| 231 | Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.11.2023 |
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 14.11.2023, die in das Ratsinformationssystem eingestellt wurde, wir anerkannt.
Einstimmig
| 232 | Öffentlichmachung von nicht öffentlichen Beschlüssen |
Folgende Tagesordnungspunkte aus der Sitzung des Gemeinderates vom 14.11.2023 werden veröffentlicht:
TOP 212 Grundstücksangelegenheiten
TOP 212.1 - Es wurden weitere 2 Grundstückskaufverträge für das Baugebiet „Am Schwanberg“ notariell beurkundet (Stand 06.11.2023 – 63 Grundstücksverkäufe).
TOP 213 Vinfothek/Festküche, Auftragsvergabe für Tür- und Fensterelemente mit Sicherheitsglas
Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Tür/Fensterelemente mit Sicherheitsglas an die Fa. Losert, Rödelsee, zu einem Bruttobetrag von 15.589,00 €. Grundlage ist das Angebot vom 23.10.2023. Zudem wird die Firma PK Abbruch GmbH mit dem Ausschneiden der Wandfläche für das 3-teilige Tür/Fensterelement beauftragt.
TOP 214 Schlosskeller, Auftragsvergabe Elektroarbeiten
Der Gemeinderat vergibt die Elektroarbeiten an die Fa. Reichhard, Kitzingen zu einem Bruttobetrag von 112.243,79 €. Grundlage ist die durch das Ing.Büro Hoh durchgeführte Prüfung vom 06.11.2023.
TOP 215 - Es wurden zwei 4 Anträge auf Sonderförderung von Solarstrom in der Gemeinde (bisher insgesamt 25 Anträge mit einer Fördersumme von 33.870 €) genehmigt.
TOP 216 - Es wurde ein weiterer Antrag Förderung zur Revitalisierung der Altorte genehmigt (12 bewilligte Anträge, Fördersumme: 120.117 €, davon ausbezahlt: 56.123 €).
Die Grundzüge der notariellen Tauschverträge, deren Beurkundung in der letzten Sitzung genehmigt wurde, werden bekannt gegeben. Demnach hat die Gemeinde Rödelsee die Möglichkeit, bis 30.06.2026 ca. 5,2 Hektar oberhalb des bestehenden Gewerbegebiets „Am Wald“ zu entwickeln. Es sind Rücktrittsrechte vereinbart für den Fall, dass keine sinnvolle Lösung gefunden wird.
Aus der heutigen nichtöffentlichen Sitzung wird folgendes veröffentlicht:
TOP 223 - Auftragsvergabe Zähleraustausch, Rödelsee, Fröhstockheim, Schwanberg
Die Firma Diehl erhält den Auftrag zur Lieferung der benötigten Zähler gemäß Angebot vom 23.11.2023 zu dem Preis von € 13.259,85.
TOP 224.1 Schloss Crailsheim, Auftragsvergabe Steinrestaurierung
Der Gemeinderat beauftragt die Fa. Gebrüder Haupt GmbH, 97234 Reichenberg mit der Steinrestaurierung zu einem Bruttopreis von 42.968,52 € (Giebel).
Grundlage ist das vom Arch. Buchholz geprüfte Angebot vom 09.11.2023
TOP 224.2 Schloss Crailsheim, Auftragsvergabe Provisorische Beheizung des Kellers
Die Vergabe an die Fa. Frank Uhl erfolgte durch Bgm. Klein gem. § 11 Abs. 7 der Geschäftsordnung. Es ist davon auszugehen, dass der Gemeinde kein finanzieller Schaden entsteht, weil die Architekten zugesagt haben, diese Kosten in Höhe von 8.000 – 10.000 € zu übernehmen.
TOP 224.3 Der Bauzeitenplan zum Schloss Crailsheim wird zur Kenntnis genommen. Die Fertigstellung ist bis Mitte 2024 gesichert.
TOP 224.4 Schloss Crailsheim, Kostenberechnung, Investitionen, Einnahmen und Ausgaben und Umsätze
Die aktualisierte Kostenfortschreibung vom26.11.2023 wird zur Kenntnis genommen. Die Gesamtsumme der vergebenen Aufträge und der zu erwartenden Kosten wird mit 944.864,03 € brutto mit Nebenkosten angegeben. Die aktualisierten Buchhaltungszahlen vom 22.11.2023 werden ebenfalls zur Kenntnis genommen. Nach Bereinigung in Bezug auf die Investitionen für den Einbau der Küche und Herausnahme von neutralem Aufwand, z.B. Wasser- und Kanalgebühren für das Winzerfest, schreibt der Betrieb der Vinfothek eine schwarze Null. An Investitionen sind noch die Treppe in das Obergeschoss des Kelterhauses und eine Schimmelbeseitigung im Lagerbereich erforderlich. Die konsolidierten Zahlen werden in der Bürgerversammlung erläutert.
TOP 225 Unterirdischer Bachlauf zwischen Schule und alter Bauhof, Auftragsvergabe
Den Auftrag erhält die Fa. Kanal Türpe, Gerolzhofen, gemäß Angebot vom 23.11.2023 zum Preis 16.679,04 € brutto. Es haben sich starke Ablagerungen, tlw. Kalk, gebildet. Dieser Bereich wurde nicht bei den Kanalbefahrungen aufgenommen.
TOP 226 Antrag auf finanzielle Zuwendung im Rahmen der Sonderförderung von Solarstrom in der Gemeinde Rödelsee
Es wurden 2 weitere Anträge genehmigt. Inzwischen wurden 27 Anträge mit einer Gesamtfördersumme von 36.929,50 € genehmigt.
TOP 227 Familienbonus
Es wurde ein weiterer Antrag zum Familienbonus genehmigt.
- Ohne Abstimmung -
| 233 | Nachlese / Informationen /Erledigungen aus vorherigen Sitzungen |
| a) | Die Bauangelegenheiten sind abgearbeitet. |
| b) | Hundesteuersatzung |
| Die Hundesteuersatzung wird im nächsten Mitteilungsblatt abgedruckt und tritt zum 01.01.2024 in Kraft. |
| c) | Absperrungen bei Veranstaltungen |
| Der Beschluss wird bei künftigen Veranstaltungen umgesetzt. |
| d) | Zuschussantrag ev. Kirchengemeinde Rödelsee |
| Der Zuschussantrag wird bearbeitet; bis zu ca. 7.000 EUR gewährt die Gemeinde als Zuschuss für die Sanierung des Kirchturms bzw. der Uhr, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, aber wegen der besonderen Bedeutung des Kirchturms. |
| e) | Vollzug der Wassergesetze, Antrag auf Grundwasserentnahme |
| Dem Landratsamt wird mitgeteilt, dass die Gemeinde keine Einwände gegen die Grundwasserentnahme erhebt. |
| f) | Restaurierung Kriegerdenkmal, Fröhstockheim |
| Der Bezirk Unterfranken, die Unterfränkische Kulturstiftung hat mit Bescheid vom 14.11.2023 nach der Richtlinie für die Förderung der Denkmalpflege eine Zuwendung in Höhe von 902,33 € in Form einer Anteilsfinanzierung zum festgesetzten denkmalpflegerischen Mehraufwand i.H.v. 4.511,65 € gewährt. |
| g) | Netzwerk Jüdischer Friedhof, LEADER-Förderung |
| Mit Bescheid vom 27.11.2023 hat das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt Saale einen neuen Zuwendungsbescheid erteilt, in dem beantragte Fristverlängerung für den Bewilligungszeitraum bis 31.03.2024 genehmigt wurde. |
| h) | Baugebiet „Im Schlossgrund“, Gewährleistungsablauf |
| Am 20.11.2023 fand die Abnahme zum Gewährleistungsablauf mit der Fa. Newo-Bau statt. Setzungen in Pflasterflächen und beschädigte Pflastersteine sind bis zum 01.03.2024 auszutauschen. |
| i) | Abrechnung ILE Südost 7/22 |
| Für den ILE-Förderzeitraum vom 01.01. – 31.12.2022 wurde der Anteil der Gemeinde für die ILE-Umsetzungsbegleitung in Höhe von 3.458,04 € angewiesen. |
- Ohne Abstimmung -
| 234 | Energiecoaching Plus 2022/2023, Präsentation der Ergebnisse durch EVF-Energievision Franken GmbH, Frau Neulitz und Beschlussfassung zum Klimaschutz |
Die Präsentation der Ergebnisse des Energiecoaching Plus 2022/2023 wird zur Kenntnis genommen.
Beschluss:
Die Gemeinde Rödelsee wird sich weiterhin aktiv für den Klimaschutz engagieren. Neben der Kooperation mit der Fa. Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen GmbH in Bezug auf den Aufbau eines Nahwärmenetzes wird die Verwaltung beauftragt, alle möglichen Fördermaßnahmen aufzuzeigen, damit der Gemeinderat über die nächsten Schritte beraten und entscheiden kann. Hierzu zählen dann auch Maßnahmen zum Energiebedarf bzw. Energieverbrauch in Verbindung mit dem Artenschutz (z.B. öffentliche Beleuchtung).
Laut Bürgermeister Klein sind derzeit keine Förderprogramme aktiv.
einstimmig
| 235 | Eigene Baustellen |
| 235.1 | Gebäudeschäden durch Straßenbaubarbeiten im Baugebiet "Am Schlossberg", Sachstand |
Nach Überprüfung der Sachlage hat die Kommunale Haftpflichtversicherung mitgeteilt, dass jeder einzelne gemeldete Schaden individuell beurteilt werden muss.
Da die Straßensanierungsmaßnahmen nach jetzigem Kenntnisstand nach den anerkannten Regeln der Technik fach- und sachgerecht ausgeführt wurden und zulässige Grenzwerte offensichtlich nicht überschritten wurden, haftet weder die bauausführende Firma noch die Gemeinde als Bauherrin pauschal für erschütterungsbedingte Schäden.
Die Geschädigten wurden durch ein Anschreiben informiert, dass sie ihre Gebäudeschäden nun konkret anzeigen und beziffern müssen, um eine individuelle Prüfung der Einzelfälle anzustoßen.
- Ohne Abstimmung -
| 235.2 | Sinkkastenreinigung |
Die Fa. Hofmann, Würzburg hat gem. Angebot vom 25.11.2023 den Auftrag für die Sinkkastenreinigungen für 2023, 2024 und 2025 zum Preis von 2.072,39 € brutto erhalten. Gereinigt werden jeweils ca. 430 Sinkkästen.
In 2022 wurden 434 Sinkkästen zum Preis von 990,06 € brutto und in 2019 wurden 331 Sinkkästen und 386 Kanalschächte zum Preis von 1.365,17 € gereinigt.
- Ohne Abstimmung -
| 235.3 | Bau Kreisverkehrsplatz zur Erschließung des Baugebiets Am Schwanberg, Neubau eines Tennisplatzes, Antrag des TSV Rödelsee |
Die Gemeinde Rödelsee hat dem TSV Rödelsee 1923 e. V. zugesichert, dass bei Wegfall einer Sportanlage durch den Kreisverkehr bzw. das Baugebiet auf dem bisherigen Sportplatz am Vereinsheim „die hall“, ein Ersatzplatz geschaffen wird. Nachdem es nun gelungen ist, den Tartanplatz zu erhalten, ist es den Verantwortlichen des (kurz) „TSV“ ein Anliegen, einen Ersatz für den wegfallenden Tennisplatz zu erhalten.
Hierzu hat der 1. Vorsitzende des TSV folgenden Antrag am 04.12.2023 bei der Gemeinde per E-Mail eingereicht:
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Klein, sehr geehrte Gemeinderätin Grubert, sehr geehrte Herren Gemeinderäte,
wir möchten uns bei Bürgermeister Klein für das Treffen zum Thema Tennisplatz für den TSV Rödelsee recht herzlich bedanken. Wir haben uns dazu in unserer letzten Vorstandssitzung und auch mit den Tennisspielern wegen der Ausführung des Tennisplatzes besprochen.
Nachdem Bürgermeister Klein signalisiert hat, dass die Umsetzung der Maßnahme von der Gemeinde getragen und auch schon mit dem Bau des Kreisverkehrs umgesetzt werden soll, hätten wir folgende Punkte die beachtet finden sollten.
Wir hoffen auf ihre Zustimmung zur Ausführung des Platzes.
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Chrischilles
1.Vorsitzender TSV Rödelsee“
Auf Grundlage der bisherigen Gespräche und den ersten Planüberlegungen hatte das ib Viebahn einen ersten Entwurf samt Kostenschätzung erstellt, der auch den Neubau weiterer Sportanlagen samt dem Umfeld beinhaltet hatte. Eine weitere Sportanlage neben dem bestehenden Tartanplatz und dem neu zu errichtenden Tennisplatz wünscht der TSV ausdrücklich nicht.
Dies wurde nun erneut durch das ib Viebahn in einem neuen Plan samt Grob-Kostenschätzung dargestellt.
Es ist davon auszugehen, dass sehr viel Eigenleistung insbesondere im Bereich der Zufahrten, Stellplätze und Wegungen sowie beim Bau des „Clubhauses“ eingebracht werden kann. Genaueres ist noch im Detail abzustimmen.
Großzügige Beleuchtungsmaßnahmen werden jedenfalls nicht umgesetzt, da der Tennisplatz – ebenso wie der Tartanplatz – nicht nach Einbruch der Dunkelheit genutzt werden sollen. Damit ergibt sich eben auch keine Blendungswirkung für den Straßenverkehr.
In vorherigen Planungen waren Haushaltsansätze von bis zu 600.000 EUR für die Gesamtmaßnahme vorgesehen, die die Gemeinde übernommen hätte.
Eine Förderung durch den Bayerischen Landessportverband oder sonstige staatliche Förderungen fallen leider weg, da die Anlage sonst ausschließlich durch den TSV zu Vereinszwecken genutzt werden dürfte. Sie soll jedoch auch der Allgemeinheit zur Verfügung stehen und somit Menschen, die nicht zwingend Mitglied beim TSV sind.
Die künftige Unterhaltung des Tennisplatzes und die Organisation des Spielbetriebs erfolgt weiterhin durch den TSV.
Im notariellen Kaufvertrag vom 22.12.2016 wurden folgende Vereinbarungen getroffen:
Die Vertragsteile vereinbaren hinsichtlich der weiteren Nutzung des Vertragsobjektes was folgt:
1. Der Verkäufer ist weiterhin berechtigt, das Vertragsobjekt unentgeltlich zu nutzen, insbesondere zum Sportbetrieb. Dies gilt im Besonderen für den Tennisspielplatz und den Tartanplatz.
Die Kosten für die Unterhaltung und Instandsetzung der Tennisanlage trägt der Verkäufer auf die Dauer seiner Nutzung.
Der Verkäufer hat sich bzw. Dritte diesbezüglich weiterhin gegen Personen-, Unfall- und Haftpflichtschäden auf die Dauer der Nutzung versichert zu halten und der Gemeinde den entsprechenden Versicherungsschutz nachzuweisen.
2. Die Gemeinde Rödelsee informiert den Verkäufer mindestens 4 – vier – Wochen vorher, wenn das Grundstück (bis auf Tartan- und Tennisplatz) zu gemeindlichen Zwecken oder für Veranstaltungen genutzt werden soll. Die Nutzung als Parkplatz für die feststehenden Veranstaltungen wie Kirchweih, Erntedankmarkt, Rödelseer Frühling oder Weinfest bleibt hiervon unberührt; hierwegen hat das Vertragsobjekt der Gemeinde uneingeschränkt zur Verfügung zu stehen.
3. Die Gemeinde Rödelsee übernimmt ab 01.01.2017 die Unterhaltung, Instandhaltung und Instandsetzung des Vertragsobjekts, mit Ausnahme des Tennisplatzes. Diesen unterhält der Verkäufer so lange ausschließlich, wie dort Tennis aus einer der Abteilungen des TSV Rödelsee e. V. gespielt wird.
4. Den Beteiligten ist bekannt, dass das Vertragsobjekt ggfls. als Kopfgrundstück für die Erschließung eines Baugebietes in der „Jahnstraße“ oder gar als Bau- oder Nacherholungsgebiet Verwendung finden kann.
Der Gemeinde Rödelsee sind die Emissionen und Immissionen aus dem Betrieb der Gastwirtschaft „die hall“ und die Lage des Grundstücks an der Staatsstraße bekannt.
Für den Fall, dass die Gemeinde Rödelsee eine anderweitige Nutzung als die bisherige des Vertragsobjektes beabsichtigt, hat sie den Verkäufer hiervon mit einer Frist von 6 – sechs – Monaten vorher in Kenntnis zu setzen.
Für den Fall, dass infolge der Umnutzung bzw. Veränderung des Geländes der Tartanplatz und die Tennisanlage nicht mehr genutzt werden können, verpflichten sich die Vertragsteile, gemeinsam nach Möglichkeiten der Neuschaffung adäquater sportlicher Angebote in der Gemeinde zu suchen. Die Gemeinde Rödelsee jedenfalls ist verpflichtet, auf eigene Kosten vergleichbare sportliche Angebote in der Gemeinde Rödelsee Zug um Zug mit Wegfall der bestehenden Tartan- bzw. Tennisplätze zur Verfügung zu stellen.
Die Entscheidung über die tatsächliche Umsetzung von Ersatz- und/oder Ausgleichsmaßnahmen (Bestimmungsrecht analog § 315 BGB) bleibt jedoch weiterhin und ausschließlich bei der Gemeinde Rödelsee.
5. Für den Fall, dass die Teilfläche zu ca. 6.000 qm ganz oder teilweise in einem rechtskräftigen Bebauungsplan als Baugebiet (WA oder MI) ausgewiesen wird, verpflichtet sich die Gemeinde Rödelsee, eine Nachzahlung in Höhe von weiteren 5,00 €/qm für diese dann im Bebauungsplan so qualifizierte Fläche zu leisten. Dieser Nachzahlungsanspruch ist befristet bis zum 31.12.2046 (also 30 Jahre) und erlischt dann ersatzlos, wenn der Bebauungsplan bis dahin nicht rechtskräftig geworden ist. Der Nachabfindungsanspruch entsteht nicht bei jedweder anderen Ausweisung z. B. als Freizeit- oder Erholungsfläche oder wenn die Flächen zur Ver- und Entsorgung bzw. für den Straßenbau (z. B. Erschließungsstraße) verwendet werden.“
Eine Nachzahlungsverpflichtung der Gemeinde entsteht durch die beabsichtigte weitere Nutzung und die Anlage eines Spielplatzes (siehe Gemeinderat, BV 83 vom 13.05.2019) nicht.
Im weiteren Verlauf des Grundstücks sollen auch künftig Stellplätze für Veranstaltungen zur Verfügung stehen und der Spielplatz errichtet werden.
Den Verantwortlichen des TSV ist bekannt, dass es ggfls. für einen Sommer keine Spielmöglichkeiten für Tennis gibt.
Haushaltsansätze sind bisher unter 1.5600.9550 vorhanden: 2024: 100.000 €, 2025: 100.000 €. Je nachdem, wie sich die Maßnahme entwickelt, müssen weitere Ansätze gebildet werden, ggfls. auch durch Verschiebung anderer Maßnahmen.
Die Grobkostenermittlung vom Büro Viebahn vom 07.12.2023 mit Skizzen im Gesamtvolumen von 1.099.441 € brutto ohne Nebenkosten werden bekanntgegeben. Vorsitzender Chrischilles gibt folgende Erläuterungen: Ein Tennisplatz in Nord-Süd-Ausrichtung wird gewünscht, der Begriff Clubhaus (Kosten 225.000 € netto) ist unglücklich, eher Wetterschutz mit Lagermöglichkeiten, befestige Stellplätze (ca. 6 Stück) sind erforderlich, die vorhandene Baustraße kann einbezogen werden. Diskussionspunkte im Gemeinderat: Überlegungen zum Wasserspielplatz auf den Parkplatzflächen sind zu berücksichtigen, keine Vorfestlegungen, Tennisplatz nach DIN in Ost-West-Ausrichtung, planerische Varianten ausarbeiten.
Beschluss:
Der Bauentwurf des Kreisels gemäß E-Mail Büro Röschert vom 05.12.2023 mit der Planfassung Index 020 wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.
Die Gemeinde Rödelsee wird den wegfallenden (doppelten) Tennisspielplatz Zug um Zug nach Fertigstellung des Kreisverkehrsplatzes durch einen Neubau eines Einzel-Tennisplatzes zu ersetzen und die hierfür entstehenden Kosten zu tragen. Ferner verpflichtet sich die Gemeinde, das Material für das gewünschte „Clubhaus“, dessen Ausführung noch genau abzustimmen ist, zu bezahlen. Die weiteren Ausführungen von Außen- und Freiflächen, Zufahrten, Begrünung und etwaigen Ausgleichsmaßnahmen bleiben detaillierten Abstimmungen zwischen der Gemeinde und dem TSV vorbehalten. Voraussetzung für die Umsetzung der Maßnahmen sind noch weitere Beschlüsse des Gemeinderates in Bezug auf die Details und die Zustimmung der Mitgliederversammlung des TSV im Jahr 2024. Die Beteiligung der Behörden ist seitens der Verwaltung abzustimmen und Erforderliches zu veranlassen. Das ib Viebahn wird mit den weiteren Planungen samt Ausführung beauftragt. Die Vergabe der Leistungen erfolgt schlussendlich wieder durch den Gemeinderat.
In Konkretisierung des Beschlussvorschlages wird festgelegt:
Der neue Tennisplatz als Aschespielfeld mit Zuwegung und Einzäunung wird geschaffen, ebenso ein Gebäude im Wert von ca. 25.000 € ohne Innenausbau und 6 unbefestigte Stellplätze. Die weitere Planung und Zusagen bleiben neuen Gemeinderatsbeschlüssen vorbehalten.
einstimmig
| 235.4 | Sanierung Denkmal Kramer im Friedhof Rödelsee |
Das Denkmal Kramer wurde zum Preis von 11.188,26 € durch die Fa. Grabdenkmäler Türke saniert. Das Angebot vom 09.03.2021 lag bei 9.993,62.
Der Bezirk fördert die Sanierung mit 1.998,72 € und das Landesamt für Denkmalpflege mit 2.500 €. Somit verbleiben an Kosten bei der Gemeinde 6.689,54 €.
Die Dokumentation der Sanierung wird zur Kenntnis genommen.
- Ohne Abstimmung -
| 235.5 | Rechnungen |
Folgende Rechnungen wurden zur Zahlung angewiesen:
| Fa. Medisol, Niederlande, Zubehör, Ersatzteile und Kinderelektroden für Defibrillatoren | 523,50 € |
| Kanal-Türpe, Gerolzhofen | |
| Öffentl. Toiletten Schlossstr. 2, Abwasserltg. ausgefräst, Kanal-TV-Untersuchung | 1.253,67 € |
| TV Inspektion und Reinigung Schlossstraße und Gartenstraße | 2.632,99 € |
| Blue Village Innovations UG, Roedelsee.App, Jahresgebühr | 1.725,50 € |
| Jugendraum Fröhstockcheim | |
| Mikrowelle | 177,91 € |
| Gefrierschrank | 249,00 € |
| Kühlschrank | 164,99 € |
| Bluetooth Lausprecher | 574,98 € |
| Schrauben, Zubehör Garderobe, Kable, Steckdosen, Holz etc. von Globus Baumarkt | 2.631,57 € |
| Holzwerk Haidt, Kleinlangheim, Holz für neuen Bauhof | 1.091,49 € |
| LKW Kitzingen, Wasserrohrbruch rep. An der Schwanleite/Jean-Dern-Straße | 8.793,24 € |
| MGV Fröhstockheim, Bewirtung Gemarkungsgang Fröhstockheim | 216,12 € |
| Gärtnerei Schunke, Hüttenheim, 2 Kränze für Volkstrauertag | 260,00 € |
| Verband für ländl. Entwicklung, TG Fröhstockheim 4, Kostenbeteiligung | 44.173,18 € |
| Schreinerei Raunest, Vitrinen aus dem Stadtmuseum KT für Schloss Crailsheim | 1.133,83 € |
| TÜV Süd, Hauptprüfung Personenaufzug Löwenhof | 634,27 € |
| Tepper Aufzüge, zur Hauptprüfung Personenaufzug Löwenhof | 171,51 € |
| Haustechnik Przyklenk, Störungsbeseitigung Ölfeuerungsanlage Löwenhof | 91,57 € |
| Schindler Brandschutz, neuer Bauhof | 666,40 € |
| A+g Betriebsärzte, Arbeitsmedizinische Leistungen, FFW Fröh | 332,00 € |
| Kühnel 17, | |
| Beschriftung Gemeindebus | 2.243,15 € |
| Dateierstellung für Flyer Jubiläum FFW 2024 | 214,20 € |
| Grafische Gestaltung Veranstaltung „Well-Brüder“ | 107,10 € |
| Dateierstellungen für Anzeigen anlassbezogen | 285,60 € |
| Beschriftung E-Auto Bauhof | 364,91 € |
| Aluverbundschilder f. Erntedankmarkt | 330,82 € |
| VUMS, Grundunterweisung Bauhof, Winterdienst und Gefahrstoffe | 791,35 € |
| Gerüstbau Pfannes, Hubarbeitsbühne, Bedarf Baumpflege | 294,53 € |
| KFB, Reuth, 3. Abschlag 25 %, Erschließung BG Am Schwanberg | 32.576,25 € |
| Haba Familygroup | |
| Regale und Schränke für Kindergarten | 14.346,18 € |
| Beistelltisch, Personalraum | 230,55 € |
| TSV Rödelsee, Gutscheine 5 € für Volkstrauertag für Beteiligte | 320,00 € |
| F.E.L.S. Rechtsanwälte PartG mbB, Bayreuth, BG Am Schwanberg | |
| Beratung zum Städtebaulichen Vertrag | 4.983,13 € |
| Erholungsheim St. Florian | |
| Verschiedene Aufenthalte zu 50 Jahre FFW und 40 Jahre FFW | 1.977,50 € |
| MainKlima, Würzburg | |
| Wartung Klimaanlage Löwenhof | 293,79 € |
| Wartung Klimaanlage Dorfladen | 338,04 € |
| Wavetec Radar Solutions, Geschwindigkeitsanzeigetafel, Verkehrssicherheit | 1.754,18 € |
| Fa. Markgraf, BG Am Schwanberg, 10. Abschlagszahlung | 319.068,75 € |
| Martin Roßmark, Rödelsee, Bewirtschaftung Weinberg terroir f | 4.147,45 € |
| Metallbau Rainer Thomas, Beschilderungskonzept Nachbestellung | 3.339,26 € |
| Repmann, Techn. Fachgroßhandel, Bedarf neuer Bauhof | 6.360,55 € |
| Man Truck & Bus, FFW Rö, HLF 20, Kundendienst | 1.582,14 € |
| Pflanzen Weiglein – Schloßpark Rödelsee Beregnungsanlage | |
| Umbau beim Spielhaus | 263,26 € |
| Schreinerei Herbert Güldner, Kitzingen, BRK-Kinderhaus-Wasserschaden | 2.201,00 € |
| Schreinerei Schwarz, Wiesentheid, BRK-Kinderhaus | |
| 4. AZ Fenster- und Sonneschutzelemente | 7.193,37 |
| (bisher gesamt: 37.654,69 €) | |
- Ohne Abstimmung -
| 236 | Vollzug Baugesetzbuch; 1. Änderung Bebauungsplan "Schwanberg" OT Rödelsee, Aufstellungsbeschluss |
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Schwanberg“ wurden bereits diverse Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ausgesprochen bzw. in Aussicht gestellt.
Dies betrifft im Wesentlichen Befreiungen von den Trauf- bzw. Wandhöhen, der Dachform sowie der Dachneigung und der Dacheindeckung (Material).
Besondere, grundstücksbezogene Befreiungen wie Geländeaufschüttung, Baugrenzen oder Abstandsflächen sowie mehr als 2 Wohneinheiten oder die Errichtung von 2 Einzelhäuser pro Grundstück statt einem Doppelhaus werden auch weiterhin nicht generalisiert, sondern sind im Einzelfall zu prüfen und im regulären Baugenehmigungsverfahren abzuwickeln. Das bedeutet auch eine Beteiligung der betroffenen Nachbarn.
In diesem Zusammenhang liegen der Verwaltung weitere Änderungswünsche zum Bebauungsplan vor. Diese werden aktuell durch das Planungsbüro rö ingenieure gmbh, Würzburg, geprüft.
Die beiden als Bauvoranfrage mehrfach diskutierten Projekte zur Realisierung eines Mehrfamilienwohnhauses bzw. einer Tiny-Haus-Siedlung werden nach aktuellem Stand nicht umgesetzt. Die beiden Investoren haben auf Nachfrage keine klaren Aussagen zur Umsetzung geäußert. Demzufolge sollen in dem überarbeiteten Bebauungsplan in diesem Bereich der betroffenen Grundstücke dieselben Festsetzungen gelten, wie im Rest des Baugebiets. Das große Grundstück mit ca. 1900 qm kann in bis zu 3 Baugrundstücke mit ca. 900 qm, ca. 550 qm und ca. 450 qm aufgeteilt werden.
Aufgrund des dargestellten Sachvortrages soll der Bebauungsplan Anpassungen erfahren, welche sich im Rahmen der bereits festgesetzten Grundzüge der Planung bewegen. Der sich aus den bisherigen Festsetzungen ergebende Charakter des bisherigen Baugebiets „Am Schwanberg“ soll erhalten werden. Dies gilt auch für die Festsetzungen zur Grundflächenzahl.
Außerdem soll der nun vereinbarte Straßenverlauf im Bereich des Kreisverkehrs entsprechend der Abstimmungen mit dem Staatlichen Bauamt dargestellt werden. Diese Abstimmung wird noch einige Wochen Zeit in Anspruch nehmen.
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss
Der Bebauungsplan „Am Schwanberg“, OT Rödelsee, wird im Regelverfahren geändert. Die textlichen Festsetzungen sollen im Rahmen der bereits festgesetzten Grundzüge des Bebauungsplanes noch einmal angepasst werden. Des Weiteren soll der final mit dem Staatlichen Bauamt Würzburg abgestimmte Verlauf der Straßenführung im Bereich der Staatsstraße 2420 ebenfalls Inhalt der Änderung des Bebauungsplanes sein.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen.
Das Planungsbüro rö ingenieure gmbh, Würzburg, wird mit der Umsetzung der Bauleitplanung beauftragt.
Bei diesen Änderungen, die den Grundcharakter des Gebietes nicht ändern, wird sich die Freie Liste konstruktiv einbringen.
einstimmig
| 237 | Neufestsetzung der Wassergebühren |
| 237.1 | Kalkulation der Wassergebühren ab 01.01.2024 |
Die Gebührenbedarfskalkulation wird erstellt, weil der Kalkulationszeitraum 2020 bis 2023 abläuft und die Fernwasserversorgung Franken (FWF) zum 01.01.2024 den Wassereinkaufspreis auf 1,45 €/m³ erhöht.
Aus dem Kalkulationszeitraum 2020-2023 ergeben sich folgende Ergebnisse. Der aktuelle Preis liegt seit 01.01.2021 bei 2,57 €/m³ (netto) bzw. 2,75 €/m³ brutto. Es werden die um die Zuführung zu/aus Sonderrücklagen bereinigten Netto-Rechnungsergebnisse betrachtet:
| Jahr | Defizit/Überschuss Netto | Wassermenge m³ | Defizit/Überschuss / m³ Netto |
| 2020 | 7.297,27 € | 90.080 | 0,08 € |
| 2021 | 50.029,50 € | 84.322 | 0,59 € |
| 2022 | -25.636,05 € | 89.860 | -0,29 € |
| 2023 vorläufig | -35.095,56 € | 87.147 | -0,40 € |
| Durch-schnitt | -3.404,84 € | 87.147 | -0,04 € |
Die Überschüsse wurden jeweils der Sonderrücklage zugeführt, Defizite wurden mit Mitteln der Sonderrücklage gedeckt. Aus diesem Grund erscheint in der Kalkulationstabelle in allen Betrachtungsjahren jeweils ein ausgeglichenes Ergebnis.
Der Gesamtbestand der Sonderrücklage zum Ende des Haushaltsjahres 2022 schloss mit 129.198,20 € ab. Dier Herleitung ist aus der Nebenrechnung in der Kalkulationstabelle ersichtlich. Daraus wird das voraussichtliche Defizit 2023 mit rd. 35.000 € entnommen, so dass eine Summe von voraussichtlich rd. 94.100 € verbleibt. Diese muss bei der Gebührenbedarfskalkulation für den nächsten Zeitraum 2024 bis 2027 gebührenmindernd berücksichtigt werden.
Für den Gebührenbedarf im Zeitraum 2024 bis 2027 ergeben sich folgende Planungswerte:
| Jahr | künftige Kosten netto | Wassermenge m³ | Gebührenbedarf |
| 2024 | 335.300 | 87.100 | 3,85 €/m³ |
| 2025 | 268.000 | 87.600 | 3,06 €/m³ |
| 2026 | 270.000 | 88.200 | 3,06 €/m³ |
| 2027 | 272.400 | 89.000 | 3,06 €/m³ |
| Durch-schnitt | 286.425 | 87.975 | 3,26 €/m³ |
Folgende Überlegungen liegen zugrunde:
Daraus würde sich ab 01.01.2024 eine Wassergebühr von 3,26 €/m³ (netto) bzw. 3,49 €/m³ brutto ergeben.
Bei Berücksichtigung der Sonderrücklage ergibt sich eine rechnerische Gebühr von 2,99 €/m³ netto (für den Verbraucher: 3,20 €/m³ brutto).
Es wird die Festsetzung von 2,99 €/m³ (netto) bzw. 3,20 €/m³ (brutto) vorgeschlagen.
Gemeinderat Ostwald beantragt, die Zahlen bei der Rechnungsprüfung vorzulegen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Wassergebühren ab 01.01.2024 auf 2,99 €/m³ (netto) bzw. 3,20 €/m³ brutto festzusetzen.
einstimmig
| 237.2 | 13. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung |
Die Satzung wurde im letzten Mitteilungsblatt abgedruckt.
einstimmig
| 238 | Bauangelegenheiten |
| 238.1 | Rückläufe Bauanträge und Erlaubnisanträge |
Folgende Bauvorhaben wurden genehmigt:
Grundwasserentnahme auf dem Grundstück Fl.Nr. 812/28, Gem. Rödelsee
Die beschränkte Erlaubnis wird auf Widerruf, längstens bis 31.12.2032 erteilt. Die max. Jahresentnahme ist auf 100 m³/a beschränkt.
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport und Garage, Fl.Nr. 431/60, Gem. Rödelsee, BG Am Schwanberg. Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Schwanberg“ wird gemäß § 31 abs. 2 Nr. 2 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen eine Befreiung bezüglich der Traufhöhe erteilt.
Es sind 2 Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen bzw. herzustellen, die straßenseitig nicht eingefriedet werden dürfen. Sie sind auf Dauer als solche zu erhalten.
- Ohne Abstimmung -
| 238.2 | Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren, Neubau eine Einfamilienhauses mit Carport Fl.Nr. 431/48, Am Schwanberg 48, Gemarkung Rödelsee |
Sachvortrag und Erledigung aus vorausgehenden Sitzungen:
Die §§ 30 ff. BauGB verlangen für die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens grundsätzlich eine „gesicherte Erschließung“. Es handelt sich hierbei um eine Prognoseentscheidung der Bauaufsichtsbehörde im Zeitpunkt der Genehmigung des Bauvorhabens bzw. Entscheidung über das Freistellungsverfahren bezogen auf den künftigen Zeitpunkt der Fertigstellung des Bauvorhabens.
Die gesicherte Erschließung setzt jedenfalls im Planbereich nach § 30 BauGB und im Innenbereich nach § 34 BauGB einen Anschluss an das öffentliche Straßennetz voraus sowie das Vorhandensein einer ausreichenden Versorgung mit Elektrizität, Wärme und Wasser sowie einer funktionsfähigen Abwasser- und Abfallbeseitigung (regelmäßig Anschluss an zentrale Abwasserbeseitigungsanlage). Gemäß Bayerischem Staatsministerium für Inneres müssen die Erschließungsanlagen spätestens benutzbar sein, wenn das Bauvorhaben fertig gestellt ist.
Daher können auch jetzt Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungen behandelt werden zumal im Fall der Genehmigungsfreistellung der Bauherr keine Baugenehmigung beantragen, sondern lediglich die Gemeinde von seinem Bauvorhaben unterrichten muss, wie im vorliegenden Fall. Im Kaufvertrag ist geregelt, dass mit der Bebauung erst nach Herstellung der Erschließung begonnen werden darf.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Schwanberg“, Rödelsee. Die Festsetzungen werden eingehalten Die Genehmigungsfreistellung wird ausgefertigt.
- Ohne Abstimmung -
| 238.3 | Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren, Neubau eine Einfamilienhauses mit Garage Fl.Nr. 431/18, Am Schwanberg 18, Gemarkung Rödelsee |
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des BPlans „Am Schwanberg“ und hält alle Festsetzungen ein.
Daher kann das Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden.
Im Kaufvertrag ist geregelt, dass mit der Bebauung erst nach Herstellung der Erschließung begonnen werden darf.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Schwanberg“, Rödelsee. Die Festsetzungen werden eingehalten Die Genehmigungsfreistellung wird ausgefertigt
- Ohne Abstimmung-
| 238.4 | Bauvoranfrage zur Umnutzung der bestehenden Halle zu Wohnzwecken, Fl.Nr. 221, Gem. Fröhstockheim |
Der Bauherr möchte das bestehende Nebengebäude (Garage, ehem. Stallung) zu Wohnzwecken umbauen.
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und könnte nach Abstimmung mit dem Landratsamt Kitzingen nach § 35 Abs. 4 Nr. 1 BayBO durchgeführt werden. Im Flächennutzungsplan ist das Anwesen zwar eingezeichnet, aber nicht als bebaubare Fläche sondern als Fläche für die Landwirtschaft; dies könnte in einem Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans korrigiert werden.
Der Bauherr wird die äußere Gestalt im Wesentlichen wahren und die Bausubstanz erhalten, da im Bestand umgebaut werden soll.
Es ist zu beachten, dass im Außenbereich zusätzliche Forderungen für Natur- und Artenschutz anfallen (aber weniger, wenn keine neue Versiegelung erfolgt) und die Erschließung zu klären ist (Straße, Trinkwasser, Abwasserentsorgung).
Ggf. muss eine Vereinbarung zur Erschließung mit der Gemeinde Rödelsee abgeschlossen werden.
Eine sorgfältige Planung ist sehr empfehlenswert, auch in Absprache mit dem Landratsamt Kitzingen.
Grundsätzlich ist die nachhaltige Folgenutzung und Ressourcenschonung sehr positiv zu sehen.
Das vorbeschriebene Vorhaben wird zur Kenntnis genommen und das Einverständnis in Aussicht gestellt, wenn die vorbeschriebenen und erforderlichen Maßnahmen durch den Bauherrn umgesetzt bzw. die Vorgaben eingehalten werden.
| 239 | Vollzug Baugesetzbuch; 56. Änderung FNP der Stadt KT und 2. Änderung und Erweiterung BPlan Nr. 99 "Erweiterung Biogasanlage Geisspitze" Stadt Kitzingen |
Der Stadtrat der Stadt Kitzingen hat am 16.11.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 99 "Erweiterung Biogasanlage Geisspitze" in der Fassung vom 16.11.2023 gebilligt und beschlossen diesen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans wird im Regelverfahren gem. EAG-Bau sowie die 56. Änderung des Flächennutzungsplans für diesen Bereich im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB) durchgeführt.
Anlass der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 99 „Erweiterung Biogasanlage Geisspitze“ ist die Absicht des dort ansässigen Betriebes mit der bestehenden Biogasanlage auch nach Beendigung der Einspeisevergütung im Jahr 2025 weiterhin Energie aus nachwachsenden Rohstoffen zu erzeugen. Ziel ist es, an dem bestehenden Standort weiterhin erneuerbare Energien zu erzeugen und eine planungsrechtliche Erweiterungsmöglichkeit zu schaffen.
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt
Es wurde festgestellt, dass gemeindliche Belange nicht betroffen sind.
Entsprechend § 11 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe e der Geschäftsordnung hat 1. Bürgermeister Klein, der Stadt Kitzingen mitgeteilt, dass keine gemeindlichen Belange betroffen sind.
- Ohne Abstimmung -
| 240 | Infos aus verschiedenen Sitzungen |
| 240.1 | ILE Südost 7/22; Lenkungsgruppensitzung |
Der Familienstützpunkt hat sich bewährt und wird fortgesetzt. Positiv ist die gemeinsame Betreuung der Schulkinder in den Sommerferien.
- Ohne Abstimmung-
| 240.2 | VGem-Versammlung vom 07.12.2023 |
Die Anhebung der VG-Umlage von 188 €/EW auf 215 €/EW ist gerechtfertigt. Für die Gemeinde Rödelsee ergibt sich eine Umlage von 412.370 € in 2024. Der Ferienpass wird fortgesetzt.
- Ohne Abstimmung -
| 240.3 | 5. Sitzung des Kindergartenbeirates vom 29.11.2023 |
Der Bedarf ein weiteren Räumlichkeiten ist gegeben. Der jetzige Träger ist nicht in der Lage, mehr Personal zur Verfügung zu stellen. Der starke Bezug zum St.-Martins-Tag war beim Lichterfest zu erkennen. Die Gemeinde Rödelsee bietet im Verhältnis zu den Einwohnern sehr viele Betreuungsplätze an. Es gibt nur wenige auswärtige Kinder. Die aktuellen Planungen und die Geburtenstatistik werden den Gemeinderäten zur Verfügung gestellt.
- Ohne Abstimmung -
| 240.4 | Sitzung der Schulverbandsversammlung Mainbernheim - Rödelsee vom 20.11.2023 |
In der Sitzung des Schulverbandes Mainbernheim-Rödelsee am 20.11.2023 wurde der Verwaltungshaushalt für das Haushaltsjahr 2024 mit einer Summe von 585.700 € und der Vermögenshaushalt mit einer Summe von 16.000 € beschlossen.
Insgesamt besuchen derzeit 166 Schülerinnen und Schüler die Grundschule Mainbernheim-Rödelsee, davon 58 Schüler aus Rödelsee und 13 aus Fröhstockheim. Die voraussichtliche Entwicklung bis 2028/2029 beträgt insgesamt 200 Kinder.
Die Verwaltungsumlage wird auf insgesamt 315.400 €, d. h. je Verbandsschüler auf 1.900 € festgesetzt. Eine Investitionsumlage wird 2023 nicht erhoben.
Die Entwicklung der Schülerzahlen und der Verwaltungsumlage ist aus nachstehender Tabelle ersichtlich:
| Jahr | Verw.-Umlage je Schüler | Gesamt-schülerzahl | Schülerzahl Rödelsee | Verw.-Umlage Rödelsee |
| 2024 | 1.900 € | 167 | 71 | 134.900 € |
| 2023 | 2.000 € | 143 | 68 | 136.000 € |
| 2022 | 1.900 € | 142 | 65 | 123.500 € |
| 2021 | 2.000 € | 126 | 51 | 102.000 € |
Neben der Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2024 und den Erlass der Haushaltssatzung informierte der Schulverbandsvorsitzende Peter Kraus und die Schulleitung Eva-Maria Grill über Aktuelles aus dem Schulverband bzw. dem Schulleben. Die digitale Ausstattung ist sehr gut. Die Rücklage beträgt 131.600 €. Die Renovierung des Mehrzweckraums im Schulhaus Rödelsee ist bis Ende Februar 2024 abgeschlossen.
Die Schülerzahlen in der Offenen Ganztagesbetreuung haben sich wie folgt entwickelt:
2015/2016: 68, 2016/2017: 55, 2017/2018: 51, 2018/2019: 46, 2019/2020: 60, 2020/2021: 72, 2021/2022: 78, 2022/2023: 98, 2023/2024: 119 (von 167 Kindern, somit 71,26 %)
In Mainbernheim werden 80 Schüler und in Rödelsee 87 Schüler in insgesamt 8 Klassen unterrichtet.
- Ohne Abstimmung-
| 240.5 | Sitzung des Märkte-Teams |
Das Protokoll der Sitzung des Märkte-Teams vom 30.11.2023 zur Zukunft der Märkte wird zur Kenntnis genommen.
- Ohne Abstimmung -
| 241 | Neubau Tierheim Kitzingen, Finanzielle Beteiligung |
Mit der Genehmigung des Neubaus des Tierheimes im September 2023 ist die letzte große Hürde für den Tierschutzverein genommen.
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage geht es um die finanzielle Beteiligung der Kommune für den Neubau des Tierheimes auf der Gemarkung der Stadt Kitzingen. Es ist davon auszugehen, dass alle Kommunen im Landkreis Kitzingen einen entsprechenden Beschluss zur Finanzierung des Neubaus fassen.
Bereits 2019 hat die Gemeinde das Tierheim mit der Aktion Rödelsee hilft mit 6.600 € unterstützt.
Am 01.02.2016 hat der Gemeinderat für 2016 den Unterhalt von 0,20 € / Einwohner bestätigt.
Mit Beschluss vom 04.12.17 wurde beschlossen, für den laufenden Betrieb (Fundtierpauschale) ab 2018 einen jährlichen Beitrag von 1 €/Einwohner zu bezahlen und zusätzlich für den Neubau wären bis zu 0,50 €/Einwohner vorstellbar.
Mit Schreiben vom 04.09.2018 teilte der Tierschutzverein Kitzingen mit, dass bezüglich der Finanzierung des Neubaus von einer Beteiligung jeder Gemeinde pro Einwohner von 1,02 € zusätzlich zur Fundtierpauschale nach damaligen Stand auszugehen war.
Mit Beschluss vom 04.11.2019 lfd. Nr. 199 wurde die Grundlage für die finanzielle Beteiligung der Kommune getroffen.
Seinerzeit ging man noch von einer Beteiligung in Höhe von 1,00 – 1,50 €/Einwohner inkl. Funktierpauschale aus.
In der Zwischenzeit liegen alle Voraussetzungen vor bzw. wurden seitens des Tierschutzvereins erarbeitet, so dass nun die finale Beschlussfassung erfolgen kann.
Als Grundlage für den Finanzierungskostenzuschuss dient die Vereinbarung über eine finanzielle Beteiligung am Tierheimneubau im Landkreis Kitzingen (Finanzierungskostenzuschuss) mit dem Verein. Die Finanzierungsvereinbarung ist nicht öffentlich.
Der Vertrag soll zum 01.01.2024 beginnen und eine Laufzeit von 20 Jahren haben.
Der jährliche Zuschuss beträgt 1,20 €/Einwohner.
Die maßgebliche Einwohnerzahl für die Gemeinde Rödelsee ist für die gesamte Vertragslaufzeit auf 1912 Einwohner (Stichtag: 30.09.2022) festgelegt. Der jährliche zusätzliche Finanzierungskostenzuschuss der Gemeinde Rödelsee beträgt somit 2.294,40 €.
Beschluss:
Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
Mit Blick auf die o. g. Grundsatzbeschlüsse und den umfassenden Vorarbeiten durch den Tierschutzverein und aufgrund der Tatsache, dass der Tierschutzverein eine Pflichtaufgabe der Gemeinde übernimmt, werden folgende Beschlüsse gefasst.
| 1. | Die Kommune beteiligt sich an der Finanzierung eines Neubaus für ein Tierheim im Landkreis Kitzingen. Sie übernimmt die Tilgungs- und Zinslasten für ein 20-jähriges Darlehen in Höhe von 1,20 €/je Einwohner, fixiert mit 1912 Einwohnern. |
| 2. | Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, die Vereinbarung über eine finanzielle Beteiligung am Tierheimneubau im Landkreis Kitzingen (Finanzierungskostenzuschuss) zu unterzeichnen. Die Vereinbarung ist Bestandteil dieses Beschlusses. |
| 3. | Vorbehaltlich der rechtsaufsichtlichen Genehmigung durch das Landratsamt Kitzingen und der Voraussetzung, dass auch alle anderen Kommunen im Landkreis einen entsprechenden Finanzierungskostenzuschuss leisten, wird 1. Bürgermeister Klein ermächtigt folgenden Einredeverzicht abzuschließen. |
| - Die Kommune verpflichtet sich in der unter Ziffer 3 genannten Vereinbarung gegenüber dem Tierschutzverein Stadt und Landkreis Kitzingen e.V. als Gegenleistung für den von diesem zu errichtenden Tierheimneubau zur Zahlung eines jährlichen Entgeltes in Höhe von 1,20 €/Einwohner zum Stichtag 30.09.2022 = 2:294;40 €. Der Kommune ist bekannt, dass der Tierschutzverein diese Zahlungsforderung zur Sicherheit an die Sparkasse Mainfranken abgetreten hat. |
| - Vor diesem Hintergrund erklärt die Kommune gegenüber der Sparkasse Mainfranken Würzburg umfassend, unbedingt und unwiderruflich, auf die Geltendmachung von jeglichen gegenwärtigen und zukünftigen Einreden und Einwendungen sowie sonstiger Gegenrechte, insbesondere das Recht zur Minderung, zur Aufrechnung, zur Anfechtung oder zur Zurückbehaltung zu verzichten. Die Kommune verpflichtet sich zudem, die abgetretene Forderung gemäß der im Vertrag mit dem Tierschutzverein getroffenen Regelungen jeweils vollständig und pünktlich an den Tierschutzverein Stadt und Landkreis Kitzingen e.V zu begleichen. |
| 4. | Die entsprechenden Haushaltsmittel sind bei der Haushaltstelle 0.1100.7098 ab dem Jahr 2024 bereitzustellen. |
| 5. | Der Aufwendungsersatz (Fundtierpauschale) bleibt unverändert bei 1,00 €/Einwohner. Der Beschluss vom 01.10.2018 hat weiterhin bestand. |
einstimmig
| 242 | Rödelsee hilft 2024 - neues Projekt |
Die Aktion „Rödelsee hilft“ besteht seit dem Jahr 2002. Anlässlich des Abschlusses der Aktion Rödelsee hilft 2008 fand das 1. Benefizkonzert statt.
Die Aktion „Rödelsee hilft“ 2024 könnte, aufgrund des anstehenden Tierheimneubaus, wieder den Tierschutzverein Kitzingen e.V. unterstützen. Grundsätzlich wurde sich dafür ausgesprochen, schon geförderte und nachhaltige Projekte wieder zu unterstützen.
Bereits 2019 war das Tierheim durch die Aktion unterstützt worden.
(2020: Lebenshilfe Kitzingen e.V., 2021: Kitzinger Tafel, 2022: Die Ahrche e.V., 2023: Stiftung Kinderseele!).
Beschluss:
Die Aktion Rödelsee 2024 wird den Tierschutzverein Kitzingen e.V. unterstützen.
Die erneute Unterstützung durch die Aktion „Rödelsee hilft“ setzt ein Zeichen für den Tierschutz und das Tierwohl und die gesonderte Hilfe beim Neubau des Tierheims.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend | 12 |
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| 243 | Sonstiges, Wünsche und Anträge |
| 243.1 | Probleme mit Hundehaltung |
Ein Hundeeigentümer in Fröhstockheim besitzt für seinen Hund eine Erlaubnis zur Haltung aufgrund des vorgelegten Wesenstests. In dieser Erlaubnis wurde unter anderem Leinenzwang- und Maulkorbpflicht erteilt.
Leider gingen dann mehrere Beschwerden ein, dass Fußgänger, insb. Kinder, Angst haben, am Grundstück vorbeizulaufen, da der Hund über den Zaun schauen kann und ziemlich aggressiv wirkt. Der Hundeeigentümer wurde daraufhin im September 2022 mit der Bitte, den Zaun zu erhöhen, angeschrieben.
Daraufhin gingen keine Rückmeldungen bzw. Beschwerden ein.
Im Oktober 2023 wurde die Verwaltung erneut informiert, dass sich viele Bürger nicht trauen am Grundstück vorbeizulaufen. Infolgedessen wurde ein erneutes Schreiben an den Hundeeigentümer verschickt mit der Aufforderung den Zaun zu erhöhen und den Hund nicht mehr frei Hof umher laufen zu lassen. Die Konsequenzen seien allerdings schwierig, da die Haltung auf dem eigenen Grundstück nicht verboten werden kann.
Am 28.11. ist der Hund dann aus dem geöffneten Gartentor ausgebrochen und hat eine Bürgerin angesprungen. Ein erwachsener verantwortlicher Hundehalter war während des Vorfalls nicht in der Nähe. Auch trug der Hund keinen Maulkorb und war nicht angeleint.
Demnach wurde das Zwangsgeld aufgrund der nicht eingehaltenen Auflagen (Leinenpflicht und Maulkorbzwang) für fällig erklärt. Außerdem wurde zusätzlich angeordnet, das Grundstück so zu sichern, sodass ein Ausbrechen des Hundes unmöglich ist.
Bei erneutem Verstoß gegen die Ziffer 1 oder 2 des ersten Bescheids (Leinenzwang und Maulkorbpflicht), sowie der Nichterfüllung gegen Ziffer 2 des zusätzlichen Bescheids von November 2023 (ausbruchsicheres Grundstück) wird je Verstoß bzw. Nichterfüllung ein Zwangsgeld von 200,00 € zur Zahlung fällig.
- Ohne Abstimmung -
| 243.2 | Genehmigte Landschaftspflegemaßnahmen des Landschaftspflegeverband |
Es gibt viele anerkannte Pflegemaßnahmen, aber kaum Pflegelandwirte.
Herzlichen Dank an den Obmann des Bauernverbands Reinhold Rathß, der in Abstimmung mit Bgm. Klein über die Fa. Hofmann die Ausführung einiger Pflegemaßnahmen organisiert hat.
- Ohne Abstimmung -
| 243.3 | Lebenshilfe Kitzingen e.V., Mitgliederversammlung |
Es wurde deutlich, dass auch in dieser gemeinnützigen Einrichtung für die Arbeit Probleme bei der Finanzierung von Projekten bzw. des laufenden Betriebs besteht. Es fehlt an staatlicher Unterstützung.
- Ohne Abstimmung -
| 243.4 | Rö Report |
Die rö ingenieure gmbh wirbt in einem Flyer mit der Durchführung der Erschließung des Baugebiets „Am Schwanberg“ in Rödelsee. Die ökologische Ausrichtung des Baugebiets wird dort besonders erwähnt.
- Ohne Abstimmung -
| 243.5 | Information zu den Entgelten der Betreiber Dualer Systeme - gemeindliche Containerstellplätze |
Aufgrund von Verhandlungen der Landkreisverwaltung mit den Betreibern der Dualen Systeme können Zuwendungen für Containerstellplätze derzeit noch nicht geleistet werden.
- Ohne Abstimmung-
| 243.6 | Ferienbetreuung |
Die aktuellen Entwicklungen werden zur Kenntnis genommen. Es gibt viele Anmeldungen und die Betreuungspreise sind angemessen, da eine qualifizierte Betreuung angeboten wird. Die Gemeinde leistet pro Jahr einen Zuschuss von 180 EUR pro Kind.
- Ohne Abstimmung -
| 243.7 | Unterbringung von Asylbewerbern und Geflüchteten im Landkreis Kitzingen |
Das Landratsamt Kitzingen hat die Landkreis-Bürgermeister in seiner gesonderten Bürgermeister-Dienstversammlung am 31.11.2023 über die aktuelle Situation informiert und dies in einer Präsentation übersandt. Die Informationen aus dieser Präsentation werden zur Kenntnis genommen.
Wenn sich die Flüchtlingszahlen in dieser Art und Weise weiterentwickeln, ist es Aufgabe jeder Kommune, Flüchtlinge oder Asylsuchende aufzunehmen.
Nach den beim Landratsamt ermittelten Verteilerschlüssel würde das für die Gemeinde Rödelsee eine Kapazität von bis zu 60 Personen bedeuten. Wichtig dabei ist, dass dem Landkreis schon geholfen werden kann, wenn so genannte „Fehlbeleger“ eine Wohnung finden.
"Fehlbeleger" sind anerkannte Asylbewerber/innen, die sich eigenständig um Wohnraum bemühen müssen. Der Freistaat Bayern gestattet ihnen nach ihrer Anerkennung, zur Vermeidung von Notsituationen vorübergehend in den staatlichen Asylunterkünften zu bleiben, wenn sie trotz eigenständiger Bemühungen nicht im unmittelbaren Anschluss anderweitigen Wohnraum finden.
Durch die Vermietung an sog. „Fehlbeleger“ könnten unmittelbar die Zentralen Einrichtungen wiederum entlastet werden.
Die Gemeinde Rödelsee wird daher alle in Frage kommenden Eigentümer freistehender Wohnungen oder Häuser anschreiben und darum bitten, sich diesbezüglich mit dem Landratsamt Kitzingen in Verbindung zu setzen. Die Gemeinde selbst wird zunächst die so genannten „Kellermeisterwohnung“ im Schloss Crailsheim als mögliche Mietwohnung melden. Das ehem. Rathaus in Fröhstockheim soll aktuell für die Jugend nutzbar sein und daher nicht unmittelbar angeboten werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt von den Informationen Kenntnis und stimmt der Vorgehensweise zu.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend | 12 |
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| 243.8 | Christkindles Werkstätten |
Die Christkindles Werkstätten waren ein großer Erfolg; Dank an alle Verantwortlichen und Helfenden. Es zeigt, wie wichtig das Schloss Crailsheim und die Investitionen der Gemeinde z. B. im Bereich der Festküche für die Gemeindeentwicklung ist. Die Gemeinde „gängelt“ niemanden, sondern unterstützt auch diese Veranstaltung. Den Veranstaltern entstehen keinerlei Kosten für Strom, Wasser, Kanal und auch der Bauhof hat hier mehr als 30 Stunden zugearbeitet. Die Gemeinde hat auch Missstände gerade im Bereich der Elektrik und Elektronik abzustellen. Das alles ist mit hohen Kosten verbunden.
- Ohne Abstimmung -
| 243.9 | Dank und Zusammenarbeit |
Bürgermeister Klein bedankt sich beim Gemeinderat und der Verwaltung für die erneut gute Zusammenarbeit im abgelaufenen Jahr 2023. Es ist gelungen, viele Projekte anzustoßen und umzusetzen. Die Entscheidungen im Gemeinderat bittet er auch demokratisch nach außen zu vertreten.
Priorin Ursula Buske vom Schwanberg berichtet aus der Synode der Evang. Landeskirche. Obwohl die Landeskirche grundsätzlich zu den Einrichtungen steht, sind die konkreten Investitionen noch nicht durchfinanziert. Zum Glück funktioniert die Zusammenarbeit mit der Gemeinde Rödelsee problemlos.
- Ohne Abstimmung -
| 243.10 | Ausweichbuchten in der Jahnstraße |
Herr Benno Müller kritisiert die Nutzung der neuen Ausweichbuchten in der Jahnstraße als PKW- bzw. LKW-Parkplätze. Bürgermeister Klein erläutert, dass die Beschilderung erst nach Fertigstellung der Erschließung erfolgt.
- Ohne Abstimmung -