Titel Logo
Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Rödelsee
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

Aufgrund des § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches vom 27. August 1997 (BgBl. I S. 2141) i.V.m. Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 797) erlässt die Gemeinde Rödelsee folgende Zweite Satzung zur Änderung der Satzung zur Ausübung des besonderen Vorkaufsrechtes:

Präambel

Im Bereich der Flurnummer 736/2 der Gemarkung Rödelsee, sollen Flächen für die Schaffung von Einrichtungen zur Naherholung, für die Nutzung Ökologie und zur Schaffung eines Natur- & Wanderparkplatzes gesichert werden.

Im Bereich der Flurnummern 287 und 288, Gemarkung Fröhstockheim, soll eine mögliche Erweiterungsfläche für gewerbliche Zwecke gesichert werden.

Zweite Satzung

zur Änderung der Satzung zur Ausübung des besonderen Vorkaufsrechtes

§ 1

Änderung

§ 1 Abs. 2 wird um folgende Flurnummern ergänzt:

Für die Gemarkung Rödelsee Fl.Nr. 736/2

sowie

Flurnummern 287, 288 der Gemarkung Fröhstockheim.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Rödelsee, 03.02.2023
GEMEINDE RÖDELSEE
Klein, 1. Bürgermeister

Gemäß Gemeinderatsbeschluss 13.12.2022