, dass dort keine Ablagerung möglich ist? Überall den Schnee wegzufahren ist zeitlich und vor allem finanziell für die Gemeinde nicht leistbar. Um sämtliche Straßen und Wege zu räumen ist Solidarität gefordert!

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung!