Bürgermeister Klein begrüßt den Gemeinderat und die Gäste zur ersten Sitzung im neuen Jahr. Es wird kein einfaches Jahr werden, weil hohe Investitionen zu stemmen sind, aber gleichzeitig die Einnahmen durch Rückzahlungen von Gewerbesteuern und Reduzierung von Schlüsselzuweisungen zurückgehen. Die Erlöse aus Bauplatzverkäufen tun hier gut. Er wünscht sich eine Fortsetzung der konstruktiven und vertrauensvollen Zusammenarbeit zur Bewältigung der anstehenden Aufgaben.
1 Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12.12.2023
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 12.12.2023, die in das Ratsinformationssystem eingestellt wurde, wird anerkannt.
einstimmig
2 Nachlese / Informationen / Erledigungen aus vorherigen Sitzungen
| a) | Die Bauangelegenheiten sind abgearbeitet. |
| b) | Die Gewanne „Hohe Leite“ ist im Liegenschaftskataster eingetragen. Die Gemeinde und die Verwaltung haben die Aufgaben größtenteils übernommen. Die Verantwortlichen beim Weinbauverein sind informiert. Die Eintragung in die Weinbergsrolle hat durch die Eigentümer selbst zu erfolgen. |
| c) | Die Präsentation des Energiecoaching Plus steht auf der Homepage der Gemeinde zur Information bereit. |
| d) | Die weiteren Planungen und Abstimmungen bzgl. Bau Kreisverkehrsplatz zur Erschließung des Baugebiets Am Schwanberg sowie Neubau Tennisplatz werden aufgenommen. |
| e) | Der Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Schwanberg“ wurde bekanntgemacht. Die weitere Umsetzung erfolgt. |
| f) | Neufestsetzung der Wassergebühren |
|
| Die 13. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung wurde bekanntgegeben und als Datei auf der Homepage der Gemeinde zur Information bereit gestellt. |
| g) | Neubau Tierheim Kitzingen |
| Die Vereinbarung wurde ausgefertigt. | |
- ohne Abstimmung -
3 Nachlese Bürgerversammlungen
Die Bürgerversammlungen am 18. und 19.12.2023 fanden mit guter Beteiligung der Bürgerschaft statt. Die entsprechende PowerPoint Präsentation, die Grundlage für die Ausführungen des 1. Bürgermeisters ist, wird im Internetauftritt der Gemeinde bereitgestellt. Es gilt jedoch das gesprochene Wort hierzu; auf die Protokolle zu den einzelnen Bürgerversammlungen wird verwiesen. Bgm. Klein weist darauf hin, dass das Protokoll der Bürgerversammlung Rödelsee unrichtig ist und noch ausgetauscht wird.
- Ohne Abstimmung -
4 Erstellung eines Sicherheitskonzepts für Veranstaltungen, Vortrag und Erläuterung doitsmart.eventmanagement (Julian Eichler)
Herr Julian Eichler stellt sich und sein Unternehmen vor.
Sicherheit bei Veranstaltungen ist ein wichtiges Thema, das professionell bearbeitet werden muss. Es geht nicht nur um Belange des baulichen Brandschutzes und der Arbeitssicherheit, sondern auch um Hilfestellungen für externe Veranstalter und vor allen Dingen für die ehrenamtlich Tätigen. Das zu erstellende Handbuch wird fortgeschrieben und erleichtert die Genehmigungen.
Die Gemeinde steht als Eigentümer von Flächen für verschiedene Veranstaltungen in der Pflicht.
In der Diskussion wird klar, dass auch die Beiziehung der Architekten und Fachplaner sowie der örtlichen Feuerwehren erforderlich ist, wenn es bereits um planerische Festlegungen geht. Auch die größeren Veranstaltungen in Fröhstockheim sind zu begutachten.
Auf Nachfrage von Herrn Claus Wirsing wird bestätigt, dass auch die Anwohner an den Festgeländen zu deren Schutz eingebunden werden.
Beschluss:
Es erfolgt die Beauftragung gemäß Angebot vom 10.12.2023 zum Gesamtpreis von 26.775 € brutto. Durch die Einbeziehung von Veranstaltungen in Fröhstockheim wird sich ein Betrag von ca. 30.000 € ergeben.
Einstimmig
5 Eigene Baustellen
5.1 Rechnungen
Folgende Rechnungen wurden zur Zahlung angewiesen:
| BRK-Kinderhaus | |
| Haba Familygroup Ausstattung Gruppenraum 3 | 797,79 € |
| Habe Familygroup Armlehnen für Drehstuhl | 86,13 € |
| Krempel GmbH, 2. Erweiterung, Fliesenarbeiten, Schlussrechnung | 3.000,02 € |
| Krempel GmbH, Fliesenarbeiten nach Wasserschaden | 2.902,12 € |
| Malko Otto Kolesch, Putz- und Malerarbeiten, Schlussrechnung | 24.128,43 € |
| Fa. Vinzenz, Erdarbeiten für Aktivschiff, Bobby-Car-Strecke 1. AZ | 25.275,45 € |
| Fa. Vinzenz, Kosten Autokran, Versetzen Spielhaus udgl. | 6.991,53 € |
| Preimel Blitzschutz, Erdungsanlage ertüchtigt | 1.266,99 € |
| Fa. Sporentief rein, Schimmelpilzsan., Mikrobielle | |
| Feinreinigung nach Wasserschaden | 63.932,86 € |
| (Gesamtkosten 93.932,86 €) | |
| Türke Grabdenkmäler, Restaurierung Denkmal Kramer | 11.188,26 € |
| Schloss Crailsheim (Schlosskeller) | |
| PK Abbruch GmbH, Sägearbeiten, Lüftung, 1. AZ | 24.714,92 € |
| rö ingenieure gmbh, BG Am Schwanberg, | |
| Erschließungsplanung 4. AZ | 49.512,52 € |
| Stadt Iphofen, Abrechnung interkomm. Familienstützpunkt – Jahr 22 | 3.246,39 € |
| Pflanzen Weiglein (Bäume, Sträucher) | |
| Grünfläche Bgm.-Deppisch-Str. | 283,04 € |
| Friedhof Fröh und Ausgleichsfläche Fröh (je 50 %) | 216,60 € |
| Parkett & Mehr, Mehrzweckraum Schule | 5.340,47 € |
| (Gesamt: 10.186,17 €) | |
| Varo Energy Direct GmbH, Winterdiesel für Bauhof | 7.789,59 € |
| Fa. Markgraf, Erschließung BG Am Schwanberg, 11. AR | 109.934,53 € |
| (bisher geleistet: 3.995.546,36 ) | |
| Schreinerei Raunest, Mobiliar Aussegnungshalle Friedhof Rö | 6.842,50 € |
| (massive Bänke, Bestellung ca. 2018/2019) | |
| Balz & Eckert, Torprüfung FFW-Gerätehaus Rödelsee | 552,16 € |
| Reichhard Elektrotechnik | |
| Heizung FFW-Haus Rödelsee, Wandkonvektoren | 969,61 € |
| (Gasheizkörper defekt, Austausch für Küche und Schulungsraum) |
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| Mehrzweckraum Schule Rödelsee | 18.837,95 € |
| Dorfladen, Umbau wegen Backstube | 19.033,72 € |
| Dr. Vocke und Partner, Gemeinde./. Balling, Selbstbeteiligung | 1.000 € |
| (weiteres Verfahren Kosten Sanierung Am Schlossberg) | |
| Südwestdeutsche Salzwerke, Steinauftausalz für Bauhof | 3.019,65 € |
| Bauhof, BayWa AG, Winterdienststreuer | 7.497,00 € |
| Kühnel 17 | |
| Produktion und Druck Rödelseer Kalender | 2.380,00 € |
| Gestaltung und Druck Rödelseer Erlebnisse | 927,01 € |
| Störer an Ortseingangsschilder, „Well-Brüder“ | 238,00 € |
| 10 stabilie Kunden-Stopper/Aufsteller für Vinfothek | 5.556,82 € |
| Öffnungszeiten Kärtchen und Visitenkarten für Vinfothek | 186,83 € |
| Fränkisches Weinland, Beteiligung Der Atlas 2024 | 347,48 € |
| Florian Hofmann GmbH, Gräbenreinigung Rö und Fröh | 7.974,19 € |
| Siegfried Bortscher, Haubenspülmaschine, Löwenhof | 25.814,00 € |
(2 Haubenspülmaschinen, Eilentscheidung Bgm. Klein, da Maschinen defekt, aus Rücklage von 30.000 €; Vergleichsangebote waren wesentlich teurer und/oder hätten nicht um „System“ gepasst).
- Ohne Abstimmung -
6 Bauangelegenheiten
6.1 Rückläufe Bauanträge und Erlaubnisanträge
Folgender Bauantrag wurde genehmigt:
Neubau einer Terrassenüberdachung sowie eines Carports, Fl.Nr. 787/9, Am Schlossberg 42
Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Spieß Ost“ wurde gem. § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen eine Befreiung von der Baugrenze und dem Mindeststraßenabstand erteilt.
- Ohne Abstimmung -
6.2 Bauvorhaben zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport, Fl.Nr. 431/4, Am Schwanberg 4, Gem. Rödelsee
Das Bauvorhaben hält alle Festsetzungen ein.
Daher kann das Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungen behandelt und die Gemeinde vom Bauvorhaben unterrichten werden
Im Kaufvertrag ist geregelt, dass mit der Bebauung erst nach Herstellung der Erschließung begonnen werden darf. Dies wird dem Bauherrn nochmals mitgeteilt.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Schwanberg“, Rödelsee. Die Festsetzungen werden eingehalten Die Genehmigungsfreistellung wird ausgefertigt.
- Ohne Abstimmung -
6.3 Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses Fl.Nr. 431/67, Am Schwanberg 67, Gemarkung Rödelsee
Das Bauvorhaben hält alle Festsetzungen ein.
Daher kann das Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungen behandelt und die Gemeinde vom Bauvorhaben unterrichten werden
Im Kaufvertrag ist geregelt, dass mit der Bebauung erst nach Herstellung der Erschließung begonnen werden darf. Dies wird dem Bauherrn nochmals mitgeteilt.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Schwanberg“, Rödelsee. Die Festsetzungen werden eingehalten Die Genehmigungsfreistellung wird ausgefertigt.
- Ohne Abstimmung -
6.4 Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses Fl.Nr. 431/19, Am Schwanberg 19, Gemarkung Rödelsee
Das Bauvorhaben hält alle Festsetzungen ein.
Daher kann das Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungen behandelt und die Gemeinde vom Bauvorhaben unterrichten werden
Im Kaufvertrag ist geregelt, dass mit der Bebauung erst nach Herstellung der Erschließung begonnen werden darf. Dies wird dem Bauherren nochmals mitgeteilt.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Schwanberg“, Rödelsee. Die Festsetzungen werden eingehalten Die Genehmigungsfreistellung wird ausgefertigt.
- Ohne Abstimmung -
7 Vollzug Baugesetzbuch; Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 108 „Neue Gartenstadt Etwashausen“ mit integriertem Grünordnungsplan sowie 48. Änderung des FNPs; Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Kitzingen hat am 16.11.2023 in öffentlicher Sitzung die Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf vom 17.11.2022 behandelt, die öffentliche und privaten Belange untereinander abgewogen und den Bebauungsplan Nr. 108 „Neue Gartenstadt Etwashausen“ in seiner geänderten Fassung vom 16.11.2023 gebilligt und beschlossen, aufgrund der Änderungen eine erneute öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB durchzuführen.
Der BPlanentwurf vom 17.11.20222 wurde bereits in der Sitzung am 13.12.2022 behandelt. Es wurde festgestellt, dass gemeindliche Belange nicht betroffen sind.
Gemeindliche Belange sind nicht betroffen
Entsprechend § 11 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe e der Geschäftsordnung hat Bürgermeister Klein der Stadt Kitzingen mitgeteilt, dass keine gemeindlichen Belange betroffen sind.
- Ohne Abstimmung -
8 Vollzug Baugesetzbuch;
Bebauungsplan Gewerbegebiet "Alte Reichsstraße Teil 2", StT Iphofen;frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Die 1. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans „Alte Reichsstraße Teil 2“ sieht die Herausnahme des ursprünglich geplanten Kreisverkehres vor, wodurch der Geltungsbereich verringert werden kann. Weiter soll aus den einzelnen Grundstücken ein zusammenhängendes Grundstück entstehen, welches nicht durch eine öffentliche Erschließungsstraße geteilt wird, weshalb diese in der Darstellung der 1. Änderung entfällt.
Die Baugrenzen werden bis unter die Hochspannungsleitung ausgeweitet und die Regenrückhaltung ist privatisiert. Auch die Ortsrandeingrünung findet gemäß 1. Bebauungsplanänderung auf privater Grünfläche statt.
Für den Bereich „Alte Reichsstraße Teil 2“ hat die Stadt Iphofen die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes beschlossen, um der konkreten Nachfrage an gewerblichen Bauflächen für ein großes zukunftsfähiges Unternehmen mit vielen Arbeitsplätzen nachzukommen.
Entsprechend § 11 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe e der Geschäftsordnung hat Bürgermeister Klein der Stadt Iphofen mitgeteilt, dass keine gemeindlichen Belange betroffen sind.
- Ohne Abstimmung -
9 Sonstiges, Wünsche und Anträge
Es gibt keine Wortmeldungen zu Sonstiges, Wünsche, Anträge.
9.1 ILE Südost 7/22
9.1.1 9. Sachstandsbericht der ILE
Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen.
- Ohne Abstimmung -
9.1.2 Protokoll der 33. Lenkungsgruppensitzung
Das Protokoll wird zur Kenntnis genommen.
- Ohne Abstimmung -