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Ausgabe 4/2023
Aus dem Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung am 7. Februar

Anwesen Gartenstraße

Planung Rathausvorplatz

Bereits in einer Sitzung im Oktober vergangenen Jahres hatte Architekt Hans Romstätter das weitere Vorgehen zum Rathausplatz mit Umfeld vorgeschlagen. Dazu gehörten eine Bestandsvermessung, ein vertiefendes Gestaltungskonzept und ein Testentwurf.

Bürgermeister Matthias Schlechter berichtete jetzt, dass die Gemeinde dementsprechend einen Antrag auf Städtebauförderung an die Regierung von Oberbayern gestellt und daraufhin die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erhalten habe. Als Voraussetzung für die Bewilligung seien im Bescheid die Auslobung einer Mehrfachbeauftragung, eine Stellungnahme der unteren Denkmalschutzbehörde, eine Stellungnahme der Behindertenbeauftragten vom Ort und vom Landkreis, ein Überlassungsvertrag zur Durchführung von Ordnungsmaßnahmen auf Privatgrund und ein Gemeinderatsbeschluss festgesetzt worden.

Mehrfachbeauftragung bedeute, dass mit drei ausgewählten Büros ein Vertrag über eine Vorplanungsleistung abgeschlossen werde. Die Planer würden die Vorplanung vorstellen und der Gemeinderat wähle aus den drei Ideen einen Planentwurf aus, auf den aufbauend dann die weitere Planung in Auftrag gegeben werden könne. Das Stadtbodenkonzept werde erst nach der Gestaltungsfestlegung des Rathausplatzes weiterverfolgt, da sich aus den Mehrfachentwürfen die Materialwahl besser ableiten lasse.

Architekt Hans Romstätter erläuterte das weitere Vorgehen und bemerkte dazu, dass dieser Platz räumlich gesehen „sehr interessant“ sei. Vorgesehen sei grundsätzlich, diesen mit einem helleren Belag zu versehen. Die Gesamtkosten setzte er mit rund 450 000 Euro an, die von der Regierung mit einem Anteil von 60 Prozent gefördert würden.

Geplant sei ein stufenweises Vorgehen im Rahmen des derzeit in Reit im Winkl laufenden integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK). Zunächst sei eine Vorauswahl von drei geeigneten Planungsbüros zu treffen. Es folge die Ausschreibung der Arbeiten durch die Gemeinde, die Erstellung von Mehrfachentwürfen mit einer Auswahl durch den Gemeinderat und die Ausführung der Arbeiten durch das ausgewählte Planungsbüro. Mit der Erledigung der Planung rechnete Romstätter für dieses und mit den Ausführungen im nächsten Jahr.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, im Rahmen der Umsetzung des ISEK, Handlungsfeld 2, den Rathausplatz mit Umfeld zu überplanen. In einem ersten Schritt soll anhand von Mehrfachentwürfen ein Planungsbüro ausgewählt werden.

Bauantrag auf Umbau einer Hotelanlage

In einer Hotelanlage an der Gartenstraße und am Kaiserweg sollen durch Zusammenlegung der bisherigen Zimmer und Wohnungen insgesamt 15 Ferienwohnungen entstehen. Außerdem ist die teilweise Erweiterung der Balkone und am Anwesen Gartenstraße die Errichtung eines Quergiebels geplant. Der vorhandene Anbau soll zudem aufgestockt und ein Saunahaus errichtet werden.

Der Anbau im Norden am Anwesen Gartenstraße war bisher einstöckig und für Arzt- und Gymnastikräume genehmigt. Dieser soll nun aufgestockt werden auf eine Höhe von 5,7 Metern. Außerdem ist im Erdgeschoss der Anbau eines Windfangs mit einer Größe von 7,5 Quadratmetern geplant. Nach Westen hin soll der Anbau um eine Fläche von 2,8 mal 5,1 Metern erweitert werden. Diesbezüglich habe das Landratsamt bereits angedeutet, dass die Abstandsflächenberechnung nochmals nachgeprüft werden müsse, erläuterte Bürgermeister Matthias Schlechter dazu.

Bei einer im Erdgeschoss ursprünglich geplanten Errichtung einer Rezeption mit Tagescafé habe der Planer inzwischen die Auskunft gegeben, dass das Tagescafé nicht mehr vorgesehen sei, sondern lediglich noch eine Rezeption. Hier müsse die Planung noch angepasst werden. An beiden Gebäuden sollen zum Teil die Balkone erweitern werden. Auch hier ergäben sich neue Abstandsflächen, die aber vom Landratsamt geprüft würden. Ein weiter am Haus Gartenstraße geplanter Quergiebel entspräche der Baugestaltungssatzung.

Das Saunahaus soll mit einer Größe von 4,5 mal 9 Metern und einer Wandhöhe von 2,8 Metern mit Außenpool an der südöstlichen Grundstücksgrenze errichtet werden. Aufgrund des Ruheareals ergebe sich jedoch ein Aufenthaltsraum, aufgrund dessen das Gebäude nicht an der Grundstücksgrenze errichtet werden könne, gab Bürgermeister Schlechter hier zur Auskunft. An der Grundstücksgrenze seien nur Gebäude ohne Aufenthaltsraum zulässig.

Die Gemeindeverwaltung habe sich diesbezüglich bereits mit dem Landratsamt in Verbindung gesetzt. Es bestehe Einigkeit, dass diese Situierung nicht genehmigungsfähig sei, außer es würden die benötigten Abstandsflächen vom Grundstücksnachbarn übernommen.

Ansonsten habe bereits das Landratsamt dem Planer mitgeteilt, dass die Panoramafenster einer Abweichung von der Baugestaltungssatzung bedürften. Gemäß dieser müssten diese in stehende Formate unterteilt werden. Der Planer habe dem Landratsamt bereits mitgeteilt, dass eine Abweichung nicht notwendig sei, die Fensterelemente würden allesamt entsprechend umgeplant.

„Die Verwaltung begrüßt die geplante Investition in das touristische Angebot ausdrücklich, empfiehlt jedoch aufgrund der vielen notwendigen Nachbesserungen, den Antrag zunächst abzulehnen“, sagte Bürgermeister Matthias Schlechter. Bei Vorlage einer Änderungsplanung könne dieser dann erneut behandelt werden. Der Gemeinderat schloss sich einhellig dieser Empfehlung an und verweigerte dem Bauantrag zunächst einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.

Defizitausgleich für Hort Niedernfels

Die Gemeinde übernimmt auch für das Jahr 2022 80 Prozent des errechneten Ausgleichsbetrags als Defizitausgleich für den Hort im Pädagogischen Zentrum Schloss Niedernfels in Marquartstein. Dies beschloss der Gemeinderat in der Sitzung. Bürgermeister Matthias Schlechter informierte, dass der Gemeinderat bereits im Oktober 2021 für das Jahr 2020 der Übernahme des Defizits von 80 Prozent des errechneten Ausgleichsbetrags bei maximal 85 000 Euro ausnahmsweise zugestimmt hatte. Der für Reit im Winkl anteilige Betrag in Höhe von 5363 Euro sei überwiesen worden.

Die Kosten für den Hort werden nach seiner weiteren Auskunft durch Elternbeiträge sowie durch die Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetz finanziert. Wenn die Belastung den Eltern nicht zuzumuten ist, besteht die Möglichkeit, einen Antrag zur Übernahme beim Jugendamt zu stellen.

Da es in der Gemeinde selbst noch kein vergleichbares Angebot gebe und die Gemeinden im eigenen Wirkungskreis in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit nach den örtlichen Verhältnissen für das soziale Wohl ihrer Einwohner erforderlichen Einrichtungen der Jugendhilfe schaffen sollten, handele es sich um eine freiwillige Aufgabe. Ab 2026 werde sich die Situation voraussichtlich durch die bundesweit beschlossene schrittweise Einführung der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ändern.

Bei einem jährlichen Defizit von derzeit rund 92 000 Euro errechne sich bei einer maximalen Beteiligung von 80 Prozent aus 85 000 Euro ein Ausgleichsbetrag von 68 000 Euro, so Bürgermeister Schlechter. Entsprechend der Verteilung nach der Summe der Kinder und deren Buchungszeiten ergebe sich für Reit im Winkl mit 6,1 Kinderanteilen ein Betrag von 8213 Euro. Der Landkreis beteilige sich mittlerweile für den Realschulhort am Defizit.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass die Gemeinde für das weitere Ausnahmejahr 2022 80 Prozent des errechneten Ausgleichsbetrags anteilig für 6,1 Kinder aus Reit im Winkl übernimmt. Die Übernahme gilt unter dem Vorbehalt, dass die meisten beteiligten Gemeinden zustimmen. Weiter ist in dem Beschluss festgehalten: „Das pädagogische Angebot in Niedernfels stellt nach wie vor einen wertvollen Beitrag zur Betreuung und Förderung auch der Reit im Winkler Kinder dar, da es noch kein vergleichbares örtliches Ganztagsangebot gibt.“

Erweiterung des Geltungsbereichs der Baugestaltungssatzung

Ebenfalls einstimmig beschloss der Gemeinderat, den Geltungsbereich der Baugestaltungssatzung um das Grundstück Flurstück 138/T zu erweitern und änderte dazu die betreffende Satzung. Der Beschluss war notwendig geworden, da derzeit die Überplanung dieses Grundstücks am Ortsausgang an der Tiroler Straße stattfindet und sich dieses noch nicht im Geltungsbereich der gemeindlichen Baugestaltungssatzung befand.

Bekanntgaben

Das bisherige Alten-Seniorenheim an der Tiroler Straße wird zu einer viergruppigen Kindertagesstätte umgebaut und erweitert. Dazu kommt ein Einbau von neun bis sechs Wohneinheiten. Bürgermeister Matthias informierte über dafür vergebene Aufträge, außerdem über Planungsleistungen bei der vorgesehenen Neustrukturierung des Bauhofs.

Dabei ging es um den Tagesordnungspunkt „Bekanntgeben von Beschlüssen, deren Geheimhaltungsgründe inzwischen entfallen sind“. Für die kommenden Baumaßnahmen für die Kindertagesstätte wurden Planungsbüros für Heizung, Lüftung, Sanitär (HLS), für Tragwerksplanung und für die Elektrotechnik (ELT) über ein Vergabevorordnungs-Verfahren ausgeschrieben.

Für HLS und ELT wurden die Aufträge an die Tec Piendl Planungsgesellschaft aus Traunstein vergeben. Für die Tragwerksplanung ging der Auftrag an die GFM Bau- und Umweltingenieure GmbH aus München.

Bei der Neustrukturierung des Bauhofs wurden die Planungsleistungen für die ersten zwei Planungsphasen nach Durchführung einer Machbarkeitsstudie an das Ingenieurbüro Haumann und Fuchs vergeben. Die Planung soll schrittweise in den nächsten fünf bis zehn Jahren umgesetzt werden.

sh