Im Jahr 2023 findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffinnen und Schöffen statt.
Daher werden zurzeit in allen Gemeinden und Städten Bayerns Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Schöffinnen bzw. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin bzw. eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Es besteht ab sofort die Möglichkeit, sich für das Amt zu bewerben. Bei Wohnsitz in unserer Gemeinde kann die Bewerbung spätestens bis zum
21.04.2023
schriftlich übersandt oder bei nachfolgender Stelle persönlich abgeben werden:
Gemeinde Reit im Winkl, Rathausplatz 1, 83242 Reit im Winkl
- 1. Stock - Zimmer 101
Für eine Bewerbung benötigen wir mindestens folgende Angaben:
Anrede, Familienname, falls abweichend: Geburtsname, Vorname(n), Geburtsdatum, Beruf, Staatsangehörigkeit, Postleitzahl und Wohnort sowie Stadt- bzw. Ortsteil mit Straße und Hausnummer.
Das Bewerbungsformular kann auf unserer Homepage heruntergeladen werden: https://www.reitimwinkl.de/wahlen
Auf Wunsch senden wir Ihnen ein Bewerbungsformular auch zu oder übermitteln es digital.
Bei Rückfragen stehen wir persönlich (Zimmer 101), per E-Mail: wahlamt@reitimwinkl.bayern.de oder unter der Telefonnummer 08640 80031 gerne zur Verfügung.