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Ausgabe 3/2023
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Instandhaltungsarbeiten an der deutsch-österreichischen Staatsgrenze im Jahr 2023 (Grenzabschnitt G)

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

Alexandrastraße 4, 80538 München

Überprüfung der Grenzzeichen an der deutsch-österreichischen Staatsgrenze

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) in Zusammenarbeit mit dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV) Traunstein führt in ihrem Gebiet Instandhaltungsarbeiten an der deutsch-österreichischen Staatsgrenze durch. Zweck der Arbeiten ist es, den Verlauf der Staatsgrenze erkennbar zu erhalten sowie dafür zu sorgen, dass die Grenzzeichen instand gehalten und gegebenenfalls erneuert werden.

Die Instandhaltungsarbeiten werden aufgrund des Artikels 10 des Vertrags vom 29. Februar 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich (BGBL 1975, Teil II, S. 766) durchgeführt, demzufolge beide Staaten alle zehn Jahre gemeinsam die Grenzzeichen an der Staatsgrenze zu überprüfen und die dabei festgestellten Mängel zu beheben haben.

Die diesjährigen Geländearbeiten im Grenzabschnitt G "Saalach - Scheibelberg" (Teil Hoher Göll - Scheibelberg) werden im Zeitraum von ca. Mitte Juni bis Dezember 2023 von einer Vermessungsgruppe des LDBV und des ADBV Traunstein durchgeführt.

Das Arbeitsgebiet ist in dem beiliegenden Kartenausschnitt mit einem roten Farbband markiert. Dieser kann auf der Homepage der Gemeinde Reit im Winkl unter

https://www.reitimwinkl.de/amtliche-bekanntmachungen

eingesehen werden.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken sowie ober - oder unterirdischer Bauten und Anlagen, die an oder in der Nähe der Staatsgrenze liegen, nach Artikel 12 des Vertrags vom 29. Februar 1972 verpflichtet sind, die zur Vermessung und Vermarkung erforderlichen Arbeiten und Maßnahmen, insbesondere das Setzen oder das Anbringen von Grenz- und von Vermessungszeichen zu dulden.

In Verbindung mit der Überprüfung der Grenzzeichen wird gemäß Artikel 16 des o.a. Vertrages beiderseits der Staatsgrenze ein 1 Meter breiter Geländestreifen von Bewuchs freigehalten.

Ich bitte um Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Schmeer

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

Referat für Staats- und Landesgrenzen

Alexandrastraße 4, 80538 München

E-Mail: martin.schmeer@ldbv.bayern.de

Internet: http://www.geodaten.bayern.de