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Ausgabe 9/2023
Aus dem Rathaus
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Haushaltssatzung der Gemeinde Reit im Winkl (Landkreis Traunstein)für das Haushaltsjahr 2023

für das Haushaltsjahr 2023

I.

Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  11.279.635 Euro

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  5.260.322 Euro

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen..

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)  — 

300 v.H.

b) für die Grundstücke (B)  —  450 v.H.

2.

Gewerbesteuer  — 380 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Gemeinde wird auf 1.000.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Reit im Winkl, 25.04.2023
Gemeinde Reit im Winkl
gez. Matthias Schlechter
Erster Bürgermeister

II.

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wurde gemäß Art. 65 Abs. 3 GO am 26.04.2023 durch Aushang an der gemeindlichen Anschlagtafel ortsüblich bekannt gemacht.