Zum 15.11.2025 sind die Kostenbeträge für den Unterhalt der Weinbergsstraßen von den jeweiligen Weinbergsbewirtschaftern bzw. -nutzern zur Zahlung fällig.
Sollte uns eine Einzugsermächtigung vorliegen, buchen wir den Betrag fristgemäß von Ihrem Konto ab. Sollte keine Einzugsermächtigung vorliegen, bitten wir Sie um fristgemäße Zahlung oder eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Sind zwischenzeitlich Eigentümerwechsel oder sonstige Tatbestände eingetreten sein, welche Auswirkungen auf die Zahlung haben, so bitten wir Sie Frau Woitalla unter der Telefon-Nr. 09323/8715-48; Fax 09323/8715-55 oder E-Mail dorothee.woitalla@vgem.iphofen.de zu verständigen.