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Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Rödelsee
Ausgabe 1/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Form der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses

für die Wahl des Gemeinderats und des ersten Bürgermeisters am 8. März 2026

Unter dem Vorbehalt der Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss wird das ermittelte vorläufige Wahlergebnis durch

1.

Veröffentlichung im Internet

2.

öffentlichem Anschlag

gegenüber der Öffentlichkeit verkündet.

Für den Beginn der Wochenfrist des Art. 47 Abs. 1 Satz 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz, binnen der aufgrund eines Wahlvorschlags gewählte Personen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung die Wahl ablehnen können, ist die unter Nr. 1 (Veröffentlichung im Internet) genannte Form bzw. Art der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses entscheidend.

gez. Kohlberger, Wahlleiter