Auf Grund des Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und der Art. 23 und 24 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Gemeinde Reit im Winkl folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Winklmoosstraße:
§ 1 Änderung
Die Gebührensatzung für die Benutzung der Winklmoosstraße vom 24.02.2016, veröffentlicht mit Bekanntmachung vom 25.02.2016, wird wie folgt geändert:
§ 4 erhält folgende Fassung:
„ § 4
Gebühren
Für die Benutzung der Winklmoosstraße (hin - und zurück) werden folgende Gebühren erhoben:
Dauernutzer — 50 EUR
außerhalb der saisonalen Betriebszeiten der
Winklmoosseilbahn zuzüglich Pfand für Chipkarte — 25 EUR
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung wurde am 28.04.2023 durch Aushang an der gemeindlichen Anschlagtafel ortsüblich bekannt gemacht.