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Ausgabe 4/2023
Aus dem Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung am 14. Februar

Baugebiet

Änderung des Bebauungsplans „Nördlich der Tiroler Straße“

Ein weiteres Mal befasste sich der Gemeinderat mit der Änderung des Bebauungsplans „Nördlich der Tiroler Straße“. Er wägte die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ab und beschloss, diesen mit den an diesem Tag beschlossenen Änderungen zu billigen.

Die im Bebauungsplangebiet überplanten Grundstücke werden für einkommensschwächere Familien im Rahmen des Familienansiedlungsmodells nach den festgelegten Vergaberichtlinien vergeben. Geplant ist eine kleinteilige Bebauung mit einem Einfamilienhaus und zwei Doppelhäusern.

Von der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Traunstein lag die Stellungnahme vor, dass es bei höhenmäßigem Versatz von Garage und Wohnhaus ortsplanerisch und gestalterisch zielführender sei, Haupt- und Nebengebäude nicht auf gleicher Linie anzuordnen, sondern auch horizontal etwas zu versetzen. In der Sitzung anwesend war auch Planer Hans Romstätter aus Traunstein, der zu den einzelnen Stellungnahmen jeweils die Abwägungsvorschläge seines Büros erläuterte. Auf seinen Rat hin beschloss der Gemeinderat zu diesem Punkt, dass der Text im Bebauungsplan um den Zusatz ergänzt wird, dass bei Geländeveränderungen die in der Baugestaltungssatzung enthaltenen Stützwände ausgeschlossen werden. Auf eine weitere Empfehlung dieser Behörde hin wurde die textliche Festsetzung dahin gehend geändert, dass Doppelhaushälften jeweils an der Grundstücksgrenze, an der anzubauen ist, profilgleich zu errichten sind.

Gemäß einer von der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt abgegebenen Stellungnahme ist die gegenüber dem aktuell rechtskräftigen Bebauungsplan erhebliche Reduzierung der Eingrünung mit den landschaftlichen Gegebenheiten Reit im Winkls nicht vereinbar. In Anbetracht der herausragenden landschaftlichen Schönheit des Ortes sei diese Eingrünung deutlich zu gering bemessen und landschaftsplanerisch nicht angemessen. Der Gemeinderat beschloss dazu, die Formulierung in der Zeichenerklärung des Bebauungsplans mit aufzunehmen, dass je Grundstück mindestens zwei Bäume in mindestens vier Metern Entfernung zur südlichen und westlichen Grundstücksgrenze zu pflanzen sind.

Aufgrund einer Stellungnahme des Staatlichen Bauamts Traunstein wurde in den Bebauungsplan der Hinweis mitaufgenommen, dass die Zufahrt spätestens bis zur Bauabnahme auf eine Länge von mindestens fünf Metern und eine Breite von vier Metern ausreichend mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen ist. Außerdem sind Tore und Türen so anzubringen, dass sie nicht zur Straße hin aufgehen, und im Bereich der Zufahrt ist ein Stauraum von fünf Metern Tiefe, gemessen vom Rand der befestigten Fahrbahn, von der Einfriedung auszusparen.

Dem von einem Grundstücksnachbarn geäußerten Einwand bezüglich der befürchteten Gefährdung seiner Zufahrt durch das von den dann bebauten Grundstücken abfließende Wasser trug der Gemeinderat durch die Anpassung beziehungsweise Änderung der textlichen Hinweise im Bebauungsplan Rechnung, dass der Regenwasserkanal südlich der Baugrundstücke geführt und anschließend nach Süden entlang der Grundstücksgrenze bis in den Hausbach entwässert wird.

Von einem weiteren direkten Grundstücksnachbarn mussten 53 Einwendungen abgewogen werden. Dessen Befürchtung, dass durch die Formulierung im Bebauungsplan die Parzelle 1 vom Einfamilienhaus zum Zweifamilienhaus werde, begegnete der Gemeinderat mit dem Beschluss, dass zum besseren Verständnis die Planzeichen D = Doppelhaus und E = Einzelhaus in den Plan mit aufgenommen werden. Zum weiter vorgetragenen Punkt „Anbau von Wintergärten und Verschließen von Balkonen“ wurde festgelegt, die Passage „verglaste Balkone und Loggias“ ersatzlos zu streichen. Weiter hatte der Anlieger in Frage gestellt, dass der Bebauungsplan „Nördlich der Tiroler Straße“ überhaupt Aussagen zur beabsichtigten Änderung zulässt, da das betreffende Baugebiet ja südlich der Tiroler Straße liege. Der Gemeinderat begegnete diesem Einwand mit der ersatzlosen Streichung der Textpassage „... die Festsetzungen und Hinweise des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nördlich der Tiroler Straße“.

Die weitere Frage, ob das Planungsgebiet in dieser Form einer bestimmungsgemäßen, baulich vertretbaren und wirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden könne, beantwortete Bürgermeister Matthias Schlechter mit der Feststellung, dass die Erschließung dort bereits vorhanden sei und lediglich noch Anschlüsse hergestellt werden müssten. „Die Gemeinde hat das bereits überplante Grundstück mit der Maßgabe erworben, es einkommensschwächeren und weniger begüterten Familien entsprechend den Vergaberichtlinien der Gemeinde weiter zu veräußern“, sagte er. Mit der Überplanung verfolge die Gemeinde das Ziel, fünf Familien die Schaffung eines Eigenheimes zu ermöglichen, die am freien Immobilienmarkt keine Chance hätten, ein Baugrundstück zu erwerben.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den überarbeiteten Entwurf zur zweiten Änderung des Bebauungsplans „Nördlich der Tiroler Straße“ mit Begründung mit den bei dieser Sitzung beschlossenen Änderungen zu billigen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, den überarbeiteten Entwurf erneut öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wurde auf 14 Tage verkürzt.

Bürgermeister Schlechter unterstrich abschließend die Hoffnung, dass nun alle Bedenken ausgeräumt werden konnten und endlich Bauland für junge Familien geschaffen werden kann.

sh