I.
Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 11.279.635 Euro
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 5.260.322 Euro
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen..
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
|
| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) — | 300 v.H. |
|
| b) für die Grundstücke (B) — 450 v.H. | |
| 2. | Gewerbesteuer — 380 v.H. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Gemeinde wird auf 1.000.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
II.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wurde gemäß Art. 65 Abs. 3 GO am 26.04.2023 durch Aushang an der gemeindlichen Anschlagtafel ortsüblich bekannt gemacht.