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Ausgabe 9/2023
Aus dem Rathaus
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Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Winklmoosstraße (Mautstraße) in der Gemeinde Reit im Winkl

Auf Grund des Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und der Art. 23 und 24 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Gemeinde Reit im Winkl folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Winklmoosstraße:

§ 1 Änderung

Die Gebührensatzung für die Benutzung der Winklmoosstraße vom 24.02.2016, veröffentlicht mit Bekanntmachung vom 25.02.2016, wird wie folgt geändert:

§ 4 erhält folgende Fassung:

„ § 4

Gebühren

Für die Benutzung der Winklmoosstraße (hin - und zurück) werden folgende Gebühren erhoben:

  1. Personenkraftwagen  —  10 EUR
  2. Motorräder  — 10 EUR
  3. Omnibusse (ab 10 Sitzplätze)  —  50 EUR
  4. Dauernutzer  —  50 EUR

    außerhalb der saisonalen Betriebszeiten der

    Winklmoosseilbahn zuzüglich Pfand für Chipkarte  —  25 EUR

  • Pfandgebühr  — 25 EUR
    für die Ausgabe von Schlüsseln (Chips) für die Schrankenanlage“

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Reit im Winkl, 27.04.2023
Gemeinde Reit im Winkl
gez.
Matthias Schlechter
Erster Bürgermeister

Die Satzung wurde am 28.04.2023 durch Aushang an der gemeindlichen Anschlagtafel ortsüblich bekannt gemacht.