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Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Rödelsee
Ausgabe 1/2023
Aus dem Gemeinderat
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Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Rödelsee vom 13.12.2022

vom 13.12.2022

231

Vorstellung des Bauvorhabens "Betreutes Wohnen in Rödelsee" durch den Bauherrn AVIAM Projektentwicklung AG & Co. KGaA und Herrn Architekten Redelbach

Der Geschäftsführer Herr Sebastian Ruppert und Architekt Georg Redelbach stellen das Projekt vor. Es werden 19 Wohnungen und bis zu 10 Stellplätze geschaffen. Der Baukörper ist maßstäblich in seinen Proportionen und fügt sich insgesamt ein. Ein Rahmenvertrag zur Betreuung ist mit einem Anbieter geschlossen. Individualverträge werden den Bewohnern angeboten. Die Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken werden eingehalten. Ein notwendiger Spielplatz wird in der Nähe errichtet, bzw. die Kosten übernommen. Allgemein wurden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Aussicht gestellt.

In der Diskussion wird das Projekt dem Grunde nach gebilligt. Das Mehrfamiliengebäude steht für eine verdichtete Innenentwicklung. Mit einem Nachbar steht der Projektträger bereits in Verbindung. Grundsätzlich wird die geringere Anzahl an Stellplätze für ein Projekt des altersgerechten Wohnens anerkannt. Sollten einzelne Wohnungen eine Nutzungsänderung erfahren, sind die Stellplätze erneut zu prüfen. Wichtig ist, dass der Vorhabensträger auf die erweiterte Nachbarschaft zugeht, um für das genehmigungsfähige Vorhaben zu werben.

Das Projekt findet breite Zustimmung. Dem ausgearbeiteten Bauantrag wird entgegengesehen

- Ohne Abstimmung -

232

Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.11.2022

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 18.11.2022, die in das Ratsinformationssystem eingestellt wurde, wird anerkannt.

einstimmig

233

Nachlese / Informationen /Erledigungen aus vorherigen Sitzungen

a)

Die Bauanträge wurden abgearbeitet.

b)

Schloss Crailsheim

Der Arbeitsgemeinschaft Norbert Hufnagel und Thomas Buchholz wurde der Auftrag für das Sanierungskonzept erteilt.

c)

Netzwerk Jüdischer Friedhof

Der Auftrag wurde an Frau Daniela Kühnel erteilt. Es fand bereits eine erste Sitzung zur Absprache statt.

Für die Druckkosten wurde ein Antrag auf Zuwendung zur Förderung von Druckkosten von Publikationen beim Bezirk Unterfranken gestellt. Dieser hat die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn übermittelt. Die Bewilligung einer Zuwendung steht noch aus.

d)

Baugebiet „Am Schwanberg“

Die Kaufvertragsurkunden sind überarbeitet und werden nach und nach an alle Bauwerber versandt. In 2022 sind schon 5 Beurkundungstermine vereinbart. Die ersten Beurkundungen finden am 14.12.22 statt.

e)

Zähleraustausch in Rödelsee und Fröhstockheim

Der Zähleraustausch durch die Firma U-Serv ELTEL-Networks GmbH ist abgeschlossen. Leider wurde bei einem Teil der Zähler die Verplombung nicht durchgeführt. Die Firma U-Serv wurde aufgefordert, die betroffenen Zähler nachträglich ordnungsgemäß zu verplomben und so vor missbräuchlichem Ausbau zu schützen.

f)

Vertrag zwischen der Gemeinde und Intraprofil

Gemäß der getroffenen Vereinbarung vom 14.10.2022 hat die Fa. Intraprofil Bausysteme GmbH die vereinbarte Summe von 33.000 € für die Ausgleichsflächen überwiesen.

g)

Archäologische Untersuchung Baugebiet „Am Schwanberg“

Mit Schreiben vom 21.11.2022 hat das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, München mitgeteilt, dass die Voraussetzungen für den beantragten Zuschuss auf 70.000 € für die archäologischen Untersuchungen im Baugebiet „Am Schwanberg“ aus fachlicher Sicht nicht gegeben sind.

h)

Zuschuss an die BRK-Bereitschaft

Der Zuschuss in Höhe von 1.348,76 € für die Ersatzbeschaffung von Einsatzkleidung wird bearbeitet.

i)

Kinder-Feuerwehr Rödelsee

Unfallversicherung: Auskunft der Kommunalen Unfallversicherung Bayern: Die Teilnehmer der Kindergruppe der FFW stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Kinder in Kindergruppen der Feuerwehr müssen in geeigneter Form betreut und beaufsichtigt werden. Die Anforderungen an Aufsicht und Betreuung sind dabei deutlich höher als bei der Jugendfeuerwehr. Der körperliche und geistige Entwicklungsstand von 6 bis 11-jährigen ist in besonderem Maße zu berücksichtigen. Das Personal, das die Betreuung übernimmt, muss über die hierfür erforderliche persönliche und fachliche Eignung verfügen. Der Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. gibt für die Betreuung der Kindergruppen eine klare Leitlinie:

"Die geringere Leistungsfähigkeit von Angehörigen der Kinderfeuerwehren gegenüber den Feuerwehranwärtern verbietet die üblichen feuerwehrtechnischen Tätigkeiten der Jugendfeuerwehr in der Kinderfeuerwehr. Daher sollen Kindergruppen zeitlich und räumlich getrennt von Jugendfeuerwehrgruppen ihre „Ausbildungsdienste“ gestalten. Der Löschangriff mit Strahlrohren der Feuerwehr stellt z.B. schon eindeutig einen Tätigkeitsbereich der Jugendfeuerwehr dar, bei dem es einer entsprechenden persönlichen Schutzausrüstung bedarf. Somit ein Tabu für die Kinderfeuerwehr! Einzig tolerierbar: Zu Zwecken der Brandschutzerziehung einsetzte Kübelspritzen für kleine „Zielübungen“."

Die Betreuer der Kindergruppen sind daher gefragt, kreative Beschäftigungsmöglichkeiten zu finden, die auf die Altersgruppe zugeschnitten sind. Anregungen hierfür finden sich z.B. in der Brandschutzerziehung. Im Internet findet man u.a. interessante Beispiele, wie man verschiedene Gerätschaften der Feuerwehr spielerisch einbinden und erlernen kann.

Besondere Herausforderungen an die Beaufsichtigung ergeben sich auch insofern, als Feuerwehrhäuser im Gegensatz zu Kindertageseinrichtungen oder Schulen in weiten Bereichen nicht kindgerecht gestaltet werden können. Auch durch Übungen, Einsätze und Arbeiten im Feuerwehrhaus können sich Gefährdungen für Kinder ergeben, die durch organisatorische Maßnahmen kompensiert werden müssen. Insbesondere Fahrzeughallen, Werkstätten, der Stauraum vor den Toren (Vorplatz), aber auch Übungshof und Parkplatz beherbergen Gefahrenquellen, vor denen es die Kinder zu schützen gilt.

Aus Sicht der KUVB können Kindergruppen nur dann eingerichtet werden, wenn dies den Aufgaben der Feuerwehr nicht entgegensteht. So muss z.B. gewährleistet sein, dass auch bei Alarmierungen die Betreuer weiter die Kinder beaufsichtigen und folglich nicht für den Einsatz zur Verfügung stehen können.

Folgende Punkte sind nun zu prüfen:

Persönliche und fachliche Eignung der Aufsichtspersonen und Betreuer der Kinder-Feuerwehr

Zeitliche und räumliche Trennung von Übungen der Kinder- und Jugendfeuerwehr

Keine Tätigkeiten ausüben, welche den Tätigkeitsbereich der Jugendfeuerwehr schon betrifft

Vermeidung von Gefährdungen und Schutz der Kinder durch organisatorische Maßnahmen in Fahrzeughallen, Werkstätten, Stauraum vor den Toren (Vorplatz), Übungshof und Parkplatz

Gewährleistung der Aufsicht/Betreuung der Kinder, wenn ein Feuerwehreinsatz ansteht (Aufsicht steht dann für den Einsatz nicht zur Verfügung)

Die Punkte werden zeitnah abgearbeitet.

Zuschuss LFV:

Um den Zuschuss vom LFV (300,00 €) zu erhalten, muss man drei Voraussetzungen erfüllen:

Angabe des Gründungsdatums, welches maximal drei Monate im gleichen Kalenderjahr zurückliegen darf

Bankverbindung

Schriftliche Bestätigung des KBR/SBR (mit Unterschrift)

Gründungsdatum ist laut Frau Wandler der 01.09.2022. Es wird versucht, den Zuschuss noch für 2022 zu bekommen.

Die Kinderfeuerwehr besteht derzeit aus 31 Kindern.

j)

Starkregenrisikomanagement

Beim Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg wurde um eine Vormerkung für das zu erwartende Förderprogramm gebeten. Es ist abzuwarten, bis dieses aufgelegt ist.

- Ohne Abstimmung-

234

Nachlese Bürgerversammlungen

Die Bürgerversammlungen fanden am 19.09.22 in Fröhstockheim und am 21.09.22 in Rödelsee statt. Bgm. Klein betont eingangs, dass den Gemeinderäten sowohl das Redekonzept als auch die nachfolgenden Ausführungen rechtzeitig vor der heutigen Sitzung zugegangen sind. Zwei Anfragen (Beleuchtung am Friedhof Fröhstockheim und Pflege von Grabstellen Rödelsee) wurden versehentlich nicht eingearbeitet.

Folgende Anfragen wurden gestellt:

Fröhstockheim

Archäologische Untersuchungen im Baugebiet „Am Schwanberg“

Es wurde sich nach Stand der Ausgrabungen des neuen Baugebiets und nach bisherigen Fundstücken erkundigt.

Antwort:

Bgm. Lussert informiert über die Funde und den derzeitigen Stand der Untersuchungen. Die Gemeinderäte werden stets über alle Entwicklungen der Baustelle informiert, ebenso über die Ergebnisse der Untersuchungen. Im übrigen fand ein öffentlicher Termin statt, der von vielen Bürger/innen wahrgenommen wurde. Die archäologischen Funde sind bedeutsam, verhindern aber die Erschließung des neuen Baugebietes nicht.

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Parksituation und gefährlicher Hund, Hauptstraße 25, Fröhstockheim

Es kamen mehrere Beschwerden wegen der Parksituation und dem „gefährlichen“ Hund, der angeblich auch schon Kinder angegriffen hätte.

Antwort:

Parken: Die Familie wurde wegen der Parksituation angeschrieben mit der Bitte, das Auto so zu parken, dass der Verkehrsfluss nicht beeinträchtigt und der Gehweg passierbar ist. Nachdem es hierzu keine Rückläufe mehr gab, war hier nichts mehr zu veranlassen. Falls das Parkverhalten weiterhin Anlass zur Beschwerde gibt, kann gerne (auch mit Fotoaufnahmen, auf denen das Kennzeichen sichtbar ist) über die Verkehrsüberwachung ein Bußgeld ausgestellt werden.

Hundehaltung; Die Familie hat bereits im September 2021 einen Wesenstest vorgelegt. Dieser müsste auch dem Gemeinderat schon vorgelegen haben. Auch das Veterinäramt Kitzingen (Frau Dr. Strodl) hat die Hundehaltung ohne Beanstandung überprüft. Die Familie wurde ebenfalls angeschrieben und darum gebeten, den Hund nicht frei im Hof umherlaufen zu lassen. Da sich daraufhin ebenfalls keine weiteren Rückmeldung oder weitere Beschwerden ergeben haben, war auch hier nichts weiter zu veranlassen.

Bgm. Klein hat zwei Gespräche mit der Familie geführt. Dabei wurde ihm berichtet, dass immer wieder Kinder und Erwachsene den Hund provozieren durch lautes Schreien oder dadurch, dass sie Stöckchen durch den Zaun halten.

Es kommt leider auch immer wieder zu Sachbeschädigungen, z.B. wurde eine Seite des Autos zerkratzt. Diese Straftat wurde auch bei der Polizei zur Anzeige gebracht.

Fazit: Es sollte überall mit dem gleichen Maß gemessen und das Gespräch mit den Betroffenen gesucht werden

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Fa. Intraprofil

Zur Anfrage der Ausführung der Erschließung kann mitgeteilt werden, dass die Zäune so angebracht werden, dass landwirtschaftliche Fahrzeuge immer die Flurwege vollumfänglich befahren können.

Die Erschließung über Waldweg war so beantragt und basiert darauf, dass firmeninterne Abläufe besser umgesetzt werden können.

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Lärm aus dem Gewerbegebiet

Es wurde auf Lärm im Gewerbegebiet hingewiesen, insbesondere betrifft dies die Metallverarbeitung und –entsorgung.

Antwort:

Die Fa. Knettenbrech & Gurdulic hat bereits umfassende Maßnahmen zur Lärmvermeidung bzw. Lärmreduzierung umgesetzt. Dies betrifft insbesondere die Arbeitsvorgänge im Metallhandel. Es finden keine Verladungen vor 7.30 Uhr und nicht später als 15.30 Uhr statt. „Schwere Container“ werden vorsichtig im hinteren Bereich abgesetzt und erst dann entladen. Freitags wird bereits um 14 Uhr der Metallbetrieb geschlossen. Die Fa. Knettenbrech & Gurdulic hält sich an die Vorgaben des Gewerbegebiets und der Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz.

Weiterer Lärm war durch das Bauvorhaben der Firma Intraprofil hervorgerufen worden. Nach Auskunft der Fa. Intraprofil hat das Bauvorhaben auf dem Betriebsgelände Lärm mit sich gebracht, der aber nichts mit dem Produktionsprozess zu tun hat. Lärmbelästigungen außerhalb der üblichen Betriebszeiten finden nicht statt. Die Fa. Intraprofil hält sich ebenfalls an die Vorgaben des Bebauungsplans im Gewerbegebiet.

Die aufgestellte Behauptung „nahezu zu jeder Tages- und Nachtzeit gäbe es Krach“ von den vorgenannten Betrieben ist schlicht und ergreifend unrichtig und wird von beiden Betriebsleitern zurückgewiesen. Vielmehr besteht immer die Möglichkeit, persönlich und vor Ort etwaige Probleme zu besprechen. Es sind aktuell nahezu keine Beschwerden mehr bei den Betrieben vorgetragen worden.

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Dorferneuerung Fröhstockheim

Frau Nadja Ruhnau-Warm erkundigt sich, ob unebene Steine und Kanten in der Hauptstraße noch beseitigt werden.

Antwort:

Horst Kohlberger als Mitglied der Teilnehmergemeinschaft Fröhstockheim konnte das bestätigen. Es ist üblich, dass es zunächst Kanten gibt, das Material setzt sich, so dass es am Ende so ausgeführt bleibt, wie es in der Ausschreibung vorgegeben wurde. Im Rahmen der Gewährleistung hat die Gemeinde für spätere Senkungen oder Schäden einen Anspruch gegen die Baufirma.

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BRK-Kinderhaus Rödelsee

Im Zuge der Vorstellung des Baufortschritts der Kindergartenerweiterung gab es Bedenken, dass nach Fertigstellung des neuen Baugebiets in Rödelsee die Kapazitäten des Kindergartens nicht mehr ausreichend sein könnten.

Antwort:

2. Bgm. Lussert stellt klar, dass die Gemeinde Rödelsee stets das bestmögliche Angebot für Kindergarten- und Schulkinder plant und sichert. Im übrigen hat die Gemeinde stets nach der Bedarfsplanung gehandelt. Ob und wie sich das neue Baugebiet auswirkt, wird sich zeigen. Jedenfalls kann nach Rücksprache mit der Kindergartenleitung und dem Träger (BRK) keine Rede davon sein, dass der Kindergarten „aus allen Nähten platze“.

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Jugendarbeit

Dr. Kelle informiert, dass die Baucontainer von den Jugendlichen sehr gut angenommen werden und manche Feier recht lange dauert; Beschwerden wurden keine an ihn herangetragen. Auf Nachfrage nach Schimmel in der unteren Wohnung des Jugendhauses Fröhstockheim erklärt Frau Schemm, dass sie dort öfter unterwegs ist und die Wohnung schimmelfrei sei.

Fakt ist, dass der Jugendraum im Dachgeschoß des Rathauses Fröhstockheim seit Anfang 2022 leer steht. Offenbar gibt es keinen oder wenig Bedarf vor Ort. Die Situation muss verbessert werden.

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Beleuchtung Verbindungsweg Rödelsee-Fröhstockheim

Frau Schöderlein hat moniert, dass die Lampen nur teilweise leuchten.

Antwort:

Die bestehenden Solarleuchten wurden 2012 zum Preis von 21.320 € zuzügl. MwSt installiert. Hintergrund war, dass die Gemeinde hier nicht kabelgebunden, sondern ökologisch an der Renaturierung für Beleuchtung sorgen wollte. Diese Beleuchtung genüg nicht den Anforderungen an eine Straßenbeleuchtung; das war von Anfang an klar.

Man ging bei den Akkus von einer Lebensdauer von 5-7 Jahren aus, diese sollten auch bis zu 10 Tage ohne Sonne überbrücken können. Die LED-Leuchtmittel sollten eine Lebenserwartung von 15-20 Jahren haben.

Bereits 2016 erhielten die Solarlampen ein Upgrade für die Solarregler und die Akkus wurden ausgetauscht zum Preis von 1.224 € zuzügl. MwSt.

Inzwischen liegt ein neues Angebot für die Wartung der 8 Solarlampen der Fa. Eckhard Winter, Rüdenhausen zum Preis von 7.325,64 € inkl. USt. vor. Hier ist der Austausch der Solar-Akkus und neue entsprechende Solarregler geplant.

Hierzu teilte ergänzend Herr Dr. Möhringer von der Firma Aquasolar mit:

Die Solarleuchten sind seit ihrer letzten Ertüchtigung mit neuen Akkus nun schon 6 Jahre lang in Betrieb, so dass die Solarakkus am Ende ihrer Lebensdauer angekommen sind, deren typische Lebensdauer 5 bis 7 Jahre beträgt.

Der Einbau neuer Solarakkus an jeder Leuchte würde im Sinne einer routinegemäßen Wartung erfolgen. Diese würde auch dazu beitragen, die Leuchten in einem gepflegten Zustand zu unterhalten, da hierbei auch die Leuchtenköpfe gereinigt würden.

Bei dieser Maßnahme empfehlen wir den jeweiligen Einbau eines neuen Solarreglers aufgrund des technischen Fortschritts: größere Effizienz, längere Autarkie der Beleuchtung im Winterhalbjahr und für den Akku schonendere Laderegelung. Die Solarleuchten wären dann technisch wieder in einem guten, aktualisierten Zustand.

An der ersten Leuchte am Ortsrand von Rödelsee haben wir kulanterweise im Winter 2020/2021 einen neuen Laderegeler eingebaut, anläßlich einer Reparatur des Mastrohrs infolge einer Beschädigung durch ein Mähfahrzeug. An dieser Leuchte kann man die Verlängerung der Autarkie und die Erhöhung der Akkuladung im Winterhalbjahr sehr schön beobachten.

Alternativ zu den angebotenen und bewährten Solarakkus auf Bleibasis könnten in Verbindung mit neuen Solarreglern auch Lithium-basierte Solarakkus eingebaut werden. Diese Lithium-Akkus wären zwar ca. 20 bis 25 Prozent teurer, hätten aber eine doppelt so lange prognostizierte Lebensdauer wie diejenige der Blei-Akkus. Allerdings liegen hierfür noch keine sehr langjährigen Erfahrungswerte vor.

Was nun die von Ihnen angefragte Umrüstung der Solarleuchten auf Versorgung mit dem Stromnetz der Straßenbeleuchtung betrifft, so würde diese Umrüstung voraussichtlich teuerer als eine potenzielle Anschaffung kabelgebundender Leuchten.

Die bestehenden Solarleuchten werden nämlich nur mit 12 Volt Spannung betrieben. Sie müssten auf die betreffenden Sicherheitseinrichtungen eines 230-Volt-Netzes aufgerüstet werden. Dazu müssten die Kabel in den Leuchten nach oben gezogen werden, da in den Solarleuchten keine Klemmkästen vorhanden sind. Ferner müssten auch neben dem Einbau von LED-Treibern, die mit 230 Volt gespeist werden können, Vorkehrungen zum Überspannungsschutz eingerichtet werden.

Eine Versorgung mit dem Straßenleuchtennetz würde also die Neuinstallation einer kompletten verkabelten Leuchtenstrecke mit neuen Leuchten und entsprechenden Baumaßnahmen bedeuten. Dies wäre im ökologischen Sinne sicherlich nicht nachhaltig, da dann die bestehenden Solarleuchten nutzlos wären und nicht wiederverwendet würden.

Die Wartung der 8 Solarleuchten, laut Angebot der Fa. Eckard Winter, ist günstig. Denn im Vergleich mit potenziellen Anschaffungs- und Betriebskosten von kabelgebundenen Leuchten sollten für den Solarleuchtenbetrieb die Einsparungen von Stromkosten im Zeitraum zwischen den Wartungszyklen einbezogen werden. Sie könnten angesichts der gegenwärtig stark steigenden Strompreise relevante Beträge ausmachen.

Alternativ wurde bei der N-Ergie Netz GmbH nach einer kabelgebundenen Beleuchtungslösung angefragt.

Das Angebot beinhaltet, dass die Leuchten mit einem bewegten Licht ausgestattet werden können, das heißt, wenn Fußgänger oder Fahrradfahrer die Strecke einfahren werden zwei bis drei Leuchten in Fahrtrichtung eingeschaltet und nachdem die Fußgänger/Radfahrer die Strecke verlassen haben gehen die Leuchten wieder in ihren Ruhezustand zurück. Die Zeitdauer des Einschaltens, die Anzahl der eingeschalteten Leuchten sowie die Brenndauer der Leuchten lässt sich einstellen, auch der Ruhezustand (z.B. 20 % der Lichtleistung oder annähernd null) wird vorher festgelegt. Das würde nicht nur Energie sparen, zudem würden die Naturschützer etwas mehr Akzeptanz für die Anlage entgegenbringen.

Es wurde die Leuchte Jovie LED 17 W auf einem Stahlmast mit 4,5m in zwei Ausführungen angeboten, einmal mit Vorbereitung für das bewegte Licht (nur mit Sockel zur Aufnahme der Sensoren, Gesamtpreis: 66.784,67 € brutto) und einmal komplett mit Sockel, Sensoren und die in den Leuchten verbaute Steuerung (Gesamtpreis: 71.229,32 € brutto)

Die Grabarbeiten wurden mit angeboten, natürlich kann die Gemeinde diese auch selbst ausführen lassen. Hier könnten 35.700 € zuzügl. MwSt. eingespart werden.

Voraussetzung für den Bau der Anlage ist die Zustimmung aller zuständigen Behörden, die Fläche entlang des Rödelbaches ist im Ökoflächenkataster eingetragen.

Sonstiges:

Es sollen grundsätzliche Überlegungen zur künftigen Ausleuchtung und Nutzung des Verbindungsweges angestellt werden.

Sollte der Verbindungsweg nicht als reiner Fuß- und Radweg genutzt werden ? Hierzu gab es auch Anregungen aus der Umfrage unter den Senioren. Zur Staatsstraße hin muss die Zufahrt dann gesperrt sein. Landwirte können weiterhin über die landwirtschaftlichen Wege ihre Grundstücke anfahren.

Beschlussvorschlag:

a) Die Solarleuchten werden gemäß dem Angebot der Firma Winter und der Darstellung des Herrn Dr. Möhringer ertüchtigt und mit Lithium-Akkus versehen. Die Mehrkosten von ca. 25 % zum bestehenden Angebot der Firma Winter stehen damit immer noch im Verhältnis 1:10 zu den Gesamtkosten von mindestens 100.000 EUR, die für die Erstellung einer neuen kabelgebundenen Beleuchtung entstehen. Sowohl der ökologische, als auch der ökonomische Aspekt spielen hierbei eine wesentliche Rolle.

Bürgermeister Klein lässt prüfen, ob die Leuchten mit einem „bewegten Lichtsensor“ ausgestattet werden können.

einstimmig

b) Der Verbindungsweg zwischen Rödelsee und Fröhstockheim soll künftig als reiner Fußgänger- und Radfahrweg genutzt und für den fließenden Verkehr gesperrt werden. Dies hat auch sicherheitstechnische Gründe. Die Umwidmung erfolgt mit Wirkung zum 01.01.2023.

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sind bauliche Maßnahmen erforderlich. Diese werden mit der Polizei abgestimmt.

Einstimmig

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Natürliches Regenrückhaltebecken

Georg Appold hatte vorgeschlagen, die Errichtung eines natürlichen Regenrückhaltebeckens zwischen Rödelsee und Fröhstockheim aus Gründen des Hochwasserschutzes zu prüfen.

Antwort:

Es fanden bereits im Rahmen des Hochwasserschutzmanagements im Jahr 2019/2020 Begehungen statt, die mögliche Standorte von Rückhabebecken untersuchen sollten. Im Zusammenhang mit den Ergebnissen des Starkregenrisikomanagements soll deutlich werden, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die Ortschaften noch besser vor Starkregenereignissen zu schützen. Ob und inwieweit die schon ins Auge gefassten Standorte bzw. auch der geplante Landschaftssee in den „Strohwiesen“ geeignet ist, wird sich zeigen.

Durch die Renaturierung des Rödelbaches wurden bereits Vorkehrungen für Hochwasser geschaffen. Der Rödelbach kann bzw. konnte bisher die Wassermassen aufnehmen und auch die Verrohrung in Fröhstockheim hat die Mehrwassermassen größtenteils aufgenommen.

Die weitere Schaffung von Regenrückhaltebecken ist jedenfalls mit dem Erwerb von Grundstücksflächen verbunden. Die Ergebnisse des Starkregenrisikomanagements bleiben abzuwarten.

Es wird vorgeschlagen, Herrn Schneider als Fachkundigem zu einer Informationsveranstaltung über das Abflussverhalten des Rödelbachs in Fröhstockheim einzuladen.

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Raiffeisenhalle/Vereinshalle Fröhstockheim

Aus Platzgründen wurde darum gebeten, für den Faschingswagen einen anderen Stellplatz zu suchen.

Antwort:

Aktuell stört der Faschingswagen nicht; es wird nach einem neuen Standort gesucht.

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Schaffung von PV- und Solaranlagen

Es wurde angeregt, mehr PV- und Solaranlagen zu bauen.

Antwort:

Die Gemeinde Rödelsee ist hier seit 2005 Vorreiter im Vergleich zu anderen Gemeinden und verfügt über mehrere PV-Anlagen (Schule, Bauhof, Vereinsscheune, RÜB, künftig Kindergarten u.a. Erdwärme). Im Zusammenhang mit der Energiewende werden weitere Möglichkeiten untersucht und einer Kosten-Nutzen-Analyse unterstellt. Dies gilt insbesondere für alle öffentlichen Gebäude wie Rathäuser, Feuerwehrgerätehäuser udgl. Die Gemeinde Rödelsee selbst hat keine gut nutzbaren Grundstücke für PV-Freiflächenanlagen; zudem soll eine Projektgesellschaft landkreisweit den geordneten Ausbau der erneuerbaren Energien sicherstellen.

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Beleuchtung Parkplatz Friedhof Fröhstockheim

Frau Menina Schwertel fragte nach, ob die Beleuchtung am Parkplatz am Friedhof sein muss.

Antwort:

Die Beleuchtung am Friedhof Fröhstockheim ist für die Verkehrssicherheit der öffentlichen Parkplätze erforderlich.

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Rödelsee

Gruft am Rödelseer Friedhof

Herr Walter Schubert und Herr Martin Wandler wollen wissen, warum die Gemeinde die Verpflichtung hat, die private Familiengruft zu übernehmen und zu sanieren.

Antwort:

Die Frage wurde an das Landesamt für Denkmalpflege weitergeleitet.

Herr Haas hat hierzu wie folgt geantwortet: „Herzlichen Dank für Ihre Nachrichten zu der Gruft der Familie Geisendörfer. Der Friedhof ist nach Art. 1 Abs. 2 BayDSchG als Einzeldenkmal mit folgendem Text in die Bayerische Denkmalliste eingetragen: Denkmal-Nr. D-6-75-161-28: „Friedhofsmauer aus Bruchstein, Sandstein, 1680, 1826; Leichenhaus, Sandsteinquaderbau mit Satteldach, um 1930; Gruft (Fam. Geisendörfer) mit gestuftem Steindach, 18. Jh.; Epitaphien in den Friedhofsmauern, eines bez. 1622, und des 18. Jh.; Kreuzigungsrelief, wohl 16. Jh.; klassizistisches Grabmal mit Urne, bez. 1831; Grabplatten 18. Jh.“

Die explizite Nennung der Familiengruft im Listentext und die dominante Lage neben dem Haupteingang und an der Südwestecke der Einfriedung zeigen an, dass es sich um einen integralen Bestandteil des Denkmals handelt, sodass der Erhalt durch das BayDSchG geboten ist. Auch wenn die – ich vermute – örtliche Friedhofsordnung nach Ablauf der Ruhezeit eine Räumung der Grabmäler vorsieht, besitzt in einem solchen Fall die Erhaltung der denkmalgeschützten Anlage Vorrang. Ich gehe davon aus, dass dies aufgrund der prominenten Lage und der einzigartigen Gestaltung auch nicht in Frage steht. Neben der angesprochenen Übernahme der Gruft durch die Kommune wäre auch eine Neuvergabe an eine andere Familie vorstellbar, die ergänzend ihre eigene Erinnerungstafel anbringen könnte. Bei großen denkmalgeschützten Friedhöfen mit zahlreichen historischen Grabsteinen wie dem Johannisfriedhof in Nürnberg ist ein solches Vorgehen durchaus üblich.

Da der Fristablauf der Ruhezeit erst zum 21.02.2027 endet, sollte das weitere Vorgehen sorgfältig bedacht sein. Das BLfD hält es aufgrund der gegenwärtigen Kenntnislage nicht für zielführend hierüber kurzfristig einen Gemeinderatsbeschluss herbeizuführen.

Aus denkmalfachlicher und konservatorischer Sicht sollte zuerst eine Begutachtung mit dem Amtsrestaurator des BLfD, Herrn Sabatzki, erfolgen, um den tatsächlich erforderlichen Umfang einer Konservierung festzulegen. Auf dieser Grundlage können konkrete Angebote eingeholt werden, sodass der Kostenumfang verlässlich definiert und die mögliche Förderung beraten werden kann.

Herr Sabatzki erhält diese Email z.K. cc. Ich habe mit ihm bereits über die Gruft gesprochen und Sie können Ihn gerne kontaktieren und einen gemeinsamen Besichtigungstermin vereinbaren.“

Ergebnis:

Am 12.01.23 wird eine Ortseinsicht und Beurteilung des tatsächlichen Umfangs von Erhaltungsmaßnahmen mit Herrn Dipl.-Ing. Sabatzki vom Bay. Landesamt für Denkmalpflege stattfinden. Nach der Inaugenscheinnahme des Amtsrestaurators und Ermittlung des Kostenumfangs kann der Gemeinderat über das weitere Vorgehen entscheiden.

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Jüdischer Friedhof

Herr Walter Schubert erkundigt sich nach den rechtlichen Verpflichtungen gegenüber dem jüdischen Friedhof.

Antwort:

Bürgermeister Klein informiert, dass es zum Friedhof keine Verpflichtungen gibt, für das Umfeld des Friedhofs ist die Gemeinde als Eigentümerin verantwortlich. Der Aussichtspunkt und das Tastmodell werden errichtet, da die Pflege der Erinnerungskultur eine gemeindliche Aufgabe ist. Der Gemeinderat hat die Beschlüsse hierzu einstimmig gefasst und steht hinter dem Projekt.

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Häcksel- und Grüngutplatz

Herr Wilhelm Wurm erklärt, dass es weiterhin einen Bedarf für einen Häcksel- und Grüngutplatz gibt.

Antwort:

Bgm. Klein erläutert, dass die Auflagen zum Betrieb einer Anlage durch die Gemeinde, diese unwirtschaftlich machen. Es stehen Kosten von ca. 600.000 EUR im Raum und Zusatzkosten für die Unterhaltung. Künftig werden in der Nähe des bisherigen Häckselplatzes Container für das Grüngut aufgestellt. Zudem ist eine Fahrt zum Kompostwerk im Klosterforst zumutbar.

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Baugebiet „Schlossgrund“

Herr Herbert Krämer erkundigt sich nach dem Stand des Verfahrens „Weltner“.

Antwort:

Bgm. Klein informiert, dass weder beim Normenkontrollverfahren Baugebiet „Schlossgrund“ vor dem Bay. Verwaltungsgerichtshof noch zum Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Würzburg (Sache gegen Bürgermeister Klein persönlich) gibt es Neuerungen.

Friedhof Rödelsee

Frau Christina Wandler erkundigt sich, wie die Gemeinde verfährt, wenn ein Grab nicht gepflegt wird.

Antwort:

Bgm. Klein informiert, dass die Grabnutzer angeschrieben werden mit Fristsetzung. Sollte das Grab dann nicht ordentlich gepflegt sein, wird das zu Lasten des Grabnutzers in Auftrag gegeben.

Sonstiges:

Am Rande der Bürgerversammlungen kommt es durch Gemeinderäte zu Äußerungen zur schlechten Qualität der Präsentation in Fröhstockheim bzw. zum Abstimmungszwang in Gemeinderatssitzungen.

- Ohne Abstimmung –

235

Hochwasser- und Katastrophenschutz;

235.1

Arbeitskreis Hochwasser / Katastrophenschutz; Protokoll der 3. Sitzung vom 05.10.2022

Das Protokoll der 3. Arbeitskreissitzung Hochwasser / Katastrophenschutz vom 05.10.2022 wird zur Kenntnis genommen.

Die Rechnung von Dipl.-Ing. Univ. Norbert Schneider, Wiesentheid für Leistungen bzgl. Hochwasservorsorge gem. Beratervertrag vom 23./25.08.2021 in Höhe von 190,60 € wurde zur Zahlung angewiesen. Die Rechnung beinhaltet das 3. Treffen des Arbeitskreises Hochwasser – Katastrophenschutz sowie das 1. Treffen des Krisenstabs Rödelsee.

Herr Dipl.-Ing. Univ. Norbert Schneider bestätigt, dass die Gemeinde Rödelsee mit ihrer Krisenvorsorge führend im Landkreis Kitzingen ist.

- Ohne Abstimmung -

235.2

Örtlicher Krisenstab Katastrophenschutz

Der Örtlicher „Krisenstab Katastrophenschutz“ der Gemeinde Rödelsee hat sich am 12.11.2022 von 10.00 bis 12.30 Uhr das erste Mal mit folgenden Ergebnissen getroffen:

Ziel des Treffens

Die Gemeinde Rödelsee will sich auf Katastrophenfälle (Hochwasser, Unwetter, Stromausfall etc.) im örtlichen Bereich möglichst gut vorbreiten. Dabei geht es darum, dass die Verantwortlichen wissen, was zu tun ist, die erforderlichen Gerätschaften und Mittel vorgehalten werden und dass die Bevölkerung informiert wird.

Ergebnisse

1.

Starkregenrisiko-Management-Konzept (SMK) für das Gemeindegebiet

Das SMK wurde bereits im Hochwasseraudit im Sept. 2020 und im Gemeinderat behandelt. Es beinhaltet u.a. Starkregengefahrenkarten und Fließwegepläne. Für das Zuwendungsverfahren beim Freistaat Bayern (Zuschusshöhe 75 %) ist es erforderlich, die Aufnahme in die Förderliste am WWA Aschaffenburg noch in 2022 zu beantragen. Das LfU gibt in Kürze einen „Leitfaden für SMK“ heraus, in dem auch Ausschreibungsunterlagen für die Angebotseinholung bei Ingenieur-Büros enthalten sind. Mit diesen Unterlagen können mind. 3 Angebote eingeholt werden. Danach legt die Gemeinde den Zuwendungsantrag beim WWA vor.

2.

Professionelle Wetterstation

Beim 3. Treffen des Arbeitskreises „Hochwasser und Katastrophenschutz“ wurde die Anschaffung einer Regenmessstation besprochen. Bgm. Klein hat zwei gleichwertige Angebote (Fa. messbar.de und Fa. UGT) eingeholt. Es wurde festgelegt, dass das günstigere Angebot der Fa. UGT vom 08.11.2022 über 2.291,95 € brutto beauftragt werden. Als Standort wurde die Erweiterungsfläche des örtlichen Bauhofs ausgewählt. Es kommen noch Kosten für die Installation, die Stromversorgung und die EDV-technische Einrichtung dazu. Die zweite Messstation des Weinbauvereins kann zur Datenauslesung genutzt werden.

3.

Festlegung von zentralen Anlaufstellen und „Wärme- und Lichtpunkten“

Bgm. Klein erläutert an verschiedenen Broschüren die vielfältigen Möglichkeiten, wie die Organisationsstrukturen geschaffen werden können. Hierzu gibt es u. a. eine „Checkliste Stromausfall“ der BVF Oberpfalz, einen Mustereinsatzplan Stromausfall für Feuerwehren vom Land Hessen bzw. einen solchen vom Reg-Präsidium Karlsruhe, Leitfäden verschiedener Kommunen zum Katastrophenschutz, den Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Verhaltensregeln und Vorsorgemaßnahmen für Notfälle und Katastrophen oder Checklisten für Kommunen bei Hitze und Starkregen der Johanniter-Unfall-Hilfe eV. u.v.m. Einzelne Gemeinden haben z. B. eine Notfallplanung „Stromausfall“ erstellt. Es wird beschlossen, anhand dieser schon bestehenden Vorgaben eine Checkliste samt umfassenden Notfallplan für die Gemeinde zu erstellen.

Bgm. Klein hat sowohl vom Energieversorger „N-Ergie AG“ als auch vom Wasserversorger „Fernwasserversorgung Uffenheim“ sowie von der „Licht-, Kraft- und Wasserwerke GmbH, Kitzingen“ klare Aussagen dazu, dass mit der in der Öffentlichkeit panikmachenden Szenarien nicht unbedingt zu rechnen ist. Es kann wohl zeitweise zu Problemen kommen, man ist aber auf allen Ebenen mehrfach abgesichert. Nach Auskunft der Trinkwasserversorger ist die Versorgung mit Notmaßnahmen gesichert. Es muss aber mit Druckschwankungen und evtl. mit kurzzeitigen Unterbrechungen der Versorgung gerechnet werden. Auch die Stromversorger halten einen stundenlangen „Blackout“ für unwahrscheinlich.

Es wird beschlossen, einen Krisenstab zu bilden; dieser besteht aus dem 1. und 2. Bürgermeister der Gemeinde, zwei Mitgliedern der BRK-Bereitschaft (vorrangig Bereitschaftsleitung), den beiden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren, zwei Vertretern der Communität/Schwanberg, zwei Mitarbeitern des Bauhofes und Steven Heß als Beauftragter der Firma Elektro Reichhard.

Der Krisenstab trifft sich spätestens nach einer Stunde Stromausfall im Feuerwehrhaus Rödelsee. Die Einladung erfolgt über die Gemeinde. Es ist noch zu klären, wie die Kommunikationswege dauerhaft sichergestellt werden können. Zudem muss ggfls. auf Informationen aus der Verwaltung zurück gegriffen werden. Auch das muss noch abgestimmt werden.

Es soll im Vorfeld ein Aufruf an vulnerable Personen, die auf Strom angewiesen sind, medizinische Hilfe bedürfen oder nicht gehfähig sind, erfolgen. Diese Personen sollen sich dann mittels eines Fragebogens bei der Gemeinde melden. Die Vorgaben des Datenschutzes sind dabei zu beachten.

Es wurde für den Notfall „Stromausfall über 2 Stunden = „Blackout“ vereinbart:

Feuerwehrhaus Rödelsee = zentrale Krisenstabstelle für die Verantwortlichen im Schulungsraum und Gerätehaus Lichtpunkt für Rödelsee

Vinothek/Schloss Crailsheim = Wärmepunkt für Rödelsee

Feuerwehrhaus / Gerätehaus / ehem. Rathaus = Wärme- und Lichtpunkt für Fröhstockheim

Schwanberg: Forsthaus = Lichtpunkt; Jugendhaus = Wärmepunkt

weitere Festlegungen:

4.

Anschaffung von Stromgeneratoren

Es soll eine Ersatznotversorgung mit Strom über dezentrale, netzfähige Generatoren mit mind. 7,5 KW Leistung und Dieselbetrieb an folgenden Stellen hergestellt werden:

Feuerwehrhaus Rödelsee, Schloss Crailsheim, Feuerwehrhaus Fröhstockheim, Forsthaus Schwanberg.

Zunächst ist vordringlich die Beschaffung eines Generators für das Schloss Crailsheim. Dieser schlägt mit ca. 11.000 EUR zu Buche, hat aber eine Leistung von 9 KW und ist einspeisungsfähig. Der Beschaffung wird zugestimmt; der Gemeinderat hat das noch zu genehmigen. Lt. Bgm. Klein gibt es für den Katastrophenschutz aber eine Haushaltsstelle mit ca. 30.000 EUR. Der Generator wird im Anschluss im Feuerwehrhaus Rödelsee beim o.g. Treffen vorgestellt. Er erfüllt alle Anforderungen und ist sehr einfach bedienbar.

5.

Kraftstoffversorgung

Im Bauhof sind vorhanden: 5.000 Liter neuer Dieseltank, 2 x 1.000 Liter alte Dieseltanks, 8 Kanister mit 20 Liter. Im 5.000 Liter Tank soll ein Mindestfüllstand von 3000 Liter stets vorgehalten werden. Es muss gewährleistet sein, dass die Generatoren unkompliziert nachgefüllt werden können.

6.

Weitere Notfallmaßnahmen

Zur Information sollen Broschüren mit Verhaltensvorschlägen an alle Haushalte und Gasthäuser (Touristen) verteilt werden. Ein Muster des BBK =Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenvorsorge liegt vor.

In den o.g. Wärmepunkten sollen eigene Wasservorräte vorgehalten werden. In der Vinothek sollen 500 Liter Mineralwasser in Glasflaschen im Durchlauf als Dauervorrat gelagert werden.

Im Dorfladen sollen Lebensmittel (Konserven) und Hygieneartikel bevorratet werden.

Der BRK soll im Auftrag der Gemeinde 30 Feldbetten mit Decken anschaffen.

Viehhaltende Höfe und Betriebe sollen in Eigenvorsorge selbst handeln (Notfallpläne, Vorratshaltung etc.).

Die Kosten der Erstanschaffung bzw. Bevorratung können mit dem bestehenden Haushaltsansatz der Gemeinde in Höhe von 30.000 EUR bewerkstelligt werden.

7.

Auskunft der Fa. Reichhard, Kitzingen

Die Fa. Reichhard befürwortet die o.g., dezentrale Ersatzstromversorgung. Von einer grundsätzlichen Versorgung mit PV-Strom aus Speichern wird abgeraten. Allerdings kann die PV-Anlage so eingerichtet werden, dass sie sofort beim Stromausfall auf eine Notfallleistung umstellt und damit Licht und Strom zunächst vorhanden ist, bis der Generator selbständig Strom erzeugt und in das Stromnetz einspeisen kann.

Es sollen aber weiterhin die Dächer öffentlicher Gebäude mit PV-Anlagen ausgestattet werden. Hierzu werden Angebote erstellt.

Für das Feuerwehrgerätehaus Rödelsee liegt bereits ein Angebot für eine PV-Anlage samt Energiespeicher mit einer Modulleistung von 31,19 kwp vor mit ca. 77.000 EUR. Dieses beinhaltet auch die Notstromversorgung und die Beheizung mit Decken-Heizelementen in Küche und Schulungsraum (Einsatzzentrale). Der Krisenstab befürwortet die Installation; der Gemeinderat hat die Entscheidung letztendlich zu treffen. Bis zur Höhe von ca. 40.000 EUR sind hierfür Mittel im Haushalt der Gemeinde bereits eingestellt.

8.

Noch nicht besprochene Punkte

Bei einem weiteren Treffen des Krisenstabs soll u.a. über Folgendes gesprochen werden:

-

To-do-Liste: was ist wichtig, wer kümmert sich

-

Liste über Ansprechpartner

-

Checkliste über „Was-Wann-Wo-Wer-Wohin“ im Notfall

Beschluss:

Die vom Krisenstab erarbeiteten Punkte im Hochwasser- und Katastrophenschutz werden anerkannt und genehmigt.

Im Haushalt 2022 sind für die Sanierung der Heizungsanlage des FF-Anbaus Rödelsee bereits 35.000 € eingestellt, die bisher nicht benötigt wurden, weil die Entwicklung erst abgewartet wurde. Brennstoffzellen sind nicht sinnvoll bzw. rentierlich einzusetzen; dies wurde abgeprüft.

Umsonst bekommt die Gemeinde weder den Klimawandel in den Griff, noch den koordinierten Katastrophenschutz.

Das Angebot der Firma Reichhard ist wirtschaftlich gut; eine beschränkte Ausschreibung bei 3 Firmen ist durchzuführen.

Somit kann man hier zwei Fliegen mit einer Klatsche schlagen:

1. Unter Berücksichtigung der Einspeisung und des Eigenverbrauchs amoritisiert sich die Anlage wohl entsprechend den Berechnungen im Angebot, auf das hierwegen verwiesen wird.

2. Zudem ist der dringend notwendige Austausch der Heizung im Schulungsraum/Anbau, der vom Bezirksschornsteinfeger moniert wurde, damit ebenfalls erledigt.

Die Haushaltsreste von 35.000 € werden hierfür in das Jahr 2023 übernommen und entsprechend aufgestockt.

Der Beschaffung der Hilfsmittel bzw. des Generators sowie der Umsetzung der PV-Anlage auf dem Dach der FF Rödelsee samt Heizungsanlage incl. Notstromversorgung und Speicher wird zugestimmt.

Die weiteren Maßnahmen, insbesondere weitere PV-Anlagen auf gemeindlichen Dächern sowie die Ausstattung der weiteren Licht- bzw. Wärmepunkte sind im Laufe des Jahres 2023 durch den AK Katastrophen- und Hochwasserschutz zu konkretisieren.

Der Haushaltsansatz von jährlich 30.000 EUR für Maßnahmen des Katastrophenschutzes bleiben zunächst bestehen.

Über höhere Investitionen ist von Fall zu Fall zu entscheiden, sobald die Investitionskosten und Rentabilitätsberechnungen vorliegen.

einstimmig

236

Energiewende kommunal

236.1

Förderprogramm für Solaranlagen (Dach/Terrasse/Balkon)

Auf den TOP 193 vom 18.10.2022 wird Bezug genommen.

Der Gemeinderat hat sich mit der Thematik „Erneuerbare Energien“ allgemein und Freiflächenphotovoltaikanlagen im Besonderen bereits seit den Jahren 2005 ff befasst. Für „Windkraft“ und „Energiewald“ fehlte es am Umsetzungswillen bzw. geeigneten Flächen. Die mögliche Kooperation auf Landkreisebene bietet nun die Gelegenheit, sinnvolle eigene Programme im Gemeindegebiet umzusetzen, um die Energiewende lokal zu forcieren.

Der Gemeinderat hat zum seinerzeitigen Sachvortrag u. a. beschlossen:

„Die Gemeinde Rödelsee beschließt mit Wirkung zum 01.01.2023 dem Grunde nach ein Förderprogramm für die Installation von PV-Anlagen auf Dachflächen. Basis ist eine Förderung von 100 EUR pro kwPeak Nennleistung der Anlage. Mehrfachförderung ist möglich, wenn die Anlagen auf verschiedenen Gebäuden errichtet werden. Insgesamt werden hierwegen jährlich 20.000 EUR in den Haushalt ab dem Haushaltsjahr 2023 eingestellt. Die endgültige Formulierung des Förderprogramms wird in einer der nächsten Sitzungen beraten und beschlossen.“

Die Auszahlung von Fördergeldern soll nun pauschal erfolgen, zudem sollten auch sog. „Stecker-Solargeräte“ wie beim Landkreis Kitzingen gehandhabt, aufgenommen werden.

Die Höhe der Förderung sollte sich nicht auf die Leistung der Solaranlage, sondern auf die Gesamtkosten beziehen.

Beschluss:

In Anlehnung an Förderprogramme des Landkreises Kitzingen und der Großen Kreisstadt Kitzingen wird folgende „Richtlinie für die Sonderförderung von Solarstrom in der Gemeinde Rödelsee“ beschlossen:

Der Abdruck der Richtlinie erfolgt im nächsten Mitteilungsblatt.

Einstimmig

236.2

Beteiligung an einer Gesellschaft zur Entwicklung von Wind- und Photovoltaikkraftwerken im Landkreis Kitzingen, Beitrag zur Erreichung von Klimaschutzzielen

Auf die allgemeinen Informationen von Bgm. Klein wird verwiesen; zudem auf die Powerpointpräsentationen, die den Gemeinderäten übersandt wurden. Leider hat wohl kein Gemeinderat bei der Informationsveranstaltung in Wiesentheid teilgenommen.

Es soll eine Projektentwicklungsgesellschaft von den kommunalen Gebietskörperschaften und Versorgungsunternehmen im Landkreis Kitzingen gegründet werden. Aufgabe ist es, den Ausbau der erneuerbaren Energien besser zu koordinieren. Mit einem koordinierten Vorgehen gemeinsam mit den Infrastrukturbetreibern/Energieversorgungsunternehmen - N-ERGIE, ÜZ Mainfranken und LKW Kitzingen - im Landkreis Kitzingen werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:

„Richtigen“ Technologiemix ermitteln

Netzausbau und Zubau der Erneuerbaren hinsichtlich richtigem Zeitpunkt und richtigem Ort koordinieren

Investitionskosten begrenzen und in Folge Stromkosten für die Verbraucher der Region begrenzen

Flächenverbrauch begrenzen

Langfristige und „breite“ Wertschöpfung vor Ort realisieren

Das koordinierte Vorgehen in Form einer gemeinsamen Gesellschaft dient dazu, wesentliche Grundstücke für Windkraftanlagen und Photovoltaikfreiflächenanlagen zu sichern sowie diese Flächen und Projekte in der richtigen Reihenfolge zu entwickeln. Erreicht wird hierdurch ein zielgerichtetes Vorgehen zum Wohle der Menschen und Unternehmen in der der Region, welches Gemeinwohl vor Einzelinteressen und nachhaltigen Erfolg vor „schnellen Gewinn“ stellt.

Rahmenbedingungen und Zielsetzung

Die Erreichung der Klimaschutzziele wird sowohl auf der europäischen wie auch auf der nationalen Ebene vorangetrieben. Wegweisend ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes hierzu, welcher Ende April 2021 veröffentlicht wurde und die wesentliche Leitlinie für den Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist. Die Ausbauziele der Bundesregierung wurden im sogenannten „Osterpaket“ im Jahr 2022 definiert. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist essentiell für die Erreichung der Klimaschutzziele. Die Bundesregierung hat sich das konkrete Ziel gesetzt, dass bis zum Jahr 2030 mindestens 80 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs aus Erneuerbaren Energien stammen. Zugleich ist von einem sehr deutlichen Anstieg des Strombedarfs in Deutschland auszugehen, bedingt durch die zunehmende Elektrifizierung im Verkehrs- und Gebäudesektor (i. W. Elektromobilität und Wärmepumpen).

Im Ergebnis bedeutet dies eine erforderliche Verdreifachung der installierten Leistung bei Erneuerbaren Energien ggü. dem heutigen Niveau bis zum Jahr 2030, die nur durch erhebliche Anstrengungen vor Ort in den Kommunen erreicht werden kann.

Zugleich muss das Stromverteilnetz als elementare Infrastruktur stark ausgebaut werden, um den Anschluss der Erneuerbaren Erzeugungsanlagen zu ermöglichen. Die Sichtbarkeit von Windkraft- und Photovoltaikfreiflächenanlagen, aber auch von Stromleitungen, Umspannwerken etc., wird deutlich zunehmen und das Landschaftsbild dauerhaft verändern. Ebenso steigt der Flächenbedarf für die technischen Anlagen stark an und damit die Nutzungskonkurrenz zu Landwirtschaft, Tourismus, Erholung/Freizeit etc. Ohne nachhaltige Akzeptanz in der Bevölkerung kann der Ausbau in der gesetzlich vorgegebenen Dimension nicht gelingen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Ausbau des Stromverteilnetzes deutlich länger dauert als der Ausbau der Erneuerbaren Energien. Folge des bislang weitgehend unkoordinierten Vorgehens beim Ausbau der erneuerbaren Energien ist, dass zahlreiche Photovoltaikfreiflächenanlagen errichtet werden, diese jedoch die Strommengen nur stark reduziert in das Verteilnetz einspeisen können. Daher steigen die erforderlichen Ausgleichszahlungen für nicht eingespeiste Strommengen stark an und in Folge die Stromkosten für die Verbraucher der Region. Eine analoge Entwicklung ist bei der Windkraft zu erwarten.

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist daher künftig so zu gestalten, dass keine unnötigen Folgekosten für die Menschen und Unternehmen des Landkreises Kitzingen entstehen, der Flächenverbrauch auf das erforderliche Maß begrenzt bleibt, Ressourcenengpässe berücksichtigt werden und die Wertschöpfung weitest möglich in der Region verbleibt. Es ist daher eine enge Koordination und ein hohes Maß an Verbindlichkeit zwischen Kommunen (in einem regionalen Zusammenhang) und ihren regionalen Energieversorgern zwingend erforderlich, um die Akzeptanz in der Bevölkerung zu wahren, unnötig hohe Stromkosten für Bürger*innen und Unternehmen sowie einen unnötigen Flächenverbrauch zu vermeiden und zugleich eine weiterhin sichere Versorgung zu gewährleisten.

Die im Folgenden vorgestellte geplante Kooperation von kommunalen Gebietskörperschaften und Versorgungsunternehmen im Landkreis Kitzingen fügt sich somit sehr gut in die aktuelle klimapolitische Aufgabenstellung ein und leistet einen relevanten Beitrag, die Herausforderungen im Landkreis Kitzingen gut zu meistern.

Modell und organisatorische Umsetzung

Der zur Beschlussfassung vorgelegte Lösungsansatz sieht vor, dass die kommunalen Gebietskörperschaften (Städte, Märkte, Gemeinden, Landkreis) und N-ERGIE, ÜZ Mainfranken und LKW Kitzingen im Landkreis Kitzingen gemeinsam eine Projektentwicklungsgesellschaft gründen. Diese Gesellschaft soll die zentrale, kommunale Projektentwicklungsgesellschaft für alle Kommunen im Landkreis Kitzingen werden. Die gemeinsame Gesellschaft hat die Aufgabe, Photovoltaikfreiflächenprojekte und Windenergieprojekte bis zur Baureife (das ist in der Regel das Vorliegen des Genehmigungsbescheids) zu entwickeln. Geographisches Zielgebiet der Tätigkeiten der Projektentwicklungsgesellschaft ist der Landkreis Kitzingen; in Ausnahmefällen können auch Projekte außerhalb des Zielgebiets (z. B. bei Projekten, welche Flächen im Landkreis Kitzingen und in einem Nachbarlandkreis betreffen) entwickelt werden.

Eine Gesellschafterstellung steht allen Kommunen im Landkreis Kitzingen sowie dem Landkreis Kitzingen offen; dabei sollen die Anteile je kommunalem Gesellschafter gleich hoch sein. 50 % der Anteile an der Gesellschaft sollen insgesamt von den kommunalen Gebietskörperschaften gehalten werden, die weiteren 50 % der Anteile von den örtlichen Energieversorgungsunternehmen N-ERGIE, ÜZ Mainfranken und LKW Kitzingen:

Die Projektentwicklungsgesellschaft soll im Zuge der Gründung insgesamt mit 500.000 EUR an Kapital ausgestattet werden, welches anteilig durch die Gesellschafter aufgebracht wird. Auf die kommunalen Partner entfallen insgesamt 250.000 EUR, welche sich auf 50.000 EUR Stammkapital und 200.000 EUR Kapitalrücklage aufteilen.

Jede einzelne Kommune wird hieran einen Anteil halten, welcher sich aus dem insgesamt aufzubringenden Kapital von 250.000 EUR dividiert durch die Anzahl der teilnehmenden kommunalen Gebietskörperschaften aus dem Landkreis Kitzingen errechnet.

Die Projekte sollen nach erfolgreicher Projektentwicklung nicht in der Projektentwicklungsgesellschaft selbst gebaut und betrieben werden, sondern in eigens gegründeten Projektgesellschaften (Zweckgesellschaften). Hierzu wird die Projektentwicklungsgesellschaft in der Regel nach Erreichen der Baureife die Projekte zu marktüblichen Konditionen veräußern. Ziel ist es, dass die Projekte anschließend durch die an der Projektentwicklungsgesellschaft beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften und Energieversorgungsunternehmen sowie unter Beteiligung der Bürgerschaft umgesetzt werden. Die Gesellschafter der Projektentwicklungsgesellschaft haben daher nach einem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Mechanismus das Recht, aber nicht die Pflicht, Gesellschafter der jeweiligen Zweckgesellschaft zu werden und damit auch in den Bau der Anlagen zu investieren. Es steht daher jeder beteiligten Kommune offen, über die nun zur Entscheidung vorgelegte Beteiligung an der Projektentwicklungsgesellschaft hinaus, zu einem späteren Zeitpunkt auch über eine finanzielle Beteiligung an den zu bauenden Erzeugungsanlagen zu entscheiden. Die zu errichtenden Photovoltaikfreiflächenanlagen und Windenergie-Anlagen werden von der Zweck-gesellschaft errichtet, dauerhaft betrieben und der produzierte Strom von der Zweckgesellschaft vermarktet. Die Gesellschafter streben an, dass der produzierte Strom vorrangig regional vermarktet wird und von Bürger*innen und Unternehmen im Landkreis Kitzingen bezogen werden kann. Zudem ist ein fester Bestandteil des Konzepts, dass den Bürger*innen vor Ort eine angemessene Beteiligungsmöglichkeit angeboten wird.

Ein wesentliches Element für den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien ist es, dass die kommunalen Gebietskörperschaften bei der Anpachtung geeigneter Flächen unterstützen sowie eigene Flächen vorrangig der Gesellschaft zu marktüblichen Konditionen zur Pacht anbieten.

Die N-ERGIE, ÜZ Mainfranken und LKW Kitzingen werden energiewirtschaftliches Know-how in die Projektentwicklungsgesellschaft sowie in die Zweckgesellschaften einbringen. Die Projektentwicklungsgesellschaft selbst wird Flächen bewerten, langfristig sichern und alle erforderlichen Schritte unternehmen, um Baurecht herbeizuführen. Das schließt neben dem Abschluss entsprechender Pachtverträge zur Grundstücksnutzung, der Einholung der erforderlichen Gutachten (Naturschutz, Immissionsschutz, Luftverkehrssicherheit, Denkmalschutz, etc.) auch die Klärung des Netzanschlusses ein.

Die Projektentwicklungsgesellschaft soll kein eigenes Personal beschäftigen. Die Geschäftsführung wird voraussichtlich nebenamtlich von den beteiligten Versorgungsunternehmen gestellt werden. Die Gesellschaft wird Dienstleistungsunternehmen für die Projektentwicklung sowie für die Erstellung der notwendigen Gutachten beschäftigen bzw. geeignete Kooperationen eingehen.

Die Projektentwicklungsgesellschaft finanziert sich über die Einlagen der Gesellschafter sowie über Gesellschafterdarlehen, die erforderlichenfalls von N-ERGIE, ÜZ Mainfranken und LKW Kitzingen gestellt werden. Perspektivisch soll über die Erlöse aus erfolgreichen Projektentwicklungen die Entwicklung neuer Projekte im Bereich der Erneuerbaren Energien ermöglicht werden. Es wird daher die Erzielung einer angemessenen und risikoadäquaten Rendite aus der Entwicklung und dem anschließenden Verkauf der Projekte angestrebt, um langfristig erfolgreich tätig bleiben zu können. Die Entwicklung mehrerer Projekte in der Gesellschaft stellt sicher, dass das Risiko des Scheiterns einzelner Projekte (Projektentwicklungsrisiko) ausgeglichen werden kann. Zugleich fühlt sich die Projektentwicklungsgesellschaft energiepolitischen, ökologischen und sozialen Zielen verbunden.

Wesentliche Inhalte der Gesellschaftervereinbarung und Satzung

Die Gesellschaftervereinbarung und Satzung regeln die vorstehend unter dem Punkt „Modell und organisatorische Umsetzung“ beschriebenen Eckpunkte für die Geschäftstätigkeit der Projektentwicklungsgesellschaft. Satzungsgegenstand der Projektentwicklungsgesellschaft ist dementsprechend die Identifikation, Prüfung und Entwicklung von Projekten im Bereich Erneuerbarer Energien zur langfristigen Stärkung einer ökologischen, nachhaltigen und kostengünstigen Energieversorgung der Bevölkerung.

Der Gesellschaftsvertrag ist ein üblicher Standardvertrag für eine GmbH. Geregelt wird insbesondere, dass regelmäßige Gesellschafterversammlungen stattfinden und wichtige Angelegenheiten der Beschlussfassung der Gesellschafter bedürfen. Beschlüsse, welche die Gesellschaft selbst oder den Gesellschafterkreis betreffen, bedürfen einer qualifizierten Mehrheit, alle anderen Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit getroffen. Es besteht keine Nachschusspflicht. Das Risiko der Kommune beschränkt sich daher auf die geleistete Einlage. Daneben werden übliche Vorerwerbsrechte der Mitgesellschafter vereinbart, wenn ein Gesellschafter ausscheiden möchte. Die kommunal-wirtschaftsrechtlichen Vorgaben aus der Bayerischen Gemeindeordnung sind berücksichtigt. Die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser, Licht, Gas und elektrischer Kraft fällt nach Art. 83 der bayrischen Verfassung in den eigenen Wirkungskreis der Gemeinden, so dass eine Freigabe des Beteiligungsvorhabens durch die kommunalen Aufsichtsbehörden erwartet wird (Vorabstimmung mit Aufsichtsbehörden wird vor Beschlussfassung noch durchgeführt).

Weiteres Vorgehen

Es ist geplant, dass die drei beteiligten Versorgungsunternehmen N-ERGIE, ÜZ Mainfranken und LKW Kitzingen die Projektentwicklungsgesellschaft nach Vorliegen der notwendigen kartell- und kommunalrechtlichen Freigaben zum Jahresanfang 2023 zunächst gemeinsam gründen. Der Aufnahme der kommunalen Gebietskörperschaften erfolgt nach Vorliegen der notwendigen Beschlüsse bis spätestens Ende März 2023 in einem zweiten Schritt.

Zur Information zwei interessante aktuelle Beiträge (BR24 bzw. ZDF-Frontal), die die Brisanz und Wichtigkeit dieses Themas nochmals verdeutlichen.

Strompreis: Verbraucher zahlen für verpuffte Energie

https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/strompreis-verbraucher-zahlen-fuer-verpuffte-energie,TObcerb

Wegwerfware Strom; produziert, bezahlt und ungenutzt

https://www.zdf.de/politik/frontal/energiekrise-wegwerfwae-strom-abschaltung-windkraftanlagen-photovoltaik-100.html

Beschluss:

Die Gemeinde Rödelsee begrüßt die Bemühungen zu einer stärkeren Verankerung der Energiewende auf regionaler Ebene unter kommunaler Trägerschaft und beschließt, sich deshalb an der Gründung einer Projektentwicklungsgesellschaft für Erneuerbare Energien für den Landkreis Kitzingen in der Rechtsform einer GmbH zu beteiligen.

Die Entscheidung zur Beteiligung an der Gesellschaft dient dazu, eine Struktur zu schaffen, in deren Rahmen Projekte im Bereich der Erneuerbaren Energien im Landkreis Kitzingen entsprechend der kommunalen Zielsetzungen entwickelt und umgesetzt werden.

Die Höhe der Gesellschaftereinlage der Gemeinde Rödelsee wird auf max. 12.500 EUR (abhängig von Zahl der Beteiligten festzulegen: Betrag fällt deutlich geringer aus, wenn alle bzw. ein Großteil der Gemeinden im Landkreis Kitzingen sich beteiligt) beschränkt. Eine Nachschusspflicht der Gemeinde Rödelsee zur Gesellschaftereinlage wird ausgeschlossen.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, im Rahmen des Gründungsaktes für die Gemeinde Rödelsee die erforderlichen Unterschriften zu leisten und die Gesellschaftereinlage aus Haushaltsmitteln der Gemeinde Rödelsee zu erbringen.

Im Jahr 2023 sind entsprechende Haushaltsmittel einzustellen.

Die gemeindliche Planungshoheit muss bei einer Gesellschaftsgründung erhalten bleiben. Die Gemeinde bleibt bei Ausweisung und Projektierung von Freiflächenphotovoltaikanlagen Herrin des Verfahrens.

Einstimmig

237

Eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau in der Gemeinde Rödelsee

Die Gemeinde Rödelsee nimmt das Angebot der Glasfaser Plus zu einem Eigenausbau zur Kenntnis und beschließt eine gemeinsame Erklärung mit dem Netzbetreiber abzuschließen. Der Gemeinde entstehen keine Kosten. Die Fertigstellung ist für 2024 vorgesehen.

Eine Unterstützung des Netzbetreibers durch die Gemeinde erfolgt auf Grundlage des geltenden Beihilferechts, Wettbewerbsrechts, Telekommunikationsrechts und Vergaberechts.

einstimmig

238

2. Nachtrag zur Vorkaufsrechtssatzung der Gemeinde Rödelsee vom 20.09.2017, Aufnahme weiterer Grundstücke

Aufgrund des § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches vom 27. August 1997 (BgBl. I S. 2141) i.V.m. Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 797) erlässt die Gemeinde Rödelsee folgende

Zweite Satzung zur Änderung der Satzung zur Ausübung des besonderen Vorkaufsrechtes:

Präambel

Im Bereich der Flurnummer 736/2 der Gemarkung Rödelsee, sollen Flächen für die Schaffung von Einrichtungen zur Naherholung, für die Nutzung Ökologie und zur Schaffung eines Natur- & Wanderparkplatzes gesichert werden.

Im Bereich der Flurnummern 287 und 288, Gemarkung Fröhstockheim, soll eine mögliche Erweiterungsfläche für gewerbliche Zwecke gesichert werden.

Zweite Satzung

zur Änderung der Satzung zur Ausübung des besonderen Vorkaufsrechtes

§ 1

Änderung

§ 1 Abs. 2 wird um folgende Flurnummern ergänzt:

Für die Gemarkung Rödelsee Fl.Nr. 736/2

sowie

Fl.Nr. 287, 288 der Gemarkung Fröhstockheim.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Rödelsee,
GEMEINDE RÖDELSEE
Klein, 1. Bürgermeister

Abstimmung: 9 zu 1

239

Eigene Baustellen

239.1

Reparaturarbeiten RRB im Gewerbegebiet Fröhstockheim II

In der Gemeinderatssitzung vom 12.10.2021 (TOP 223.1) wurde die Notwendigkeit und Alternativlosigkeit der Reparaturmaßnahmen bereits ausführlich besprochen.

Die grob geschätzten Baukosten lagen bei Netto 140.000 €.

Die Arbeiten sind jetzt abgeschlossen.

Die Gesamtkosten belaufen sich auf:

Hinzu kommen noch ca. 8.000 € für die Herstellung der Feuerwehrzufahrt und 666,40 € brutto für den Schlammwasserabzug.

Die Schätzkosten konnten eingehalten werden. Die Maßnahme wird über Gebühren refinanziert.

- Ohne Abstimmung -

239.2

Gemeinde Rödelsee ./. Ingenieurbüro Balling, BV Baugebiet Spieß Ost

Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung hat auf die Anfrage von Herrn Rechtsanwalt Dr. Vocke zum Verfahren i. S. IB Balling/Gemeine Rödelsee, BV Baugebiet "Spieß Ost, MV 978/02", mit Schreiben vom 07.12.2022 mitgeteilt, dass die Höchstgrenze der Versicherungsleistung in Höhe von 25.565 EUR gem. § 4 des Rahmenvertrages der ARAG mit dem Bayerischen Gemeindetag bereits geleistet ist und keine weiteren Zahlungen erbracht werden. Die weiteren Kosten muss demnach die Gemeinde Rödelsee vorfinanzieren. Welche Kosten hierbei noch anfallen werden, lässt sich derzeit nicht beziffern. Jedenfalls sind auch diese Kosten der Gemeinde nach dem rechtskräftigen Urteil zu ersetzen. Die Haftpflichtversicherung des IB Balling hat sich auf das Schreiben des Herrn RA Dr. Vocke vom 21.11.2022 wegen der zunächst weiter geforderten Kosten von 842.464,04 EUR noch nicht rückgeäußert.

Beschluss:

Gemäß vorstehend aufgeführter Mitteilung der ÖRAG ist die Deckungssumme der Rechtsschutzversicherung ausgeschöpft. Die weitere Geltendmachung der restlichen Schadensersatzforderung gegen das Ingenieurbüro Balling wird vom Gemeinderat genehmigt.

Welche Kosten hierbei noch anfallen werden, lässt sich derzeit nicht beziffern; auch diese Kosten sind der Gemeinde nach dem Urteil jedoch zu ersetzen.

einstimmig

239.3

Erstes Treffen der Arbeitsgruppe "Waaghäusla" und "Froschbrunnen" Fröhstockheim

Am 28.11.2022 fand die erste Besprechung des Arbeitskreises „Waaghäusla“ und „Froschbrunnen Fröhstockheim“ auf Einladung von Bgm. Klein statt.

Das „Waaghäusla“ soll als Kleinprojekt entwickelt und 2023 umgesetzt werden.

Die Gestaltung des neuen „Froschteichs“ mit Wasserlauf ist ein wichtiges Anliegen für den Ortsteil Fröhstockheim.

Beschluss:

Die Niederschrift und die Pläne werden zur Kenntnis genommen.

Mit der Umsetzung der Gestaltung des „Waaghäusla“ und der Beauftragung der Büros IB Röschert und atelier zudem besteht Einverständnis. Die Kosten und die Gestaltung sind zu ermitteln und dann dem Gemeinderat zur Genehmigung vorzulegen.

Dasselbe gilt für die Gestaltung des „Froschteichs“ mit Wasserlauf. Der Antrag auf Bezuschussung durch das Amt für ländliche Entwicklung ist in jedem Fall zu stellen, auch wenn der Vorsitzende der TG, Hr. Kaiser, stets betont, dass keine Mittel mehr für die Dorferneuerung Fröhstockheim vorhanden sind.

einstimmig

239.4

Rechnungen

Folgende Rechnungen wurden zur Zahlung angewiesen:

Thilo Hammer GmbH, Bedachungen, Kirchturm Fröhstockheim,

Undichtigkeiten am Wandanschluss

beidseitig beseitigt

1.622,45 €

(Der Angebotspreis lag bei 4.968,73 €)

Amazon Business,

Gastgeschenk Kerzen für Segnung Friedhof

239,70 €

Staatliches Bauamt,

Sondernutzungserlaubnis Baustraße, BG Schwanberg

35,00 €

Stilling Arbeitsschutz, Bad Mergentheim,

Spielplatzprüfungen

749,70 €

Mainklima, Würzburg, Wartung Klima im Löwenhof

1.401,87 €

Rank Bauunternehmen GmbH, Kitzingen

Betonkanal repariert, St 2420

vom Kreisverkehr Richtung Wiesenbronn,

Feldweg gegenüber der Einfahrt

beim Schloßgrund/Schloßberg

5.596,87 €

Asphaltausbesserung Feldweg

13.865,12 €

Betonrinne Weinberg

1.025,64 €

Kälte- und Klimatechnik Gross, Fröhstockheim

Dorfladen Störung MoPro Regal behoben

1.393.42 €

Naturwerksteinbetrieb Stein Müller, Kleinlangheim

Sanierung Rathaustreppe (Angebot 6.122,50 €)

7.614,13 €

Maler Wandler, Rödelsee, Trockenbau im

BRK-Kinderhaus

9.520,00 €

Wahler Sanitär, Veitshöchheim, BRK-Kinderhaus,

2. TR

9.342,68 €

Jung Metallbau GmbH, Schwanfeld,

BRK-Kinderhaus, Übersteigbügel

245,14 €

(zum Schutz vor Überklettern)

KFB Baumanagement GmbH, Reuth

BG Am Schwanberg, Kampfmittelerkundung

3.070,85 €

BG Am Schwanberg, Bauzaunbanner

690,20 €

Fa. Markgraf, 2. AZ

319.068,75 €

(Auftragssumme brutto 4.254.250 €)

MAN Truck & Bus GmbH, Würzburg, HLF 20,

TÜV und Wartung

3.499,75 €

Landesjustizkasse Bamberg, BG Am Schwanberg,

Teilung im Eigenbesitz

50,00 €

Verband für ländliche Entwicklung, Würzburg

Dorferneuerung Fröhstockheim, Kostenbeteiligung

36.577,31 €

Kaidel Bedachungen, Dacharbeiten am Löwenhof

1.281,93 €

Fliesen- und Natursteine Poslawski, Kitzingen

Friedhof Rödelsee, Natursteinausbesserungsarbeiten

in Aussegnungshalle

4.633,03 €

Dusyma Kindergartenbedarf GmbH,

Schorndorf, Spielgeräte

14.298,10 €

Ro-Flex GmbH, Karlstadt,

Sonnensegelanlage Schloßpark

2.371,85 €

Ing. Karl Hesse Spielgeräte GmbH & Co.KG,

Stadtoldendorf

Spielgeräte Schloßpark

7.136,73 €

Rüttger Fußbodenbau GmbH, Iphofen

BRK-Kinderhaus, Estricharbeiten, 1. AZ

4.044,76 €

Herbert Güldner, Sickershausen,

BRK-Kinderhaus, Schreinerarb. 2. AZ

5.989,41 €

Krempel GmbH, Rimpar,

BRK-Kinderhaus, Fliesenarbeiten, 1. AZ

2.380,00 €

Fränkisches Weinland Tourismus GmbH, Würzburg

Eintrag im Urlaubsmagazin 2023

575,96 €

FFW Fröhstockheim; Verpflegungszuschuss zur JHV

504,00 €

Parkett & mehr, Fröhstockheim,

Bodenbelag neue Küche, Vinfothek

3.570,00 €

Miele, BRK Kinderhaus, Reparatur und

Wartung Geschirrspüler

623,95 €

Martin Roßmark, Bewirtschaftung Weinberg 2022

4.103,65 €

Florian Hofmann GmbH, Würzburg,

Sinkkastenreinigung

990,06 €

- Ohne Abstimmung -

240

Bauangelegenheiten

240.1

Rückläufe Bauanträge und Erlaubnisanträge

Folgende Bauvorhaben wurden genehmigt:

Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung, Carport, Abstellraum und PV-Anlage in Rödelsee, Talstr. 3

Es wurden Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen zu Zahl der Stellplätze, Bauweise, Dachneigung, Dachform der Garage sowie Bauen außerhalb des Baufensters genehmigt. Für das Bauvorhaben sind auf dem Baugrundstück 2 Stellplätze nachzuweisen.

Errichtung Einfamilienhaus mit Garage und Terrasse, Rödelsee, Nähe Mönchshöflein

Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Mönchshöflein wurden folgende Befreiungen erteilt: Dachneigung, Dachform, Firstrichtung, Traufhöhe, Baugrenze. Für das Bauvorhaben sind auf dem Baugrundstück 2 Stellpätze nachzuweisen.

Errichtung einer Terrassenüberdachung mit Kaltverglasung als Windschutz, Rödelsee, Schloßstr. 12

Erlaubnis nach Art. 6 DSchG; Errichtung einer PV-Anlage auf dem Wohnhaus, An den Kirchen 10

Die Erlaubnis wurde unter folgenden Nebenbestimmungen erteilt:

Die Maßnahme wird hingenommen. Die PV-Module sind rechtwinklig in der Dachfläche anzuordnen. First, Traue und Ortgang müssen als Ziegelfläche (2 Ziegelreihen) ablesbar bleiben. Es sind nicht reflektierende, matte bzw. dunkle Oberflächen zu verwenden. Sägezahnartiges Aussparen und Abtreppen einzelner Module ist nicht erlaubt. Die PV-Anlage ist nach Ende der Lebensdauer der Solarmodule bzw. nach dauerhafter Beendigung der Nutzungen auf Kosten des Antragstellers wieder restlos zu beseitigen. Dies gilt auch für eventl. Rechtsnachfolger.

- Ohne Abstimmung –

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240.2

Antrag nach Art. 7 DSchG; Umbau Wohnhaus in 2 Wohneinheiten, Außentreppe im Bereich Bodendenkmal, Schwanberg 6 a, Fl.Nr. 1920, Gem. Rödelsee

Der Bauherr beabsichtigt, im Zuge des Umbaus des Wohnhauses in 2 Wohneinheiten, die Außentreppe zu sanieren. Dazu wird eine Erlaubnis nach Art. 7 DSchG benötigt.

Beschluss:

Gegen nachstehenden aufgeführten Antrag auf Erlaubnis nach Art. 7 DSchG bestehen keine Einwände, soweit die gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen eingehalten werden.

Umbau Wohnhaus in 2 Wohneinheiten, Außentreppe im Bereich des Bodendenkmals, Fl.Nr. 1920, Gem. Rödelsee, Schwanberg 6 a

Mit dem Vorhaben besteht Einverständnis.

einstimmig

240.3

Genehmigungsfreistellungsverfahren, Errichtung einer offenen Unterstellhalle mit flachgeneigtem Dach, Fl.Nr. 310, Gemarkung Fröhstockheim

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Fa. Intraprofil, Fröhstockheim“ und entspricht den Festsetzungen.

Aus diesem Grund wurde das Anschreiben zur Genehmigungsfreistellung ausgefertigt.

Für das Bauvorhaben zur Errichtung einer offenen Unterstellhalle mit flachgeneigtem Dach, Fl.Nr. 310, Gemarkung Fröhstockheim, durch die IntraProfil Bausysteme GmbH, wurde die Genehmigungsfreistellung ausgesprochen.

- Ohne Abstimmung -

240.4

Genehmigungsfreistellung, Dachgeschossausbau und Neuerrichtung von drei Dachgauben, Fl.Nr. 33, Fröhstockheimer Weg 4, Gemarkung Rödelsee

Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich ohne Bebauungsplan (§ 34 BauGB).

Der Dachgeschossausbau mit der Neuerrichtung von drei Schleppdachgauben ist nach Art. 58 Abs. 2 BayBO genehmigungsfrei (Das Vorhaben muss sich in seiner Eigenart der umliegenden Bebauung einfügen).

Das Bauvorhaben für den Dachausbau und zur Errichtung von drei Dachgauben, Fl.Nr. 33, Fröhstockheimer Weg 4, Gemarkung Rödelsee, wird zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Schreiben über die Genehmigungsfreistellung auszufertigen.

- Ohne Abstimmung -

240.5

Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport, Fl.Nr. 311/4, Gem. Rödelsee, Küchenmeisterstraße 6

Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Im Flächennutzungsplan wurde dieser Bereich für eine mögliche Wohnbebauung vorgesehen.

Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Das Vorhaben stellt eine Nachverdichtung auf dem Grundstück Fl.Nr. 311/4, Gemarkung Rödelsee dar. Es ist davon auszugehen, dass das Grundstück vermessen wird. Die Ver- und Entsorgung sowie die Zu- und Abfahrt sind Sache des Bauherrn.

Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Nähe zum Mühlbach eine Stellungnahme zum Wasserrecht einzuholen ist.

Es werden zwei Stellplätze geschaffen, dies entspricht der Regelung der Stellplatzsatzung.

Beschluss:

Gegen vorstehend dargestellten Bauantrag bestehen keine Einwände, soweit die gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen eingehalten werden.

Die Erschließung hat der Bauherr sicherzustellen.

Das gemeindliche Einvernehmen wird vorbehaltlich der Zustimmung durch das Wasserwirtschaftsamt erteilt.

einstimmig

241

Vollzug Baugesetzbuch; Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 109 "Stellplatzanlage Am Bleichwasen" sowie 49. Änderung des FNPs; Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Kitzingen hat am 17.11.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 109 „Stellplatzanlage Am Bleichwasen“ in der Fassung vom 17.11.2022 gebilligt und beschlossen, diesen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die Aufstellung des BPlans wird im Regelverfahren gem. EAG-Bau sowie die 49. Änderung des Flächennutzungsplans für diesen Bereich durchgeführt.

Das Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist es, die 2011 für die Gartenschau provisorisch errichtete Schotterfläche in eine attraktive und nachhaltige innenstadtnahe Parkplatzfläche umzuwandeln. Die Ertüchtigung der Stellplatzanlage ist notwendig, um eine langfristige ansprechende Möglichkeit für besucherfreundliches Parken in einer geordneten Parksituation zu schaffen.

Die Planunterlagen zur. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 109 „Stellplatzanlage Am Bleichwasen“ im Regelverfahren gem. EAG-Bau sowie der 49. Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich der Stadt Kitzingen werden zur Kenntnis genommen.

Gemeindliche Belange sind nicht betroffen.

Entsprechend § 11 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe e der Geschäftsordnung hat Bürgermeister Klein der Stadt Kitzingen mitgeteilt, dass keine gemeindlichen Belange betroffen sind.

- Ohne Abstimmung -

242

Vollzug Baugesetzbuch; Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 108 „Neue Gartenstadt Etwashausen“ mit integriertem Grünordnungsplan sowie 48. Änderung des FNPs; Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Kitzingen hat am 17.11.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr- 108 „Neue Gartenstadt Etwashausen“ in der Fassung vom 17.11.2022 gebilligt und beschlossen, diesen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die Aufstellung des BPlans wird im Regelverfahren gem. EAG-Bau sowie die 48. Änderung des Flächennutzungsplans für diesen Bereich durchgeführt.

Nach Stilllegung der Bahnlinie zwischen Kitzingen und Scheinfurt, soll das Areal des ehem. Bahnhofs Etwashausen einer neuen Nutzung als Wohnquartier zugeführt werden.

Die Planunterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 108 „Neue Gartenstadt Etwashausen“ im Regelverfahren gem. EAG-Bau sowie der 48. Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich der Stadt Kitzingen werden zur Kenntnis genommen.

Gemeindliche Belange sind nicht betroffen

Entsprechend § 11 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe e der Geschäftsordnung hat Bürgermeister Klein der Stadt Kitzingen mitgeteilt, dass keine gemeindlichen Belange betroffen sind.

- Ohne Abstimmung -

243

Finanzangelegenheiten;

243.1

Feststellung der Jahresrechnung 2021

Die Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 vom 21.11.2022 wird bekannt gegeben.

Die im Haushaltsjahr 2021 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden hiermit gem. Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 wird gem. Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO festgestellt:

Verwaltungshaushalt

Soll-Einnahmen

1)

4.220.698,20 EUR

Soll-Ausgaben

2)

4.220.698,20 EUR

Vermögenshaushalt

Soll-Einnahmen

1)

4.849.743,51 EUR

Soll-Ausgaben

2)

4.849.743,51 EUR

Gesamthaushalt

Soll-Einnahmen

1)

9.070.441,71 EUR

Soll-Ausgaben

2)

9.070.441,71 EUR

Sollfehlbetrag

0,00 EUR

darin enthalten:

Zuführung zum Vermögenshaushalt

133.231,75 EUR

Zuführung an die allgemeine Rücklage

9.650,90 EUR

1) gleichzeitig Summe bereinigte Soll-Einnahmen

2) gleichzeitig Summe bereinigte Soll-Ausgaben

einstimmig

243.2

Entlastung der Verwaltung für 2021

Gemeinderatsmitglied Dr. Kelle übernimmt als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses für diesen Tagesordnungspunkt den Vorsitz.

Die Feststellung der Jahresrechnung 2021 erfolgte in dieser Sitzung unter TOP 243.1.

Nachdem alle erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, wird die Entlastung für 2021 nach Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO erteilt.

Bürgermeister Klein nimmt wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Beschlussfassung gem. Art. 49 GO teil.

Beschluss:

Gemeinderatsmitglied Dr. Kelle übernimmt als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses für diesen Tagesordnungspunkt den Vorsitz.

Die Feststellung der Jahresrechnung 2021 erfolgte in dieser Sitzung unter TOP 243.1.

Nachdem alle erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, wird die Entlastung für 2021 nach Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO erteilt.

Bürgermeister Klein nimmt wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Beschlussfassung gem. Art. 49 GO teil.

einstimmig

Bgm. Klein bedankt sich für das damit ausgesprochene Vertrauen und für den Einsatz der Verwaltung auch in schwierigen Zeiten.

244

FFW Rödelsee, Beschaffungen

Die Feuerwehr Rödelsee hat den jährlichen Beschaffungsbedarf angemeldet. Dieser besteht aus Ersatzbeschaffungen für die technische Hilfeleistung und Wasserförderung bzw. Brandschutz. Desweiteren sind 8 neue Atemschutzmasken samt Behältern und ein Transportbehälter für Atemschutzflaschen erforderlich. Im Bereich technische Hilfeleistung wurden Ersatzklingen für Spreizer und Schneidgerät benötigt. Die neu entstandene Gruppe der Damenfeuerwehr benötigt für 8 Frauen die klassische Schutzausrüstung. Zudem steht für die Jugend die Beschaffung von weiterer Schutzausrüstung an.

Desweiteren werden für den Angriffstrupp hochwertige Atemschutzjacken und –hosen, weitere 8 Feuerwehrhelme und 20 Handschuhe THL benötigt.

Die Damenumkleide wird mit Kleiderspinden ausgestattet.

Die technische Überprüfung des HLF 20 (TÜV, ASU udgl. ) und der 1. Kundendienst bei der Fa. MAN schlugen mit ca. 5.200 € zu Buche.

Dementsprechend beläuft sich der Gesamtaufwand auf 25.317,83 €.

Die Feuerwehrführung hat bei den Firmen Mahr, Handelsforum und Metzler jeweils Angebote eingeholt. Die Vergabe erfolgt an den wenigst nehmenden Anbieter.

Haushaltsmittel stehen wie folgt für den Brandschutz zur Verfügung:

0.1300.5200 Ergänzung Ausrüstung 5.000 € (bisher beansprucht 1.391 €), Ansatz 2023: 5.000 €

0.1300.5600 Dienst- u. Schutzkleidung 5.000 € (bisher beansprucht 279 €), Ansatz 2023: 5.000 €

1.1300.9350 Vermögenserwerb Ansatz gesamt 30.000 € (bisher noch nichts beansprucht), Ansatz 2023: 25.000 €

Für 2022 wurde der Ansatz wie folgt gewählt:

Ausrüstung pauschal 5.000 €

BOS Digitalfunk Rödelsee 15.000 €

Ausrüstung allgemein 10.000 €

Die Bedarfsmeldung für die FFW Fröhstockheim kommt bis Ende 2022.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt den Beschaffungen, der Wartung und dem Kundendienst für das HLF 20 in Höhe von 25.317,83 € zu.

einstimmig

245

Sonstiges, Wünsche und Anträge

245.1

Auflösung des Häckselplatzes, Nutzung von Grasmulden

Der bestehende Häckselplatz in der Nähe der Jahnstraße wird nach der letzten Häckselaktion des Landkreises Anfang Dezember 2022 aufgelöst. Holzabfälle, die klassischerweise am Häckselplatz zu lagern sind, werden dann in Rödelsee nicht mehr angenommen. Ein neuer großer Häckselplatz wird wegen der immensen Gestehungs- und Folgekosten nicht umgesetzt.

Für die Sammlung von Grüngut werden Mulden, wie bisher, am neuen Standort an der nordöstlichen Ecke des Grundstückes Fl.Nr. 502, also direkt am bestehenden Betonweg Richtung Weingut Hemberger / Jüdischer Friedhof in Verlängerung des bisherigen Häckselplatzes aufgestellt. Der neue Platz steht ab März/April 2023 zur Verfügung; bis dahin werden noch zwei Grüngutmulden am bisherigen Standort zur Verfügung gestellt.

Hier darf nur noch Grüngut = Rasen, Pflanzen-, Strauch- und Baumschnitt, Rinde, Laub, Schilf, Heu, Stroh, Schnittblumen, Topfpflanzen, alte Blumenerde udgl., jedoch kein Holz oder Sträucher abgeliefert werden. Das Häckselgut muss in das Kompostwerk Klosterforst gefahren werden.

- Ohne Abstimmung-

245.2

Info aus der Sitzung des Touristikrates

Am 23.11.2022 fand in der Vinfothek eine Sitzung des Touristikrates statt.

Das Protokoll und die Präsentationen werden zur Kenntnis genommen.

- Ohne Abstimmung -

245.3

Info aus der 3. Sitzung des Kindergartenbeirats vom 28.09.2022

Am Mittwoch, 28.09.2022 fand die 3. Sitzung des Kindergartenbeirats statt.

Bgm. Klein:

-

25.000 € wurden für Außenspielgeräte zur Verfügung gestellt

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Einzäunung Schloßpark ist abgeschlossen

Arch. Hufnagel:

-

Verzögerungen um ca. 6 Wochen aufgrund Corona und Baumaterialmangel

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2. Bauabschnitt des Erweiterungsbaus startet wohl Anfang 2023; Gewerke sind bereits vergeben, Fertigstellung ist für Mai/Juni 2023 geplant.

-

Erweiterung Außenanlage ist für Frühjahr 2023 geplant.

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Geprüft wird noch, ob vor dem KiTa 2 Ladesäulen für E-Autos installiert werden können.

Frau Kieslich vom BRK:

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Dank an Gemeinde für die gute Zusammenarbeit.

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Personaltechnisch ist man gut aufgestellt.

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Preiserhöhung zum neuen Jahr: bei 4-5 Stunden sind es pauschal 20 €, jede weitere Stufe erhöhen sich die Kosten um 10 %.

Frau Schneider, KiGa-Leiterin:

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Dank an Elternbeirat, Förderverein und Gemeinde für den guten Dialog.

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Bewerbung für Playmobil-Schiff läuft.

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3. Start für das offene Konzept.

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Kinder freuen sich sehr, dass viele Veranstaltungen und Aktionen nach der Corona-Pause wieder stattfinden dürfen.

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Die Kinderzahlen sind einigermaßen plan- und regelbar.

-

Für die Unterbringung der Kinder gibt es in absehbarer Zeit keine Probleme. Der Betreuungsschlüssel ist gut.

Herr Wegmann vom Elternbeirat:

-

Feedback: gutes Miteinander, wenige offene Punkte oder Beschwerden und wenig Klärungsbedarf.

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Einziger Kritikpunkt das offene Konzept. Dieses wird aber im Elternabend offen und gut erklärt und kommuniziert.

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Es stehen Wahlen an und die Freiwilligen bleiben leider aus.

Frau Freund vom Förderverein:

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Osterhäsin war in ganz Rödelsee im Einsatz.

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Theater für Kinder in der Hall

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Neue Flyer und Plakate

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Design auch für Secondhandbasar

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Hochbeete und Pflanzaktion wieder belebt

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Spontaner Einsatz im Kuchenstand am Weinfest

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Spende der Matschküche, des Sinneskrokodils und Sandspielsachen, BobbyCar

Und vieles mehr

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Der gesamte Vorstand steht für die nächste Wahlperiode nicht mehr zur Verfügung.

Fazit: Die Eltern müssen sich mehr interessieren und engagieren. Die Eltern müssen wachgerüttelt werden, damit die besonderen Angebote, die auch vom Förderverein gesponsert werden, weiter genutzt werden können.

Es wird weiterhin eine neue Vorstandschaft für den Förderverein gesucht.

- Ohne Abstimmung-

245.4

Info aus der Sitzung der VGem-Versammlung vom 01.12.2022

Die Vorsitzende hat das vergangene Jahr zusammengefasst. Viele neue Gesetze in den Bereichen Bau-, Umwelt- und Naturschutzrecht binden Verwaltungskraft. Änderungen in der Entlohnung und in der Sozialversicherung sind umzusetzen. Datenschutz und Sicherheit in der Informationstechnik muss gewährleistet sein. Die Digitalisierung schreitet voran. Stolz können wir auf die bisherigen Erfolge, z.B. Auszeichnung als 100stes Digitales Amt sein.

Es wurden neue Öffnungszeiten für die Verwaltung beschlossen:

Montag bis Freitag 08:00 bis 12:30 Uhr

Montag, Dienstag 14:00 bis 16:30 Uhr

Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr

Weiterhin Dienstleistungssamstag einmal im Monat im Einwohnermeldeamt

Mittwochnachmittag geschlossen

Der Haushalt wurde einstimmig beschlossen.

Bei einem Gesamthaushalt von 2.359.900 € (2022: 2.083.500 €) belastet die Verwaltungsumlage die Gemeinde Rödelsee bei 1.880 EW = 188 € (Vorjahr: 1.871 EW = 173 €) in 2023 mit 353.440 € (Vorjahr: 323.683 €).

Die Ferienpassaktion 2022 wurde durchgeführt. 44 Kinder aus Rödelsee/Fröhstockheim (Vorjahr 20) haben sich beteiligt. Die ungedeckten Kosten für die Gemeinde Rödelsee belaufen sich auf 517,22 € (Vorjahr 431,26 €). Auch 2023 wird es wieder eine Ferienpassaktion der Verwaltung gemeinsam mit der Stadt Mainbernheim geben.

- Ohne Abstimmung -

245.5

Allianz Südost 7/22; Fortschreibung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts ILEK - Büroauswahl

Die persönliche Vorstellung der Büros für die Fortschreibung hat am 30.11.2022 stattgefunden.

Es hatten sich 7 Büros beworben; 5 davon wurden zum Vorstellungsgespräch eingeladen.

Anhand einer festgelegten Matrix wurden die Büros bewertet. Kriterien waren Preis, Preis-Leistung, Herangehensweise zur Erarbeitung des Konzepts, Zusammenwirkung und Kooperation mit der Lenkungsgruppe, Persönliche Vorstellung und Kompetenz und Innovation.

Die ILE Südost 7/22 stellt einen Zuwendungsantrag an das ALE Unterfranken, welches die Kosten mit 75 % bezuschusst.

Teil des Antrags ist das Angebot des ausgewählten Büros.

Eine offizielle Beauftragung kann erst nach Erhalt des Förderbescheids erfolgen.

- Ohne Abstimmung -

245.6

Schule Iphofen, Nachrüstung dezentrale Lüftungsanlage

Für die Nachrüstung der dezentralen Lüftungsanlage in der Schule Iphofen wurden die Gewerke Trockenbau-/Malerarbeiten, Fensterausfachungen und Elektroarbeiten ausgeschrieben.

Die Submission am 22.11.2022 brachte folgendes Ergebnis:

Trockenbau-/Malerarbeiten:

3 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert – 2 Angebote wurden abgegeben

Summe Kostenberechnung: 53.550,00 € brutto

verpreistes Leistungsverzeichnis: 24.627,05 € brutto

Angebotssumme des wirtschaftlichsten Anbieters: 17.114,64 € brutto.

Den Auftrag erhält die Fa. Malko Putz- und Malermeisterbetrieb Otto Kolesch GmbH, 97346 Iphofen, gem. Angebot vom 08.11.2022 in Höhe von 17.114,64 € brutto.

Fensterausfachungen

6 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert – 2 Angebote wurden abgegeben

Summe Kostenberechnung: 45.220,00 € brutto

verpreistes Leistungsverzeichnis: 33.278,35 € brutto

Angebotssumme des wirtschaftlichsten Anbieters: 25.799,20 € bruttto

Den Auftrag erhält die Schreinerei Otto Endres, 97320 Mainstockheim, gemäß Angebot vom 21.11.2022 in Höhe von 25.799,20 € brutto.

Elektroinstallation

3 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert – 2 Angebote wurden abgegeben

verpreistes Leistungsverzeichnis: 15.142,83 € brutto

Angebotssumme des wirtschaftlichsten Anbieters: 19.995,75 € bruttto

Den Auftrag erhält die Firma Elektro Reichhard, 97318 Kitzingen, gemäß Angebot vom 14.11.2022 in Höhe von 19.995,75 € brutto.

- Ohne Abstimmung -

245.7

Ausbau Kreisstraße zum Schwanberg

Frau Priorin Buske berichtet von der Teilnahme an der Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses des Landkreises Kitzingen. Es wird eine fordernde Baustelle. Bgm. Klein hatte im Vorfeld der Sitzung an das Landratsamt geschrieben und von einer verpassten Chance einer umfassenden Sanierung gesprochen, die durch Kreditfinanzierung in Niedrigzinsphasen möglich gewesen wäre.

- Ohne Abstimmung -

245.8

Sperrung Straße Großlangheim - Hörblach

Aufgrund der Sperrung wegen des Autobahnausbaus ist die zeitliche Abfolge des Baus des neuen Kreisverkehrs für das Neubaugebiet „Am Schwanberg“ zu prüfen. Sollte entgegen der ursprünglichen Planung unter Vollsperrung eine Ausführung in Abschnitten im Interesse des Schulbusverkehrs erforderlich werden, erwartet die Gemeinde Rödelsee einen finanziellen Ausgleich.

- Ohne Abstimmung -

245.9

Sachstand Bäckerei Reuchlein

Es ist nicht damit zu rechnen, dass Herr Reuchlein zum 01.01.2023 das Backen im Dorfladen aufnimmt. Ihm liegen noch weitere Alternativen vor.

- Ohne Abstimmung -